Drucksache - 0531/III  

 
 
Betreff: Vergabe der Sportstätten differenziert dokumentieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Sportausschuss Entscheidung
29.01.2008 
11. öffentliche Sitzung des Sportausschusses vertagt   
26.02.2008 
12. öffentliche Sitzung des Sportausschusses vertagt   
24.06.2008 
14. öffentliche Sitzung des Sportausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht in Zusammenarbeit mit Vereinen, Institutionen und Gruppen, die die Sportanlagen des Bezirks nutzen bzw. nutzen wollen, die Vergabe bzw. Nichtvergabe der Sportstätten geschlechts-, alters- und sportartdifferenziert zu dokumentieren.

 

Begründung:

 

Sportstätten sind in Mitte ein rares Gut. Bei ihrer Vergabe können daher selten alle Nachfragen befriedigt werden, zumal nach der Sportanlagennutzungsverordnung etablierte Vereine und der Kinder- und Jugendsport besondern berücksichtigt werden sollen. Neue Sportvereine oder neue Sportarten haben es daher schwer, ausreichend Sportanlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dies scheint auch für den Mädchen- und Frauensport zu gelten, der oftmals hinter den etablierten und männlich dominierten Vereinen und Sportarten zurückstehen muss. Allerdings lässt sich dieser Umstand statistisch nur schwer belegen, da das bezirkliche Sportamt in der Regel Sportflächen Vereinen überlässt, ohne Kenntnisse über deren genaue geschlechtsspezifische Ausprägung zu haben. In weiten

Teilen gilt dies auch für die alters- und sportartspezifische Ausprägung.

Um beurteilen zu können, ob veränderte Prioritäten bei der Sportstättenvergabe notwendig sind - und ggf. bei der im Jahr 2008 neu zu erstellenden Sportanlagennutzungsverordnung berücksichtigt werden sollten – ist eine differenzierte Dokumentation bei der Sportstättenvergabe sinnvoll. In Zusammenarbeit mit den betroffenen Vereinen, Institutionen und Gruppen, die die Sportanlagen des Bezirks nutzen, ist eine solche Dokumentation für beide Seiten ohne großen Aufwand möglich. Selbstverständlich sollte eine solche Dokumentation auch Angaben über die Anfragen enthalten, die nicht positiv beschieden werden konnten.

 

 
 

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