Drucksache - 0462/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV stellt fest, dass hinsichtlich des Bezirksamtsbeschlusses
vom 24.07.2007 zum BVV-Beschluss vom 24.05.2007 „Projekte der Jugendhilfe und
der Schulsozialarbeit an Schulen dokumentieren“ nach § 17 BezVG Einwendungen
gegen die Führung der Geschäfte erhoben werden und hebt diesen Beschluss nach §
12 Abs. 3 auf, da das Bezirksamt dem angeregten Verwaltungshandeln nicht
entspricht. Die BVV entscheidet, das Bezirksamt möge den
BVV-Beschluss vom 24.07.2007 unverzüglich umsetzen und stellt klar, dass das Ziel der BVV war und
ist, alle Projekte der Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit an Schulen, die
vom Bezirksamt, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Senat finanziert
oder cofinanziert werden, nach Projektträger, Projektinhalt, Projektdauer,
personeller Ausstattung und Projektfinanzierung zu dokumentieren. Begründung: Durch Drs. 316/III teilt das
Bezirksamt der BVV mit, dass dem Ersuchen der BVV vom 24.05.2007 „Projekte der
Jugendhilfe und der Schulsozialarbeit an Schulen dokumentieren“ nicht gefolgt
wird. Das Bezirksamt begründet dies mit
der Aussage, dass die geforderte Dokumentation Hunderte von Angeboten umfassen
würde. Sowohl Aufbau als auch Pflege einer solchen Dokumentation würde einen
Aufwand verlangen, der durch das Ergebnis in keiner Weise gerechtfertigt wäre. Dieser Argumentation kann die BVV
nicht folgen. In der ausführlichen Begründung zum
Antrag hat die BVV ausgeführt, dass das Ziel des Antrages eine optimale Nutzung
öffentlicher Mittel zur Unterstützung der Schulen ist. Auch angesichts der
begrenzten finanziellen Eigenressourcen der Schulen oder privater Dritter ist
es daher ausreichend, nur die Angebote oder Projekte der Jugendhilfe oder der
Schulsozialarbeit zu dokumentieren, die über das Land, die Agentur für Arbeit,
das Jobcenter oder den Bezirk finanziert oder cofinanziert werden. Ein zusätzliches Angebot für den
Nachmittagsunterricht durch einen in der Nachbarschaft der Schule wohnenden
Künstler – um nur ein Beispiel zu nennen – ist somit ausdrücklich nicht
gemeint. Die Zahl der zu dokumentierenden Projekte dürfte daher für jede
einzelne Schule, aber auch für die Schulen insgesamt überschaubar sein. Eine
Abfrage der eigenen Datenbestände
sowie Anfragen an die genannten Institutionen und das Zusammenführen der
Ergebnisse kann keinen Aufwand bedeuten, der durch das Ergebnis – ein Überblick
über die „Projektlandschaft“ an Mittes Schulen – nicht zu rechtfertigen wäre. Sollte es allerdings wie vom
Bezirksamt befürchtet, wirklich Hunderte von unterschiedlichen und mit
unterschiedlichen öffentlichen Mitteln finanzierte Angebote geben, so ist auch
der dann höhere Verwaltungsaufwand gerechtfertigt. In diesem Fall bestünde die
Notwendigkeit, Projekte an Schulen im Sinne einer effizienten und effektiven
Verwendung öffentlicher Mittel besser zwischen den unterschiedlichen
öffentlichen Institutionen zu koordinieren. |
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