Drucksache - 0522/III
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das BA wird ersucht, Maßnahmen zu treffen, die ab Schuljahr
2009/10 eine freie Schulwahl innerhalb des Bezirks Mitte ermöglichen und somit
der gesamte Bezirk zu einem Einschulungsbereich wird. Falls die Aufnahmekapazität einer Grundschule nicht auskömmlich sein sollte, sind Kriterien zur Regelung des Zugangs zu entwickeln. Dabei sollen u.a. der Elternwille, wenn die Erziehungsberechtigten z.B. ein bestimmtes Schulprogramm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine Ganztagsschule mit oder ohne jahrgangsübergreifendem Unterricht wünschen, und die sich aus dem schulischen Profil ergebenden Anforderungen berücksichtigt werden. Zusätzlich können auch die Wohnortnähe, die stark ausgeprägte persönliche Bindung zu anderen Kindern oder der Besuch einer gewählten Grundschule, die die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern würde, insbes. aufgrund beruflicher Erfordernisse, Berücksichtigung finden. Begründung: Die Zuordnung von Schülern zu einer Grundschule mittels
Einschulungsbereiche hat sich längst überholt – was auch die gegenwärtige
Praxis im Bezirk zeigt. Die Entwicklung vielfältigster Schulprofile und die
Individualisierung des schulischen Angebots lässt es als nicht länger zeitgemäß
erscheinen, dass primär der Wohnort über die zuständige Grundschule bestimmt.
Diese Tatsache wird u. a. durch die enorme Popularität der Schulen in freier
Trägerschaft in Mitte bestätigt. Es scheint unerlässlich, dass aufgrund der
nunmehr existierenden Pluralität, Eltern ein echtes Wahlrecht hinsichtlich der
Grundschule eingeräumt bekommen. Eltern müssen bei der Wahl der Grundschule
ihres Kindes mitreden dürfen. Sie brauchen die freie Entscheidung. Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV
die Ablehnung des Antrages (2 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
Ursprungstext: Das BA wird ersucht, Maßnahmen zu treffen, die ab Schuljahr
2008/09 eine freie Schulwahl innerhalb des Bezirks Mitte ermöglichen und somit
der gesamte Bezirk zu einem Einschulungsbereich wird. Falls die Aufnahmekapazität einer Grundschule nicht
auskömmlich sein sollte, sind Kriterien zur Regelung des Zugangs zu entwickeln.
Dabei sollen vor allem der Elternwille und die sich aus dem schulischen Profil
ergebenden Anforderungen berücksichtigt werden. Über diese Kriterien wird spätestens in der Sitzung des
Schulausschusses am 13. März 2008 berichtet. Begründung: Die Zuordnung von Schülern zu einer Grundschule mittels Einschulungsbereiche hat sich längst überholt – was auch die gegenwärtige Praxis im Bezirk zeigt. Die Entwicklung vielfältigster Schulprofile und die Individualisierung des schulischen Angebots lässt es als nicht länger zeitgemäß erscheinen, dass primär der Wohnort über die zuständige Grundschule bestimmt. Diese Tatsache wird u. a. durch die enorme Popularität der Schulen in freier Trägerschaft in Mitte bestätigt. Es scheint unerlässlich, dass aufgrund der nunmehr existierenden Pluralität, Eltern ein echtes Wahlrecht hinsichtlich der Grundschule eingeräumt bekommen. Eltern müssen bei der Wahl der Grundschule ihres Kindes mitreden dürfen. Sie brauchen die freie Entscheidung. |
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