Drucksache - 0431/III
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Welche Vorteile
aber auch welche Nachteile hat, außer der Vereinheitlichung der Ämterstruktur,
die Verlagerung der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (VetLeb) zum
Ordnungsamt? 2. Wie stimmt die
Verlagerung des VetLeb mit dem 2006 beschlossenem Gesundheitsdienstreformgesetz
(GDG) überein? 3. Wie wird der in §
1 Abs. 6 GDG geforderte gesundheitliche Verbraucherschutz bei einer Verlagerung
zum Ordnungsamt gewährleistet? 4. Wie wird nach der
Überführung des VetLeb in das Ordnungsamt, der in der Koalitionsvereinbarung
geforderte gesundheitliche Verbraucherschutz, insbesondere bei sozial
benachteiligten Bevölkerungsgruppen, verbessert? 5. Wie könnte
sich die Zusammenarbeit (Schnittstellen) zwischen dem LuV Gesundheit und dem
Ordnungsamt gestalten? 6. In den Berliner
Bezirken ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wie folgt angesiedelt: - 6 mal bei
Gesundheit, - 3 mal als ein
eigenständiges LuV und - 3 mal bereits bei
Ordnungsamt. Warum soll bei dieser
Konstellation VetLeb zum Ordnungsamt? |
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