Drucksache - 0405/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0405 / III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den Beschluss des
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der
Behördenbeteiligung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans II-27-1 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 31.07.2007 beschlossen:
I.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung des
Bebauungsplans II-27-1 für den Sickingenplatz (Flurstück 91/1 der Flur 39) im
Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit haben zu keiner inhaltlichen Änderung der Planung
geführt.
II.
Für
den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durchgeführt. Begründung: Bitten wir der Anlage „Auswertung der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung“ zu entnehmen. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin, Dr. Hanke Gothe
Bebauungsplan II-27-1 „Sickingenplatz“ Auswertung der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan II-27-1 für den Sickingenplatz (Flurstück 91/1, Flur 39) im
Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit Die
amtliche Anzeige mit dem Hinweis auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zu dem Bebauungsplan II-27-1 erschien gleichlautend am 18. Mai 2007 in den
Berliner Tageszeitungen - Der
Tagesspiegel - Berliner
Morgenpost - Berliner
Zeitung. Die
öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die
Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21. Mai bis
einschließlich 04. Juni 2007 in den Räumen des Stadtplanungsamtes statt. Die
Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind ( §
4 Abs. 1 des Baugesetzbuches ), ist gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur
Ausführung des Baugesetzbuches durch das Bezirksamt erfolgt. Den Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2007 Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb eines Monats (nach Posteingang) im Rahmen ihrer
Zuständigkeit gegeben. Innerhalb dieses Zeitraumes
sind von den 29 beteiligten Trägern und behördlichen Stellen 21 Rückmeldungen
erfolgt. 16 bestätigten, dass die Ziele der Planung ihre Belange nicht
berühren. Fünf Stellungnahmen sind mit Anregungen und Hinweisen beim
Stadtplanungsamt eingegangen. Insgesamt vier Träger gaben
im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, Hinweise die in die Begründung zum
Bebauungsplan Aufnahme finden sollen: -
Die Auswirkungen auf
Haushalt sind ausführlicher darzustellen -
Der Hinweis auf einen
Löschwasserbrunnen im öffentlichen Straßenland Sickingenstraße wird
aufgenommen. -
Auf die vorhandene
Fernwärme wird hingewiesen. -
Auf geringe
Kabelumlegungsarbeiten bei Bebauung wird hingewiesen. -
Der Bebauungsplan liegt
im Geltungsbereich des Landschaftsplans II-L-10. Der BFF Zielwert wird
voraussichtlich 0,3 betragen. -
Ein Vorkommen von
besonders oder auch streng geschützten Tierarten in den Vegetationsbeständen
kann nicht ausgeschlossen werden. Schon bei Vorbereitung/Planung sind die Zugriffs- und Störverbote des § 42 Abs.
1 Nr.1 und 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu beachten. -
Bei Planungen sind die
Regelungen der Baumschutzverordnung zu beachten. -
Die Resultate aus den
Bodenuntersuchungen sind mit der Planung vereinbar. Eine Stellungnahme betrifft Baugrenzen und
Straßenbegrenzungslinien: Da der Bebauungsplan II-27-1 keine baurechtlichen
Linien festsetzt, würden die des Bebauungsplans II-27 gelten. Das hätte zur
Folge, dass die festgesetzte Baugrenze eine Bebauung des Sickingenplatzes nicht
zulässt. Die Straßenbegrenzungslinie Sickingen- Ecke
Wiebestraße verläuft im Flurstück des Sickingenplatzes. Durch die Festsetzung
des II-27-1 wären von der Ecke jeweils 5m ohne Straßenbegrenzungslinie. In
Auswertung der Anregungen und Hinweise der Beteiligungen ergaben sich
Änderungen der Planung. Die Begründung wird gemäß den Hinweisen überarbeitet.
Die Planzeichnung wird um Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie für das
geplante Industriegebiet ergänzt. Bezirksamt
Mitte von Berlin, den Abteilung
Stadtentwicklung Amt
für Planen und Genehmigen Fachbereich
Stadtplanung
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