Drucksache - 0522/III  

 
 
Betreff: Freie Schulwahl in Berlin-Mitte - Schuleinzugsbereiche auflösen, Elterninteresse folgen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Lundkowski 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
17.01.2008 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
14.02.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.03.2008 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.04.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Beschlussempfehlung Schule vom 15.04.2008
3. Beschluss vom 17.04.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird ersucht, Maßnahmen zu treffen, die ab Schuljahr 2009/10 eine freie Schulwahl innerhalb des Bezirks Mitte ermöglichen und somit der gesamte Bezirk zu einem Einschulungsbereich wird.

 

Falls die Aufnahmekapazität einer Grundschule nicht auskömmlich sein sollte, sind Kriterien zur Regelung des Zugangs zu entwickeln. Dabei sollen u.a. der Elternwille, wenn die Erziehungsberechtigten  z.B. ein bestimmtes Schulprogramm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine Ganztagsschule mit oder ohne jahrgangsübergreifendem Unterricht wünschen, und die sich aus dem schulischen Profil ergebenden Anforderungen berücksichtigt werden. Zusätzlich können auch die Wohnortnähe, die stark ausgeprägte persönliche Bindung zu anderen Kindern oder der Besuch  einer gewählten Grundschule, die die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern würde, insbes. aufgrund beruflicher Erfordernisse, Berücksichtigung  finden.

 

Begründung:

 

Die Zuordnung von Schülern zu einer Grundschule mittels Einschulungsbereiche hat sich längst überholt – was auch die gegenwärtige Praxis im Bezirk zeigt. Die Entwicklung vielfältigster Schulprofile und die Individualisierung des schulischen Angebots lässt es als nicht länger zeitgemäß erscheinen, dass primär der Wohnort über die zuständige Grundschule bestimmt. Diese Tatsache wird u. a. durch die enorme Popularität der Schulen in freier Trägerschaft in Mitte bestätigt. Es scheint unerlässlich, dass aufgrund der nunmehr existierenden Pluralität, Eltern ein echtes Wahlrecht hinsichtlich der Grundschule eingeräumt bekommen. Eltern müssen bei der Wahl der Grundschule ihres Kindes mitreden dürfen. Sie brauchen die freie Entscheidung.

 

 

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

 

Ursprungstext:

Das BA wird ersucht, Maßnahmen zu treffen, die ab Schuljahr 2008/09 eine freie Schulwahl innerhalb des Bezirks Mitte ermöglichen und somit der gesamte Bezirk zu einem Einschulungsbereich wird.

 

Falls die Aufnahmekapazität einer Grundschule nicht auskömmlich sein sollte, sind Kriterien zur Regelung des Zugangs zu entwickeln. Dabei sollen vor allem der Elternwille und die sich aus dem schulischen Profil ergebenden Anforderungen berücksichtigt werden.

Über diese Kriterien wird spätestens in der Sitzung des Schulausschusses am 13. März 2008 berichtet.

 

Begründung:

Die Zuordnung von Schülern zu einer Grundschule mittels Einschulungsbereiche hat sich längst überholt – was auch die gegenwärtige Praxis im Bezirk zeigt. Die Entwicklung vielfältigster Schulprofile und die Individualisierung des schulischen Angebots lässt es als nicht länger zeitgemäß erscheinen, dass primär der Wohnort über die zuständige Grundschule bestimmt. Diese Tatsache wird u. a. durch die enorme Popularität der Schulen in freier Trägerschaft in Mitte bestätigt. Es scheint unerlässlich, dass aufgrund der nunmehr existierenden Pluralität, Eltern ein echtes Wahlrecht hinsichtlich der Grundschule eingeräumt bekommen. Eltern müssen bei der Wahl der Grundschule ihres Kindes mitreden dürfen. Sie brauchen die freie Entscheidung.

 

 
 

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