Drucksache - 0579/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Datum:
.09.2009 Abt.
Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.:
(9922) 2009 44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0579/ III Mitte von Berlin Vorlage
- zur Kenntnisnahme – über Installation von solarthermischen Anlagen und Brauchwasseranlagen bei Neu- und Umbauten grundsätzlich prüfen Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 24.01.2008 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0579/ III): Das
Bezirksamt wird ersucht, beim vom Bezirksamt Mitte durchgeführten Neubau von
Gebäuden bzw. beim Bezirksamt Mitte durchgeführten wesentlichen Umbau
bestehender Gebäude grundsätzlich zu prüfen, mit welchen zusätzlichen Kosten
die Installation von solarthermischen Anlagen und/ oder Brauchwasseranlagen
verbunden ist und wann sich die zusätzlichen Ausgaben amortisieren würden.
Ferner ist zu prüfen, welche Fördermittel von Dritten für die Installation
dieser Anlagen in Anspruch genommen werden könnten. Sollte die Installation
dieser Anlagen förderfähig sein, sind die entsprechenden Förderanträge zu
stellen. Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.09.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu das Nachfolgende als
Abschlussbericht zur Kenntnis zu geben. Im
Rahmen der jährlichen Aufstellung der Baumaßnahmenplanung für die Folgejahre
erfolgt in Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern und den Objektmanagern die
Prüfung der Einbeziehung von Maßnahmen an solarthermischen Anlagen und
Brauchwasseranlagen. Unabhängig
davon erfolgt bei der Durchführung von Gesamtmaßnahmen die Prüfung von
Installationsmöglichkeiten, der Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen sowie die
Förderfähigkeit im Einzelfall. Die
Förderfähigkeit von Maßnahmen zur Installation von solarthermischen Anlagen und
Brauchwasseranlagen wird im Einzelfall geprüft. Eine
Förderung mittels des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms (SSSP), des
Denkmalschutzprogramms sowie aus Stadtumbau Ost bzw. West ist grundsätzlich
nicht möglich. Die
bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zeigen, dass der Betrieb solcher
Anlagen mit hohen Folgekosten, z.B. im Bereich der Wartung, verbunden sind.
Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass der Einspeisetarif Elektro ab 2010
gesenkt wird. Die sich daraus ergebende ungünstige Amortisationsprognosen
zeigten im Ergebnis, dass für solarthermische Anlagen und Brauchwasseranlagen
bisher keine wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten vorhanden sind. Beispielhaft
verweisen wir auf die anliegende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Ihrer
Kenntnis. Unter
Berücksichtigung der umfassenden bautechnischen Prüfung u.a. zur Statik und
Fragen des Denkmalschutzes sowie der mehrstufigen
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden im Sinne einer effizienten Nutzung des
vorhandenen Baupersonals nur solche Objekte einer Detailprüfung unterzogen, die
überhaupt grundsätzlich aufgrund der langfristigen Standortsicherheit und ihrer
baulichen Gegebenheit z.B. hinsichtlich der Größe des Objekts einen
wirtschaftlichen Betrieb zulassen. Wir
bitten, diesen Bericht als Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen. Rechtsgrundlage:
§§
13 i.V.m. 36 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin,
den .......................... Dr.
Christian Hanke Carsten
Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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