Drucksache - 0409/III  

 
 
Betreff: Benennung des Verwaltungsbeamten und seines Stellvertreters aus dem Bezirk Mitte für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Schöffenwahlausschuss für die Ernennung durch den Senat von Berlin für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                . August 2007

Abteilung Soziales und Bürgerdienste                                                               Tel.. 42660

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                          Drucksache Nr. 0409 / III

Mitte von Berlin

_____________________________________________________________________________

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über die Benennung des Verwaltungsbeamten und seines Stellvertreters aus dem Bezirk Mitte für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Schöffenwahlausschuss für die Ernennung durch den Senat von Berlin für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.08.2007 für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Schöffenwahlausschuss für die Ernennung durch den Senat von Berlin zum

 

Verwaltungsbeamten

 

Herrn Wolfgang Hiller

 

Dienstanschrift:            Bezirksamt Mitte von Berlin,

                                    Steuerungsdienst,

                                    Mathilde-Jacob-Platz 1, 13341 Berlin,

 

und als dessen Stellvertreter

 

Herrn Bernd Bothe

 

Dienstanschrift:             wie oben

 

benannt.

 

Die Benennungen sind notwendig, weil in jedem fünften Jahr ein Ausschuss zur Auswahl der Schöffen (Schöffenwahlausschuss) aus der zu erstellenden Vorschlagsliste für Schöffen beim Amtsgericht zu bilden ist. Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie aus sieben Vertrauenspersonen.

Die Benannten haben gegenüber der Abteilung Soziales und Bürgerdienste, Bürgeramt, ihre Bereitschaft für der Tätigkeit erklärt.

 

Die, durch die Bezirksverordnetenversammlung zu erfolgende Wahl der sieben Vertrauenspersonen werden in einer gesonderten Vorlage eingebracht.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 16 in Verbindung mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 40 Abs. 1,2 des Gerichtsverfassungsgesetzes

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine, weil kein zusätzliches Personal benötigt wird.

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                                Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                                Bezirksstadträtin

 

 
 

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