Drucksache - 0523/III  

 
 
Betreff: Mit Tempo 30 Besucher des Holocoust-Mahnmals schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Koch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Beschluss vom 23.11.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.12.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0523/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Mit Tempo 30 Besucher des Holocoust-Mahnmals schützen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0523/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für eine Ausweisung der Hannah-Arendt-Straße als Tempo-30-Zone einzusetzen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 08.12.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die BVV wurde im Oktober 2008 mit einem Zwischenbericht darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Fachaufsicht der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden VLB A 1 im November 2007 zu oben genanntem Beschluss mitgeteilt hat, dass durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII A derzeit die Zugehörigkeit der Hannah-Arendt-Straße zum STEP- oder Nebennetz festgelegt werde und von Seiten der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Prüfung einer Temporeduzierung erst nach Abschluss dieser Prüfung erfolgen könne.

 

Die Festlegung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist nunmehr erfolgt. Danach wird der Straßenzug Hannah-Arendt-Straße – Französische Straße – Werderscher Markt – Breite Straße als örtliche Straßenverbindung des übergeordneten Straßennetzes von Berlin eingestuft (Verbindungsfunktionsstufe III) und fällt somit in die Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin.

 

Laut Stellungnahme der Polizeidirektion 3 zu der vorgeschlagenen Einführung einer Tempo 30-Zone in der Hannah-Arendt-Straße vom 24.02.2009 geben das Unfall-Lagebild der Hannah-Arendt-Straße und eine gesonderte Betrachtung des Knotens Wilhelmstr./ Hannah-Arendt-Str. keinerlei Argumente für die vorgeschlagene Verkehrsmaßnahme, da sich keine Unfälle ereignet haben, deren Ursache eine zu hohe Fahrgeschwindigkeit war. Die Hauptströme der Besuchergruppen zum Holocaust-Mahnmal verlaufen aus Richtung Norden vom Platz des 18. März über die Ebertstraße/ Behrenstraße (LZA) und vom Pariser Platz durch die Akademie der Künste zur Einmündung Behrenstraße/ Cora-Berliner-Straße. Hier ist eine Fußgänger- LZA bereits straßenverkehrsbehördlich angeordnet.

 

Der Fußgängerverkehr aus Richtung Potsdamer Platz zum Holocaust-Mahnmal bündelt sich an der Einmündung Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße. Üblicherweise wird beim Heranfahren an einen bevorrechtigten Straßenzug (Ebertstraße) die Fahrgeschwindigkeit ebenso reduziert, wie beim Abbiegen von einer bevorrechtigten Straße in eine Nebenstraße (Hannah-Arendt-Straße). Folglich ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich nicht erforderlich.

 

 

 

 

                                                                        - 2 -

 

 

Der Hinweis, dass Passanten die Hannah-Arendt-Straße an der kreuzenden Wilhelmstraße nicht im unmittelbaren Kreuzungsbereich überqueren würden, mag zutreffen, ist aber leider stadtweit üblich. Der Kraftfahrer hat mit einem derartigem Fehlverhalten zu rechnen. Ansonsten müsste im gesamten Stadtgebiet die zulässigen Höchstgeschwindigkeit reduziert werden.

Die Busparkplätze, in der Hannah-Arendt-Straße, sind unmittelbar an der Gedenkstätte platziert, ein Überqueren der Fahrbahn ist nicht notwendig.

 

Abschließend sei festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen in der Hannah-Arendt-Str. eher unterdurchschnittlich hoch ist. Die Fahrbahn ist in alle Richtungen gut einsehbar.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist aus verkehrspolizeilicher Sicht nicht erforderlich

 

Gemäß § 45 Abs. 9 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bzw. Gefährdung erheblich übersteigt. Entsprechende örtliche Verhältnisse liegen in der Hannah-Arendt-Straße nicht vor.

 

Der beantragten Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Hannah-Arendt-Straße vor der Öffnung der Französische Straße kann daher von Seiten der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde nicht zugestimmt werden.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin,  den 08.12.2009           

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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