Drucksache - 0428/III
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Wir
fragen das Bezirksamt: Vorbemerkung: In
der Kleinen Anfrage Drs. 16 / 10 947 im Abgeordnetenhaus von Berlin
beantwortete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einige Fragen zu der
geplanten Zuständigkeitsverlagerung für die Genehmigungen von Veranstaltungen
in zentralen Bereichen. 1. Kann
das Bezirksamt bestätigen, dass es intensiv an den
Überlegungen beteiligt wurde und a) in
welcher Form erfolgte diese intensive Beteiligung, b) in
welcher Form hat das Bezirksamt dabei welche Interessen des Bezirkes
eingebracht & c) welche
Forderungen des Bezirkes wurden hierbei von der Senatverwaltung übernommen und
welche Forderungen warum nicht? 2. Welche
„Einzelheiten“ wurden mit dem Bezirksamt hinsichtlich der Verlagerung von zwei
Stellen vom Bezirksamt Mitte zur Verkehrslenkung Berlin bisher abgestimmt und
teilt / teilte das Bezirksamt die Ansicht der Senatsverwaltung, dass diese
Verlagerungen „notwendig“ waren / sind? 3. Wurde inzwischen in
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung ein „Kriterienkatalog zur
Antragsprüfung“ erarbeitet und welche Ermessenspielräume wurden hierbei
berücksichtigt? Sollte der Kriterienkatalog noch nicht
vorliegen: Bis wann soll dieser erarbeitet werden und wie ist das Bezirksamt
dabei einbezogen? 4. Ist
auch zukünftig sichergestellt, dass die vereinnahmten Sondernutzungsgebühren
für Veranstaltungen in zentralen Bereichen dem Bezirk Mitte zukommen? |
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