Drucksache - 0435/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0435/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Hanne-Sobek-Platz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
20.09.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das
Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0435/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, auf
dem Vorplatz des unvollendeten Bahnhofs Gesundbrunnen, der inzwischen auf
zahlreichen Stadtplänen, selbst denen der Deutschen Bahn AG, den beschlossenen
Namen „Hanne-Sobek-Platz“ führt, endlich auch die offiziellen Straßenschilder anzubringen, da dort bisher nur ein
privat finanziertes Hinweisschild existiert.“ Das Bezirksamt hat am 21.10.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Der Hanne-Sobek-Platz ist eine
private Vorplatzfläche der Deutschen Bahn AG zwischen den Bahnhofszugängen und
der unbenannten öffentlichen Verkehrsfläche auf der sogenannten Vorfahrtsplatte
neben der Brunnenstraße. Hier befinden sich u.a. die
Parkplätze, die Busvorfahren mit den Haltestellen, die Wartehäuschen und die
Taxenvorfahrten. Das vorhandene, an einem Lichtmast
der öffentlichen Beleuchtung montierte Platzbenennungs-schild hängt jedoch
nicht korrekt. Es wird noch an einen privaten Lichtmast der Deutschen Bahn AG
umgehängt, da zum Zeitpunkt der Benennung die eigentliche Fläche des privaten
Platzes nicht eindeutig bestimmt war. Grundsätzlich regeln die
Ausführungsvorschriften zu §5 des BerlStrG (AV Benennung) lediglich die
Benennung und beispielhaft die Beschilderung von Straßen. Plätze neben Straßen
werden nicht wie Straßen beschildert. Ein Beispiel ist der private
Mathilde-Jacob-Platz als Rathausvorplatz neben der Turmstraße. Ausnahmen bilden
Plätze, wie der Potsdamer Platz, wenn die umgehenden Straßen Teile des Platzes
sind. - 2 - Aus diesen vorgenannten Gründen ist
der private Hanne-Sobek-Platz der Deutschen Bahn AG neben der öffentlichen
Verkehrsfläche (Vorfahrtsplatte) nicht anders zu beschildern. Dennoch hat die Abteilung
Stadtentwicklung die Deutsche Bahn Station & Service AG angeschrieben und
gebeten, eine Beschilderung im Sinne des BVV-Beschlusses vorzunehmen. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 21.10.2008 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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