Drucksache - 0435/III  

 
 
Betreff: Hanne-Sobek-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Hobrack 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.09.2007
2. Beschluss vom 21.09.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0435/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

 

Hanne-Sobek-Platz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0435/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, auf dem Vorplatz des unvollendeten Bahnhofs Gesundbrunnen, der inzwischen auf zahlreichen Stadtplänen, selbst denen der Deutschen Bahn AG, den beschlossenen Namen „Hanne-Sobek-Platz“ führt, endlich auch die offiziellen Straßenschilder

anzubringen, da dort bisher nur ein privat finanziertes Hinweisschild existiert.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Der Hanne-Sobek-Platz ist eine private Vorplatzfläche der Deutschen Bahn AG zwischen den Bahnhofszugängen und der unbenannten öffentlichen Verkehrsfläche auf der sogenannten Vorfahrtsplatte neben der Brunnenstraße.

Hier befinden sich u.a. die Parkplätze, die Busvorfahren mit den Haltestellen, die Wartehäuschen und die Taxenvorfahrten.

 

Das vorhandene, an einem Lichtmast der öffentlichen Beleuchtung montierte Platzbenennungs-schild hängt jedoch nicht korrekt. Es wird noch an einen privaten Lichtmast der Deutschen Bahn AG umgehängt, da zum Zeitpunkt der Benennung die eigentliche Fläche des privaten Platzes nicht eindeutig bestimmt war. Grundsätzlich regeln die Ausführungsvorschriften zu §5 des BerlStrG (AV Benennung) lediglich die Benennung und beispielhaft die Beschilderung von Straßen. Plätze neben Straßen werden nicht wie Straßen beschildert. Ein Beispiel ist der private Mathilde-Jacob-Platz als Rathausvorplatz neben der Turmstraße. Ausnahmen bilden Plätze, wie der Potsdamer Platz, wenn die umgehenden Straßen Teile des Platzes sind.

 

 

 

 

 

 


 

- 2 -

 

 

 

Aus diesen vorgenannten Gründen ist der private Hanne-Sobek-Platz der Deutschen Bahn AG neben der öffentlichen Verkehrsfläche (Vorfahrtsplatte) nicht anders zu beschildern.

 

Dennoch hat die Abteilung Stadtentwicklung die Deutsche Bahn Station & Service AG angeschrieben und gebeten, eine Beschilderung im Sinne des BVV-Beschlusses vorzunehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

Berlin, den 21.10.2008

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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