Drucksache - 0405/III  

 
 
Betreff: Beschluss des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung un der Behördenbeteiligung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans II-27-1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                     Drucksache Nr. 0405 / III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss des Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans II-27-1

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 31.07.2007 beschlossen:

 

               I.      Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung des Bebauungsplans II-27-1 für den Sickingenplatz (Flurstück 91/1 der Flur 39) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit haben zu keiner inhaltlichen Änderung der Planung geführt.

 

             II.      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

Bitten wir der Anlage „Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung“ zu entnehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)    Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin,

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

Bebauungsplan II-27-1

 

 

 

„Sickingenplatz“

 

 

 

Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung

gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB

 


 

Bebauungsplan II-27-1 für den Sickingenplatz (Flurstück 91/1, Flur 39) im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

Die amtliche Anzeige mit dem Hinweis auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Bebauungsplan II-27-1 erschien gleichlautend am 18. Mai 2007 in den Berliner Tageszeitungen

-           Der Tagesspiegel

-           Berliner Morgenpost

-           Berliner Zeitung.

 

Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2007 in den Räumen des Stadtplanungsamtes statt.

 

In dem Zeitraum der Beteiligung äußerte sich ein Bürger positiv zu den Zielen der Planung.

 

 

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind ( § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches ), ist gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches durch das Bezirksamt erfolgt. Den Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 25. Mai 2007 Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats (nach Posteingang) im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegeben.

 

Innerhalb dieses Zeitraumes sind von den 29 beteiligten Trägern und behördlichen Stellen 21 Rückmeldungen erfolgt. 16 bestätigten, dass die Ziele der Planung ihre Belange nicht berühren. Fünf Stellungnahmen sind mit Anregungen und Hinweisen beim Stadtplanungsamt eingegangen.

 

Insgesamt vier Träger gaben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, Hinweise die in die Begründung zum Bebauungsplan Aufnahme finden sollen:

 

-          Die Auswirkungen auf Haushalt sind ausführlicher darzustellen

-          Der Hinweis auf einen Löschwasserbrunnen im öffentlichen Straßenland Sickingenstraße wird aufgenommen.

-          Auf die vorhandene Fernwärme wird hingewiesen.

-          Auf geringe Kabelumlegungsarbeiten bei Bebauung wird hingewiesen.

-          Der Bebauungsplan liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans II-L-10. Der BFF Zielwert wird voraussichtlich 0,3 betragen.

-          Ein Vorkommen von besonders oder auch streng geschützten Tierarten in den Vegetationsbeständen kann nicht ausgeschlossen werden. Schon bei Vorbereitung/Planung sind die  Zugriffs- und Störverbote des § 42 Abs. 1 Nr.1 und 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu beachten.

-          Bei Planungen sind die Regelungen der Baumschutzverordnung zu beachten.

-          Die Resultate aus den Bodenuntersuchungen sind mit der Planung vereinbar.

 

Eine Stellungnahme betrifft Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien:

Da der Bebauungsplan II-27-1 keine baurechtlichen Linien festsetzt, würden die des Bebauungsplans II-27 gelten. Das hätte zur Folge, dass die festgesetzte Baugrenze eine Bebauung des Sickingenplatzes nicht zulässt.

 

 


Die Straßenbegrenzungslinie Sickingen- Ecke Wiebestraße verläuft im Flurstück des Sickingenplatzes. Durch die Festsetzung des II-27-1 wären von der Ecke jeweils 5m ohne Straßenbegrenzungslinie.

 

 

In Auswertung der Anregungen und Hinweise der Beteiligungen ergaben sich Änderungen der Planung. Die Begründung wird gemäß den Hinweisen überarbeitet. Die Planzeichnung wird um Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie für das geplante Industriegebiet ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin, den

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Genehmigen

Fachbereich Stadtplanung

 

 

 

 

 

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

Ephraim Gothe

 

Amtsleiterin

Kristina Laduch

 

 


 

 
 

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