Drucksache - 0509/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-41VE, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.11.2007
Anlage 1 - Abwägung
Anlage 2 - Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr. 0509 / III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-41VE, die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.11.2007 beschlossen:

 

I.           Die Auswertung des Ergebnisses der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-41VE für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung geführt.

 

II.         Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 1-41VE für die Grundstücke Lützowufer 20-23, Lützowplatz 2/18 sowie Wichmannstraße 1-3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

zu I und II:           siehe Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage)

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin,

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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