Drucksache - 0426/III
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Welchem
LUV obliegt auf welcher Rechtsgrundlage die Genehmigung von Schankvorgärten im
öffentlichen Straßenland? 2. Welchem
LUV obliegt auf welcher Rechtsgrundlage die Feststellung und Ahndung von
Verstößen gegen die Genehmigung von Schankvorgärten im öffentlichen
Straßenland, bzw. gegen die ungenehmigte Nutzung öffentlichen Straßenlandes
durch Schankvorgärten? 3. Welche
Konsequenzen hat das Bezirksamt aus der Beratung am 02.05.2007 zum Thema
„Kneipenaußenplätze Spandauer Vorstadt“ gezogen und wann und wie sollen diese
umgesetzt werden? 4. Welche
Konsequenzen hat das Bezirksamt aus der Begehung / Berollung der Spandauer
Vorstadt am 06.07.2007 gezogen und wann und wie sollen diese umgesetzt werden? |
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