Drucksache - 0432/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0432/III --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Alle Jahre wieder:
Zeitliche Erweiterung Ökomarkt Hackescher Markt (vergl.: BVV-Beschluss
Drs.-Nr. 1637/II vom 20.01.2005) Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 20.09.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes
Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0432/III): „Das Bezirksamt wird ersucht zu
prüfen, welche Möglichkeiten zur zeitlichen Erweiterung des Marktes (weitere
Markttage, Verlängerung der täglichen Marktzeiten) bestehen und den
zu-ständigen Ausschüssen (Stadtentwicklung, Bauen, Sanieren & B-Pläne sowie
Wirtschaft & Arbeit) bis Ende Januar 2008 ein diesbezügliches Konzept zur
Beratung vorzulegen.“ Das Bezirksamt hat am
04.03.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes
als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Durch das Bezirksamt Mitte von
Berlin wurde im Mai 2004 die Betreibung eines Ökomarktes auf dem Hackeschen
Markt an zwei Wochentagen genehmigt. Hierbei wurden zwei Marktbe-treibern
jeweils ein Wochentag zur Marktbetreibung zur Verfügung gestellt. Das
Warenan-gebot wurde aufgrund der Vorgaben des Ausschreibungsverfahrens auf ein
überwiegendes Frischeangebot und ökologische Produkte ausgelegt. Die Markttage
werden von einer Viel-zahl von Anliegern und auch sonstigen Besuchern des
Hackeschen Marktes genutzt, um sich aus dem Marktsortiment zu versorgen. Neben dem positiven
Versorgungseffekt des Marktes sind allerdings andere Aspekte der Flächennutzung
des Hackeschen Marktes zu berücksichtigen, welche die Einführung eines weiteren
Markttages ausschließen. Der Hackesche Markt unterliegt neben
der gewerblichen Marktnutzung auch anderen In-teressen, welche zu
berücksichtigen sind. Bei den Anliegern des Hackeschen Marktes han-delt es sich
zu einem überwiegenden Teil um Gewerbetreibende, welche auf eine tägliche
Anlieferung von Waren angewiesen sind. Hier ist die Zufahrt über die Neue
Promenade die einzige Möglichkeit zur Versorgung einzelner Gastronomen und
anderer Unternehmer. Durch den Marktbetrieb wird mit Beginn der Aufbauphase des
Marktes eine Anlieferung von Waren nicht nur erschwert, sondern bei
Marktbetrieb unmöglich. In den zurückliegenden Jahren unterlag der Hackesche Markt einer Vielzahl anderweitiger Nutzungen, welche im jeweiligen Genehmigungsverfahren als zulässig einzustufen sind. Hierbei handelt es sich um - teilweise mehrtägige - Filmproduktionen, Schankvorgärten, Informationsstände, Container und Halteverbotszonen. Diese Nutzungen belasten den Platz zusätzlich zu den festen Markttagen und schränken die verkehrliche Nutzungen merklich ein. -2- Des Weiteren wurde im vergangenen Jahr eine bezirkliche
Fahrradroute direkt über die Marktfläche geführt. Hierfür fanden entsprechende
bauliche Maßnahmen sowie eine not-wendige Beschilderung statt. Die Nutzung des
Fahrradweges war ursprünglich für eine dauerhafte Nutzung konzipiert. Durch die
bestehenden Markttage ist dies bereits nicht mehr in dem gewünschten Umfang
gewährleistet. Der Hackesche Markt wurde durch den Einsatz eines Investors
in seine derzeitige bauliche Situation gebracht. Aktuell liegt dem Bezirksamt
ein Schreiben des Investors vor, in dem unter anderem der Zustand des
Wochenmarktes in Zusammenhang mit dem Warenangebot der Märkte bemängelt wird.
Hier wird ersichtlich, dass durch den Bezirk die Kontrollfunktion an jedem Markttag
verstärkt wahrgenommen werden muss, damit der erwartete Standard der Märkte
aufrecht erhalten bleibt. Bei der Abwägung der Interessen der Marktbesucher sowie
-betreiber und den sonstigen öffentlichen Nutzungen des Hackeschen Marktes
stellt das Bezirksamt fest, dass ein weiterer Markttag nicht den Ansprüchen an
den Platz gerecht wird und sich negativ auf den Hackeschen Markt auswirkt. Es
ist nicht im Interesse des Bezirks Mitte, den stark bean-spruchten Standort mit
weiteren dauerhaft wiederkehrenden Nutzung zu belegen. Die Erleb-barkeit des
Hackeschen Marktes als offener Stadtplatz war das erklärte Ziel bei der
Umge-staltung und Sanierung der gesamten Platzfläche. Eine Ausdehnung der
Markttage auf einen zusätzlichen Termin ist hier kontraproduktiv. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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