Drucksache - 0403/III  

 
 
Betreff: Ernennung des Bezirksabstimmungsleiters und seines Stellvertreters für den Verwaltungsbezirk Mitte von Berlin für das Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                               .                    . 2007

Abteilung Soziales und Bürgerdienste                                       Tel.: 42660

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache Nr. 0403 / III

Mitte von Berlin

_______________________________________________________________________

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über die Ernennung des Bezirksabstimmungsleiters und seines Stellvertreters für den Verwaltungsbezirk Mitte von Berlin für das Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.07.07 für das Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ für den Verwaltungsbezirk Mitte zum

 

Bezirksabstimmungsleiter

 

Herrn Leitenden Magistratsdirektor Detlef Völkner

 

Dienstanschrift:            Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                Rechtsamt

                                                Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin,

 

und zu seinem Stellvertreter

 

Herrn Obermagistratsrat Rainer Rinner

 

Dienstanschrift:            Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                LuV Bürgerdienste

                                                Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin,

 

ernannt.

 

Die Ernennungen waren notwendig, weil die Trägerin des Volksbegehrens gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport angekündigt hat, die Durchführung des Volksbegehrens zu verlangen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 20 Abs. 2 des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304).

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                 Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

entstehen, je nach dem welche Phase des Volksbegehrens durch die Trägerin erfolgreich erreicht wird.

In einem gesonderten Schreiben an die SE Finanzen wird ggf. eine Darstellung möglicher entstehender Ausgaben mitgeteilt.              

 

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen

 

entstehen, je nach dem welche Phase des Volksbegehrens durch die Trägerin erfolgreich erreicht wird.

In einem gesonderten Schreiben an die SE Finanzen wird ggf. eine Darstellung möglicher entstehender Auswirkungen mitgeteilt.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 
 

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