Drucksache - 0423/III
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Konnte
mit den Anrainern des Bebelplatzes eine einvernehmliche Abstimmung bezüglich
der Baugerüstwerbungen erzielt werden, um diesen bedeutenden Platz in seinem
historischen Erscheinungsbild erkennbar zu halten? 2.
Wie
wird mit den 10 Standorten für Werbeflöße zugunsten der Stiftung Denkmalschutz
bzw. zur Sanierung des Strandbads Wannsee umgegangen? 3.
Ist es
richtig, dass die Standortfristen bereits abgelaufen sind? 4.
Wie
hoch waren die Einnahmen für das Strandbad Wannsee aus dieser auf 3 Jahre
befristeten Aktion? 5.
Täuscht
der Eindruck, dass sich durch die Änderung der Berliner Bauordnung durch das
Abgeordnetenhaus vor 2 Jahren die Baugerüstwerbung erheblich vermehrt hat? 6.
Kann
eingeschätzt werden, ob die oft erhebliche Beeinträchtigung des Stadtbilds und
der öffentlichen Räume durch den Nutzen einer sich verstärkenden
Werbewirtschaft zu rechtfertigen ist? 7.
Sieht
sich das Bezirksamt in der Lage, die großflächige Werbung so zu beschränken,
dass das Stadtbild angemessen geschützt wird? |
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