Drucksache - 0536/III  

 
 
Betreff: Alkoholverbot auf Spiel- und Bolzplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Schymetzko 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Beschluss vom 23.11.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.02.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0536/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Alkoholverbot auf Spiel- und Bolzplätzen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0536/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob dem Beispiel des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gefolgt werden kann, dass auf allen öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen des Bezirks ein Verbot des Alkoholgenusses zu verhängen, dieses durch entsprechende Beschilderung zu kennzeichnen, in allen verfügbaren Medien bekannt zu machen und das Ordnungsamt anzuweisen, im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Kontrollen durchzuführen.

 

Das Bezirksamt hat am 21.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Ein Alkoholverbot auf Spiel- und Bolzplätzen wird von Seiten der Fachabteilung als sinnvoll und erforderlich gehalten.
Auf der Grundlage des geltenden Rechts ist derzeit aber eine Nichtbeachtung eines Alkoholverbotes nicht als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Inwieweit Zuwiderhandlungen gegen Alkoholverbote als Ordnungswidrigkeit nach dem Grünanlagengesetz zu behandeln oder ggf. anderweitige Regelungen zu treffen sind, wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft. Diese führt keine flächendeckende Regelung ein. Das Bezirksamt Mitte wird hierzu eine entsprechende Parkordnung erarbeiten.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, 21.10.2008

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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