Drucksache - 0400/III  

 
 
Betreff: Beschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren I-31, 1-44, II-142, II-170, II-182, II-B7, III-221, III-B5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                     Drucksache Nr. 0400 / III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Beschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren I-31, I-44, II-142, II-168, II-170, II-182, II-B7, III-221, III-B5.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.07.2007 beschlossen:

     

I.                     Das Bebauungsplanverfahren I-31 für das Grundstück Strelitzer Straße 53 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 228/93 vom 21.12.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens I-31 ist damit aufgehoben.

II.            Das Bebauungsplanverfahren I-44 für das Grundstück Wallstraße 32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 220/95 vom 30.05.1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens I-44 ist damit aufgehoben.

 

III.           Das Bebauungsplanverfahren II-142 für die nördliche Teilfläche des Grundstückes Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße 2-4 und Feldzeugmeisterstraße 18 – Flur 42, Flurstück 190/3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss vom 30.5.1989 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens II-142 ist damit aufgehoben.

 

IV.           Das Bebauungsplanverfahren II-168 für die Grundstücke Eichhornstraße 1-2, Schellingstraße 1-8, Reichpietschufer 20-30 und einen Abschnitt der Eichhornstraße und der ehemaligen Potsdamer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss vom 19.05.1992 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens II-168 ist damit aufgehoben.

 

V.            Das Bebauungsplanverfahren II-170 für das Gelände zwischen Tiergartenstraße, östlicher Grenze der Grundstücke Tiergartenstraße 30-32 und Grundbuch von Tiergartenviertel Blatt 1034, Köbisstraße und Klingelhöferstraße sowie für eine Teilfläche der Tiergartenstraße und der Klingelhöferstraße und für einen Abschnitt der Tiergartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss vom 02.03.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens II-170 ist damit aufgehoben.

 

VI.           Das Bebauungsplanverfahren II-182 für die Grundstücke Lübecker Straße 20, Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44 und Perleberger Straße 45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 696/95 vom 19.9.1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens II-182 ist damit aufgehoben.

 

VII.          Das Bebauungsplanverfahren II-B7 für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Olof Palme-Platz, Budapester Straße, Lützowufer und Schillstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 752/99 vom 26.10.1999 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens II-B7 ist damit aufgehoben.

 

VIII.        Das Bebauungsplanverfahren III-221 für die Grundstücke Brunnenstraße 105-109 und 109A (teilweise) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 882 vom 7.9.1999 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens III-221 ist damit aufgehoben.

 

IX.           Das Bebauungsplanverfahren III-B5 für die Grundstücke Brunnenstraße 53-57/Bernauer Straße 81 (teilweise) und Stralsunder Straße 61 (teilweise), Brunnenstraße 63-65/Demminer Straße 3-4 (teilweise), Brunnenstraße 66, Brunnenstraße 69-71, Demminer Straße 31, 32, Brunnenstraße 72-75/Lortzingstraße 1-4/Putbusser Straße 52 (teilweise), Brunnenstraße 77-81/Lortzingstraße 40-42 (teilweise), Brunnenstraße 82-83/Putbusser Straße 43-45 A (teilweise), Brunnenstraße 84, 85-86/Rügener Straße 1-3 (teilweise), Brunnenstaße 87, Brunnenstraße 90-92/Rügener Straße 25, 26, Brunnenstraße 93-102/Ramlerstraße 1-3 (teilweise), Brunnenstraße 112-118, Voltastraße 31-36, Usedomer Straße 1-3, Usedomer Straße 4/7/Wattstraße 10-13/Voltastraße 26-28 (teilweise) sowie Brunnenstraße 119-127, Stralsunder Straße 14-17 und Usedomer Straße 32-35 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen wird eingestellt.

Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 699 vom 15.12.1987 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens III-B5 ist damit aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

I-31 für das Grundstück Strelitzer Straße 53 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan I-31 für die Grundstücke Strelitzer Straße 53 (teilweise) und 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wurde mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 228/93 vom 21.12.1993 aufgestellt.

Mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 243 vom 16.9.2002 wurde die Geltungsbereichseinschränkung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst nunmehr das Grundstück Strelitzer Straße 54.

 

Der Bebauungsplanentwurf diente der Sicherung der Sanierungsziele. Innerhalb des Geltungsbereiches sollte der Standort für eine Kindertagesstätte gesichert werden, da das Untersuchungsgebiet zum damaligen Zeitpunkt entsprechend unterversorgt war.

 

Der Kindertagesstättenstandort Strelitzer Straße 54 wurde zwischenzeitlich aufgrund geänderter Bedarfzahlen aufgegeben. Die Sanierungsziele wurden entsprechend mit BVV-Beschluss vom 18.5.06 geändert.

Das Bebauungsplanverfahren wird eingestellt.

 

 

I-44 für das Grundstück Wallstraße 32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan l-44 wurde für die Grundstücke Wallstraße 32/Neue Roßstraße 4 und 5/ Neue Jakobstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 220/95 vom 30.05.1995 aufgestellt und mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 560 vom 13.10.1998 auf das Grundstück Wallstraße 32 räumlich verkleinert.

 

Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanes ergab sich aus dem Restitutionsanspruch eines Eigentümers auf eine Teilfläche des Schulgeländes. Die gesamte Gemeinbedarfsfläche sollte als Schulgelände gesichert werden.

 

Im Verlauf des Verfahrens konnte der Restitutionsanspruch insoweit geklärt werden, dass der Geltungsbereich um eine rund 1.000 m² große Fläche verkleinert werden musste. Da die Schülerentwicklung nicht so wie prognostiziert verlief, wurde die Schulnutzung zum Schuljahr 2006/2007 aufgegeben. Bis einschl. 2009 erfolgt eine Zwischennutzung durch die Musikschule und eine Jugendfreizeiteinrichtung. Eine weitere kommunale Nutzung nach 2009 ist vorgesehen. Ein Nutzungskonzept dafür wird erarbeitet.

Mit dem Neubau der Sporthalle 2004 auf dem Gelände wurde die weitere kommunale Nachnutzung schon vorgezeichnet. Das Gelände bleibt zu diesem Zwecke im Fachvermögen des Bezirksamtes Mitte.

Das Erfordernis zur Festsetzung eines Schulgeländes ist allerdings nicht mehr gegeben.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche W1 mit einem Symbol für Schule dargestellt.

 

Aus den o.g. Gründen wird der Bebauungsplanentwurf I-44 eingestellt. Die Erarbeitung von Bebauungsplänen bei einer geänderten Konzeption oder der Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung aufgrund tatsächlichen Veränderungsdruckes ist jederzeit möglich.

 

 

II-142 für die nördliche Teilfläche des Grundstückes Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße 2-4 und Feldzeugmeisterstraße 18 – Flur 42, Flurstück 190/3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan lI-142 für eine Teilfläche des Grundstückes Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße 2-4 und Feldzeugmeisterstraße 18 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 30.5.1989 aufgestellt.

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 28.5.1996 wurde die Geltungsbereichseinschränkung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst nunmehr die nördliche Teilfläche des Grundstückes Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße 2-4 und Feldzeugmeisterstraße 18 – Flur 42, Flurstück 190/3.

 

Zielsetzung war die Stabilisierung des vorhandenen Wohnquartiers im Norden der Lehrter Straße sowie die Defizite im Bereich Grünflächenversorgung und Infrastruktur abzubauen.

Inhaltlich sollte die Festsetzung eines öffentlichen Spielplatzes sowie eines Allgemeinen Wohngebietes erfolgen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes befindet sich im Geltungsbereich des Baunutzungsplanes, der für diesen Bereich gemischtes Gebiet mit der Baustufe V/3 festsetzt. Bauvorhaben innerhalb der o.g. Grundstücke können somit entsprechend beschieden werden. Ein davon abweichendes Planungskonzept liegt derzeit nicht vor; eine Notwendigkeit zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes wird derzeit auch nicht gesehen. Der Neubau des im Bebauungsplan festgesetzten Kinderspielplatzes wird aus Kostengründen aufgegeben; der Erwerb der Fläche ist nicht finanzierbar.

Das Planungserfordernis für einen Bebauungsplan ist somit entfallen.

 

 

II-168 für die Grundstücke Eichhornstraße 1-2, Schellingstraße 1-8, Reichpietschufer 20-30 und einen Abschnitt der Eichhornstraße und der ehemaligen Potsdamer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan II-168 (Titel wurde nicht formuliert) im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 19.05.1992 aufgestellt.

Zielsetzung war die planungsrechtliche Sicherung einer baulichen Erweiterung der Staatsbibliothek in Richtung Süden bis zum Reichpietschufer. Anlass für diesen Erweiterungswunsch war die veränderte stadträumliche Lage der Staatsbibliothek – aus Mauerrandlage wieder ins Stadtzentrum - und ihre gewachsene Bedeutung für die wiedervereinigte Gesamtstadt.

Der östliche Teil dieser geplanten Erweiterung wurde mit dem Bebauungsplan II-B5 am 28.06.1994 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bibliothek und Anlagen für kulturelle Zwecke“ bereits festgesetzt.

Nunmehr hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bebauungsplan 1-35 eingeleitet (Aufstellungsbeschluss vom 09.05.05), dessen Geltungsbereich das gesamte Kulturforum umfasst. Der Bebauungsplanentwurf 1-35 beinhaltet zum einen die geplante Erweiterung der Staatsbibliothek und stellt darüber hinaus die Staatsbibliothek mit den anderen übergeordneten Kultureinrichtungen (Philharmonie, Kammermusiksaal, Gemäldegalerie, Nationalgalerie, Musikinstrumentenmuseum...) in einen Gebietszusammenhang.

Zielsetzung des Bebauungsplanes 1-35 ist die Gestaltung eines übergeordneten Kultur-Ensembles, das durch die Umgestaltung der öffentlichen Räume und Plätze und baulichen Arrondierungen seinem Namen „Kulturforum“ gerecht wird.

Der Bebauungsplan II-168 wird durch den Bebauungsplan 1-35 vollständig überplant und muss daher eingestellt werden.

 

 

II-170 für das Gelände zwischen Tiergartenstraße, östlicher Grenze der Grundstücke Tiergartenstraße 30-32 und Grundbuch von Tiergartenviertel Blatt 1034, Köbisstraße und Klingelhöferstraße sowie für eine Teilfläche der Tiergartenstraße und der Klingelhöferstraße und für einen Abschnitt der Tiergartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan II-170 wurde gemeinsam mit den Bebauungsplänen II-171 bis II‑175 mit Bezirksamtsbeschluss vom 02.03.1993 aufgestellt.

Zielsetzung dieser 6 Bebauungspläne war die Schaffung von Planungsrecht für das Diplomatenviertel, das durch Kriegseinwirkung und Mauerfall weitgehend brachgefallen war. Das damalige Planungsrecht (teilweise unbeplanter Innenbereich, teilweise Außenbereich) stand einer - der stadträumlichen Lage und Bedeutung des Gebietes entsprechenden - Bebauung entgegen.

Die benachbarten Bebauungspläne II-171 bis II-175 wurden im Zeitraum von 1997 bis 1999 zügig festgesetzt, nahezu gleichzeitig siedelten sich Botschaften, Landesvertretungen und Parteien-Stiftungen an und es begann eine rege Bautätigkeit.

 

Jedoch der Bebauungsplan II-170 konnte wegen Unklarheiten zur Entwicklung des Grundstücks Tiergartenstraße 33 nicht weitergeführt werden.

Im Bebauungsplanentwurf, Stand Sept. 1997 (Beteiligung des Träger öffentlicher Belange) wurde dieses Grundstück noch als öffentliche Parkanlage ausgewiesen. In den folgenden Jahren wurde das Grundstück Tiergartenstraße 33 an Saudi-Arabien verkauft, das darauf seine Botschaft auf Grundlage des § 34 BauGB errichtete.

Zwischenzeitlich wurde auch das Eckgrundstück Tiergartenstraße 35 / 34a mit der Konrad-Adenauer-Stiftung auf Grundlage des § 34 BauGB bebaut.

 

Nunmehr sind Art und Maß der baulichen Nutzung und die Eigentumsverhältnisse für alle Grundstücke geklärt, das Planerfordernis für den Bebauungsplan II-170 ist somit entfallen.

 

II-182 für die Grundstücke Lübecker Straße 20, Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44 und Perleberger Straße 45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan lI-182 für die Grundstücke Lübecker Straße 20, Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44 und Perleberger Straße 45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wurde mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 696/95 vom 19.9.1995 aufgestellt.

 

Der Bebauungsplanentwurf II-182 diente der Sicherung der sanierungsrechtlichen Ziele innerhalb des Sanierungsgebietes Tiergarten-Turmstraße. Im Zusammenhang mit der von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen in Aussicht gestellten Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets beabsichtigte das Bezirksamt, den im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses erweiterten und neu gestalteten Spielplatz auf dem Grundstück Lübecker Straße 20 planungsrechtlich zu sichern.

Für das angrenzende Grundstück Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44, dem durch seine Lage im Kreuzungsbereich die Straßenzüge Perleberger Straße und Lübecker Straße eine besondere stadtbildprägende Bedeutung zukommt, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Sanierungsziele durch Aufstockung und Ergänzung des vorhandenen Gebäudes geschaffen werden.

 

Der Spielplatz auf dem Grundstück Lübecker Straße 20 wurde hergestellt. Das Grundstück befindet sich im Besitz des Landes Berlin; im Fachvermögen vom Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Mitte von Berlin. Auf dem Grundstück lastet keinerlei Veränderungsdruck.

Das Wohngebäude auf dem Grundstück Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44-45 wurde entsprechend der Sanierungsziele umgestaltet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes befindet sich im Geltungsbereich des Baunutzungsplanes, der für diesen Bereich gemischtes Gebiet mit der Baustufe V/3 festsetzt. Bauvorhaben innerhalb der o.g. Grundstücke können somit entsprechend beschieden werden. Ein davon abweichendes Planungskonzept liegt derzeit nicht vor; eine Notwendigkeit zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes wird derzeit auch nicht gesehen. Der o.g. Spielplatz ist im Bestand vorhanden. Das Planungserfordernis für einen Bebauungsplan ist somit entfallen.

 

Aus den o.g. Gründen wird der Bebauungsplanentwurf lI-182 eingestellt. Die Erarbeitung eines Bebauungsplanes für den Geltungsbereich oder für Teile des Geltungsbereiches bei einer geänderten Konzeption oder der Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung aufgrund tatsächlichen Veränderungsdruckes ist jederzeit möglich.

 

 

II-B7 für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Olof Palme-Platz, Budapester Straße, Lützowufer und Schillstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan lI-B7 für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Olof Palme-Platz, Budapester Straße, Lützowufer und Schillstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wurde mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 752/99 vom 26.10.1999 aufgestellt.

 

Durch die veränderte großräumige Situation von Berlin stellt Tiergarten Süd einen Teil des Verflechtungsbereiches zwischen den beiden Innenstadtkernen Mitte und Breitscheidtplatz dar. Insbesondere im Zusammenhang mit der Neubebauung am Potsdamer Platz ist dieser Bereich in eine exponierte Lage gerückt.

In den einzelnen Blöcken liegt eine weitgehende Durchmischung von Wohnen und Dienstleistung vor. Das geltende Planungsrecht, das die Wohngebäude bis auf die Ausnahme im Block 220 als Kerngebiet festsetzt, bietet dem Wohnen keinen ausreichenden Bestandsschutz.

Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanes ergab sich aus dem Ziel des Bezirks einer Veränderung in diesem Gebiet entgegenzuwirken und die Wohnfunktion zu stabilisieren.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan entlang der Budapester Straße / Kurfürstenstraße als Gemischte Baufläche M1 und für den übrigen Bereich als Gemischte Baufläche M2 dargestellt. Der im Jahre 1999 befürchtete Veränderungsdruck ist in dieser Form nicht eingetreten, so dass aus heutiger Sicht vorläufig kein Handlungsbedarf besteht.

 

Aus den o.g. Gründen wird der Bebauungsplanentwurf lI-B7 eingestellt. Die Erarbeitung von Bebauungsplänen für Teile des Geltungsbereiches bei einer geänderten Konzeption oder der Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung aufgrund tatsächlichen Veränderungsdruckes ist jederzeit möglich.

 

 

III-221 für die Grundstücke Brunnenstraße 105-109 und 109A (teilweise) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen

 

Begründung zur Einstellung:

Der Bebauungsplan III-221 für die Grundstücke Brunnenstraße 105-109 und 109A (teilweise) im Bezirk Mitte (Ortsteil) Gesundbrunnen wurde mit BA-Beschluss Nr. 882 vom 7.9.1999 aufgestellt.

 

Veranlassung zum Zeitpunkt der Aufstellung war, das Gelände südlich des Bahnhofes Gesundbrunnen einer dem Standort angemessenen Nutzung zuzuführen sowie die Sicherung einer öffentlichen Wegebeziehung zwischen dem Mauerpark und dem Humboldthain.

Dieses Planungsziel konnte zwischenzeitlich auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts, dem Baunutzungsplan, realisiert werden, so dass die Notwendigkeit für die Weiterführung des Verfahrens entfallen ist.

 

Das B-Planverfahren wird eingestellt.

 

 

III-B5 für die Grundstücke Brunnenstraße 53-57/Bernauer Straße 81 (teilweise) und Stralsunder Straße 61 (teilweise), Brunnenstraße 63-65/Demminer Straße 3-4 (teilweise), Brunnenstraße 66, Brunnenstraße 69-71, Demminer Straße 31, 32, Brunnenstraße 72-75/Lortzingstraße 1-4/Putbusser Straße 52 (teilweise), Brunnenstraße 77-81/Lortzingstraße 40-42 (teilweise), Brunnenstraße 82-83/Putbusser Straße 43-45 A (teilweise), Brunnenstraße 84, 85-86/Rügener Straße 1-3 (teilweise), Brunnenstaße 87, Brunnenstraße 90-92/Rügener Straße 25, 26, Brunnenstraße 93-102/Ramlerstraße 1-3 (teilweise), Brunnenstraße 112-118, Voltastraße 31-36, Usedomer Straße 1-3, Usedomer Straße 4/7/Wattstraße 10-13/Voltastraße 26-28 (teilweise) sowie Brunnenstraße 119-127, Stralsunder Straße 14-17 und Usedomer Straße 32-35 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen

 

Begründung zur Einstellung:

 

Der B-Plan III-B5 für die Grundstücke Brunnenstraße 53-57/Bernauer Straße 81 (teilweise) und Stralsunder Straße 61 (teilweise), Brunnenstraße 63-65/Demminer Straße 3-4 (teilweise), Brunnenstraße 66, Brunnenstraße 69-71, Demminer Straße 31, 32, Brunnenstraße 72-75/Lortzingstraße 1-4/Putbusser Straße 52 (teilweise), Brunnenstraße 77-81/Lortzingstraße 40-42 (teilweise), Brunnenstraße 82-83/Putbusser Straße 43-45 A (teilweise), Brunnenstraße 84, 85-86/Rügener Straße 1-3 (teilweise), Brunnenstaße 87, Brunnenstraße 90-92/Rügener Straße 25, 26, Brunnenstraße 93-102/Ramlerstraße 1-3 (teilweise), Brunnenstraße 112-118, Voltastraße 31-36, Usedomer Straße 1-3, Usedomer Straße 4/7/Wattstraße 10-13/Voltastraße 26-28 (teilweise) sowie Brunnenstraße 119-127, Stralsunder Straße 14-17 und Usedomer Straße 32-35 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen wurde mit BA-Beschluss Nr. 699 vom 15.12.1987 beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanentwurfs ist mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 137 vom 2. März 1993 präzisiert und beschlossen worden.

 

Veranlassung zum Zeitpunkt der Aufstellung war die starke Zunahme von Anträgen auf Genehmigung für Spielhallen und Videotheken in angestammten gewerblich und geschäftlich genutzten Bereichen, die zu einer ungesteuerten Verdrängung vorhandener Nutzungen und daraus resultierenden städtebaulichen Missständen (Trading-Down-Effekte) führten.

 

Zwischenzeitlich hat sich diese Entwicklung stabilisiert, so dass in diesem Zusammenhang kein städtebauliches Erfordernis mehr für die Weiterführung des B-Planverfahrens besteht.

 

Der B-Plan III-B5 soll eingestellt werden.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                             Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


 

 

 
 

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