Drucksache - 0431/III  

 
 
Betreff: Verbraucherschutz in Mitte hat hohe Priorität
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 11.09.2007
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1. Welche Vorteile aber auch welche Nachteile hat, außer der Vereinheitlichung der Ämterstruktur, die Verlagerung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb) zum Ordnungsamt?

 

2. Wie stimmt die Verlagerung des VetLeb mit dem 2006 beschlossenem Gesundheitsdienstreformgesetz (GDG) überein?

 

3. Wie wird der in § 1 Abs. 6 GDG geforderte gesundheitliche Verbraucherschutz bei einer Verlagerung zum Ordnungsamt gewährleistet?

 

4. Wie wird nach der Überführung des VetLeb in das Ordnungsamt, der in der Koalitionsvereinbarung geforderte gesundheitliche Verbraucherschutz, insbesondere bei sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen, verbessert?

 

5. Wie könnte sich die Zusammenarbeit (Schnittstellen) zwischen dem LuV Gesundheit und dem Ordnungsamt gestalten?

 

6. In den Berliner Bezirken ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wie folgt angesiedelt:

- 6 mal bei Gesundheit,

- 3 mal als ein eigenständiges LuV und

- 3 mal bereits bei Ordnungsamt.

Warum soll bei dieser Konstellation VetLeb zum Ordnungsamt?

 

 
 

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