Drucksache - 0579/III  

 
 
Betreff: Installation von solarthermischen Anlagen und Brauchwasseranlagen bei Neu- und Umbauten grundsätzlich prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2007
2. Beschluss vom 25.01.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.09.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                  Datum:             .09.2009

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                         Tel.: (9922) 2009 44600

 

 

 

   Bezirksverordnetenversammlung                                       Drucksache Nr. 0579/ III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Installation von solarthermischen Anlagen und Brauchwasseranlagen bei Neu- und Umbauten grundsätzlich prüfen

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 24.01.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0579/ III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, beim vom Bezirksamt Mitte durchgeführten Neubau von Gebäuden bzw. beim Bezirksamt Mitte durchgeführten wesentlichen Umbau bestehender Gebäude grundsätzlich zu prüfen, mit welchen zusätzlichen Kosten die Installation von solarthermischen Anlagen und/ oder Brauchwasseranlagen verbunden ist und wann sich die zusätzlichen Ausgaben amortisieren würden. Ferner ist zu prüfen, welche Fördermittel von Dritten für die Installation dieser Anlagen in Anspruch genommen werden könnten. Sollte die Installation dieser Anlagen förderfähig sein, sind die entsprechenden Förderanträge zu stellen.

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.09.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu das Nachfolgende als Abschlussbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Im Rahmen der jährlichen Aufstellung der Baumaßnahmenplanung für die Folgejahre erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern und den Objektmanagern die Prüfung der Einbeziehung von Maßnahmen an solarthermischen Anlagen und Brauchwasseranlagen.

 

Unabhängig davon erfolgt bei der Durchführung von Gesamtmaßnahmen die Prüfung von Installationsmöglichkeiten, der Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen sowie die Förderfähigkeit im Einzelfall.

 

Die Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Installation von solarthermischen Anlagen und Brauchwasseranlagen wird im Einzelfall geprüft.

Eine Förderung mittels des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms (SSSP), des Denkmalschutzprogramms sowie aus Stadtumbau Ost bzw. West ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Die bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zeigen, dass der Betrieb solcher Anlagen mit hohen Folgekosten, z.B. im Bereich der Wartung, verbunden sind. Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass der Einspeisetarif Elektro ab 2010 gesenkt wird. Die sich daraus ergebende ungünstige Amortisationsprognosen zeigten im Ergebnis, dass für solarthermische Anlagen und Brauchwasseranlagen bisher keine wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten vorhanden sind.

Beispielhaft verweisen wir auf die anliegende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Ihrer Kenntnis.

 

Unter Berücksichtigung der umfassenden bautechnischen Prüfung u.a. zur Statik und Fragen des Denkmalschutzes sowie der mehrstufigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden im Sinne einer effizienten Nutzung des vorhandenen Baupersonals nur solche Objekte einer Detailprüfung unterzogen, die überhaupt grundsätzlich aufgrund der langfristigen Standortsicherheit und ihrer baulichen Gegebenheit z.B. hinsichtlich der Größe des Objekts einen wirtschaftlichen Betrieb zulassen.

 

Wir bitten, diesen Bericht als Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 13 i.V.m. 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:


keine

 

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:


keine

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

Dr. Christian Hanke                                                                         Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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