Drucksache - 0462/III  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses vom 24.07.2007 zum BVV-Beschluss vom 24.05.2007 "Projekte der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit an Schulen dokumentieren"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 18.09.2007
2. Austauschblatt vom 19.09.2007
3. Antrag vom 09.10.2007
4. Austauschblatt vom 16.10.2007
5. Beschluss vom 19.10.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV stellt fest, dass hinsichtlich des Bezirksamtsbeschlusses vom 24.07.2007 zum BVV-Beschluss vom 24.05.2007 „Projekte der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit an Schulen dokumentieren“ nach § 17 BezVG Einwendungen gegen die Führung der Geschäfte erhoben werden und hebt diesen Beschluss nach § 12 Abs. 3 auf, da das Bezirksamt dem angeregten Verwaltungshandeln nicht entspricht.

 

Die BVV entscheidet, das Bezirksamt möge den BVV-Beschluss vom 24.07.2007 unverzüglich umsetzen und stellt klar, dass das Ziel der BVV war und ist, alle Projekte der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit an Schulen, die vom Bezirksamt, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Senat finanziert oder cofinanziert werden, nach Projektträger, Projektinhalt, Projektdauer, personeller Ausstattung und Projektfinanzierung zu dokumentieren.

 

Begründung:

Durch Drs. 316/III teilt das Bezirksamt der BVV mit, dass dem Ersuchen der BVV vom 24.05.2007 „Projekte der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit an Schulen dokumentieren“ nicht gefolgt wird.

Das Bezirksamt begründet dies mit der Aussage, dass die geforderte Dokumentation Hunderte von Angeboten umfassen würde. Sowohl Aufbau als auch Pflege einer solchen Dokumentation würde einen Aufwand verlangen, der durch das Ergebnis in keiner Weise gerechtfertigt wäre.

Dieser Argumentation kann die BVV nicht folgen.

In der ausführlichen Begründung zum Antrag hat die BVV ausgeführt, dass das Ziel des Antrages eine optimale Nutzung öffentlicher Mittel zur Unterstützung der Schulen ist. Auch angesichts der begrenzten finanziellen Eigenressourcen der Schulen oder privater Dritter ist es daher ausreichend, nur die Angebote oder Projekte der Jugendhilfe oder der Schulsozialarbeit zu dokumentieren, die über das Land, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder den Bezirk finanziert oder cofinanziert werden.

Ein zusätzliches Angebot für den Nachmittagsunterricht durch einen in der Nachbarschaft der Schule wohnenden Künstler – um nur ein Beispiel zu nennen – ist somit ausdrücklich nicht gemeint. Die Zahl der zu dokumentierenden Projekte dürfte daher für jede einzelne Schule, aber auch für die Schulen insgesamt überschaubar sein. Eine Abfrage der eigenen  Datenbestände sowie Anfragen an die genannten Institutionen und das Zusammenführen der Ergebnisse kann keinen Aufwand bedeuten, der durch das Ergebnis – ein Überblick über die „Projektlandschaft“ an Mittes Schulen – nicht zu rechtfertigen wäre.

Sollte es allerdings wie vom Bezirksamt befürchtet, wirklich Hunderte von unterschiedlichen und mit unterschiedlichen öffentlichen Mitteln finanzierte Angebote geben, so ist auch der dann höhere Verwaltungsaufwand gerechtfertigt. In diesem Fall bestünde die Notwendigkeit, Projekte an Schulen im Sinne einer effizienten und effektiven Verwendung öffentlicher Mittel besser zwischen den unterschiedlichen öffentlichen Institutionen zu koordinieren.

 

 
 

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