Drucksache - 0445/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV weist den
Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen zurück, durch die Novellierung der
Landeshaushaltsordnung (LHO) die Bezirke in ihren kommunalen
Handlungsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Die Möglichkeit, bestimmte
Aufgaben an so genannte Betriebe nach der LHO (Eigenbetriebe, GmbH) zu
übertragen, muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Das Bezirksamt wird
ersucht, ·
sich beim Senat und gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin
dafür einzusetzen, dass alle Änderungen der LHO, die bezirkliche Kompetenzen
beschneiden, insbesondere der § 65 LHO (Beteiligung an privatrechtlichen
Unternehmen) in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt ·
sowie über den Rat der Bürgermeister einen gleich lautenden
Beschluss herbeizuführen. ·
Weiterhin die BVV umfassend über die angestrebte Novellierung der
LHO zu unterrichten und zu verdeutlichen, welche Konsequenzen daraus für die
Autonomie der Bezirke zu erwarten sind. Begründung: Die Gründung von
Eigenbetrieben und privat-rechtlichen GmbH in Bezirkshand bietet die
Möglichkeit, bestimmte Aufgaben nach unternehmerischen Zielen in privatrechtlicher
Form bzw. in Form eines Eigenbetriebs zu organisieren. Der Versuch der
Senatsverwaltung für Finanzen, durch eine Änderung des § 65 LHO den Bezirken
genau diese Kompetenz zu entziehen, kann nur als ein weiterer Anschlag auf die
Autonomie der Bezirke verstanden werden. Dies ist umso
unverständlicher, da gerade mit der Gründung der Kita-Eigenbetriebe 2006 eine
umfangreiche Umstrukturierung von Bezirks-Aufgaben in Bezirksverantwortung mit
Einverständnis der Senatsverwaltung und des Abgeordnetenhauses vorgenommen
wurde. |
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