Drucksache - 0566/III  

 
 
Betreff: Benennung von öffentlichem Straßenland in Berlin-Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.12.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0566 / III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Benennung von öffentlichem Straßenland in Berlin-Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.11.2007 beschlossen,

 

I.   die in der Mohrensraße zwischen Wilhelmstraße und Mauerstraße neu gestalteten Platzflächen des Mittelstreifens in Anlehnung an die Historie in „Zietenplatz“ zu benennen.

 

 

Begründung:

 

Die Mittelinseln der Mohrenstaße zwischen Wilhelmstraße und Mauerstraße wurden neu gestaltet und als Stadtplatz hergestellt. In Anlehnung an die Historie sollen diese beiden Platzflächen zu Ehren Hans Joachim von Zieten benannt werden. Der Straßennahme Mohrenstraße sowie die Hausnummerierung soll in diesem Bereich erhalten bleiben, da lediglich die Mittelinseln benannt werden sollen.

 

Die vorhandenen Benennungen Zietenstraße in Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg werden außer Acht gelassen, da es sich um die Wiederauflebung eines von 1849 bis 1968 vorhandenen Stadtplatzes handelt.

 

 

Rechtsgrundlage

 

Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 § 5

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:       keine

2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                  keine

 

 

 

Berlin,                                  

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                        Gothe

Bezirksbürgermeister                                     Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlage

 

 
 

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