Drucksache - 0553/III
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Ich
frage das Bezirksamt: 1. Wie bewertet das
Bezirksamt die Ausführungen in der „Anlage zu Artikel 12 der
Kooperationsvereinbarung Quartiersverfahren“ mit Stand vom 08.03.2007, in der
es zu den Verfahrensgrundsätzen der Quartiersfonds 2 und 3 folgendermaßen
heißt: „Die Entscheidung zu Ideen/Projekten wird vom Quartiersrat getroffen
unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen und dem Votum der Steuerungsrunde“? 2. Erhalten die
Quartiersräte hierdurch die letzte Entscheidungsgewalt über die Förderung von
Projekten, während Ämter- und Steuerungsrunde nur Empfehlungen aussprechen und
beratend zur Seite stehen? 3.
Wenn nein, wird sich das Bezirksamt hierfür auf Landesebene einsetzen? |
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