Drucksache - 0400/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0400 / III Mitte von Berlin
Vorlage
- zur Kenntnisnahme - über
die
Beschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren I-31, I-44, II-142, II-168, II-170, II-182, II-B7,
III-221, III-B5. Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.07.2007 beschlossen: I.
Das
Bebauungsplanverfahren I-31 für das Grundstück Strelitzer Straße 53 im Bezirk
Mitte, Ortsteil Mitte wird eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss Nr. 228/93 vom 21.12.1993 zur Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens I-31 ist damit aufgehoben. II. Das
Bebauungsplanverfahren I-44 für das Grundstück Wallstraße 32 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Mitte wird eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss Nr. 220/95 vom 30.05.1995 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
I-44 ist damit aufgehoben. III. Das
Bebauungsplanverfahren II-142 für die nördliche Teilfläche des Grundstückes
Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße 2-4 und Feldzeugmeisterstraße
18 – Flur 42, Flurstück 190/3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird
eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss vom 30.5.1989 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
II-142 ist damit aufgehoben. IV. Das
Bebauungsplanverfahren II-168 für die Grundstücke Eichhornstraße 1-2,
Schellingstraße 1-8, Reichpietschufer 20-30 und einen Abschnitt der
Eichhornstraße und der ehemaligen Potsdamer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil
Tiergarten wird eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss vom 19.05.1992 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
II-168 ist damit aufgehoben. V. Das
Bebauungsplanverfahren II-170 für das Gelände zwischen Tiergartenstraße,
östlicher Grenze der Grundstücke Tiergartenstraße 30-32 und Grundbuch von
Tiergartenviertel Blatt 1034, Köbisstraße und Klingelhöferstraße sowie für eine
Teilfläche der Tiergartenstraße und der Klingelhöferstraße und für einen
Abschnitt der Tiergartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird
eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss vom 02.03.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
II-170 ist damit aufgehoben. VI. Das
Bebauungsplanverfahren II-182 für die Grundstücke Lübecker Straße 20, Lübecker
Straße 21 / Perleberger Straße 44 und Perleberger Straße 45 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Moabit wird eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss Nr. 696/95 vom 19.9.1995 zur Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens II-182 ist damit aufgehoben. VII. Das
Bebauungsplanverfahren II-B7 für das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Olof
Palme-Platz, Budapester Straße, Lützowufer und Schillstraße im Bezirk Mitte,
Ortsteil Tiergarten wird eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss Nr. 752/99 vom 26.10.1999 zur Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens II-B7 ist damit aufgehoben. VIII. Das
Bebauungsplanverfahren III-221 für die Grundstücke Brunnenstraße 105-109 und
109A (teilweise) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen wird eingestellt. Der
Bezirksamtsbeschluss Nr. 882 vom 7.9.1999 zur Aufstellung des
Bebauungsplanverfahrens III-221 ist damit aufgehoben. IX. Das
Bebauungsplanverfahren III-B5 für die Grundstücke Brunnenstraße 53-57/Bernauer
Straße 81 (teilweise) und Stralsunder Straße 61 (teilweise), Brunnenstraße
63-65/Demminer Straße 3-4 (teilweise), Brunnenstraße 66, Brunnenstraße 69-71,
Demminer Straße 31, 32, Brunnenstraße 72-75/Lortzingstraße 1-4/Putbusser Straße
52 (teilweise), Brunnenstraße 77-81/Lortzingstraße 40-42 (teilweise),
Brunnenstraße 82-83/Putbusser Straße 43-45 A (teilweise), Brunnenstraße 84,
85-86/Rügener Straße 1-3 (teilweise), Brunnenstaße 87, Brunnenstraße
90-92/Rügener Straße 25, 26, Brunnenstraße 93-102/Ramlerstraße 1-3 (teilweise),
Brunnenstraße 112-118, Voltastraße 31-36, Usedomer Straße 1-3, Usedomer Straße
4/7/Wattstraße 10-13/Voltastraße 26-28 (teilweise) sowie Brunnenstraße 119-127,
Stralsunder Straße 14-17 und Usedomer Straße 32-35 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen
wird eingestellt. Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 699 vom 15.12.1987
zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens III-B5 ist damit aufgehoben. Begründung: I-31 für das Grundstück
Strelitzer Straße 53 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Begründung zur Einstellung: Der Bebauungsplan I-31 für
die Grundstücke Strelitzer Straße 53 (teilweise) und 54 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Tiergarten wurde mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 228/93 vom 21.12.1993
aufgestellt. Mit Bezirksamtsbeschluss-Nr.
243 vom 16.9.2002 wurde die Geltungsbereichseinschränkung beschlossen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst nunmehr das Grundstück
Strelitzer Straße 54. Der Bebauungsplanentwurf
diente der Sicherung der Sanierungsziele. Innerhalb des Geltungsbereiches
sollte der Standort für eine Kindertagesstätte gesichert werden, da das
Untersuchungsgebiet zum damaligen Zeitpunkt entsprechend unterversorgt war. Der
Kindertagesstättenstandort Strelitzer Straße 54 wurde zwischenzeitlich aufgrund
geänderter Bedarfzahlen aufgegeben. Die Sanierungsziele wurden entsprechend mit
BVV-Beschluss vom 18.5.06 geändert. Das Bebauungsplanverfahren
wird eingestellt. I-44 für das Grundstück
Wallstraße 32 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte Begründung zur
Einstellung: Der Bebauungsplan l-44 wurde
für die Grundstücke Wallstraße 32/Neue Roßstraße 4 und 5/ Neue Jakobstraße im
Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 220/95 vom 30.05.1995
aufgestellt und mit Bezirksamtsbeschluss-Nr. 560 vom 13.10.1998 auf das
Grundstück Wallstraße 32 räumlich verkleinert. Die Erforderlichkeit des
Bebauungsplanes ergab sich aus dem Restitutionsanspruch eines Eigentümers auf
eine Teilfläche des Schulgeländes. Die gesamte Gemeinbedarfsfläche sollte als
Schulgelände gesichert werden. Im Verlauf des Verfahrens
konnte der Restitutionsanspruch insoweit geklärt werden, dass der
Geltungsbereich um eine rund 1.000 m² große Fläche verkleinert werden musste.
Da die Schülerentwicklung nicht so wie prognostiziert verlief, wurde die
Schulnutzung zum Schuljahr 2006/2007 aufgegeben. Bis einschl. 2009 erfolgt eine
Zwischennutzung durch die Musikschule und eine Jugendfreizeiteinrichtung. Eine
weitere kommunale Nutzung nach 2009 ist vorgesehen. Ein Nutzungskonzept dafür
wird erarbeitet. Mit dem Neubau der Sporthalle
2004 auf dem Gelände wurde die weitere kommunale Nachnutzung schon
vorgezeichnet. Das Gelände bleibt zu diesem Zwecke im Fachvermögen des
Bezirksamtes Mitte. Das Erfordernis zur
Festsetzung eines Schulgeländes ist allerdings nicht mehr gegeben. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplan wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche W1 mit einem Symbol
für Schule dargestellt. Aus den o.g. Gründen
wird der Bebauungsplanentwurf I-44 eingestellt. Die Erarbeitung von
Bebauungsplänen bei einer geänderten Konzeption oder der Notwendigkeit einer
städtebaulichen Neuordnung aufgrund tatsächlichen Veränderungsdruckes ist
jederzeit möglich. II-142 für die nördliche
Teilfläche des Grundstückes Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße
2-4 und Feldzeugmeisterstraße 18 – Flur 42, Flurstück 190/3 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Moabit Begründung zur
Einstellung: Der Bebauungsplan lI-142 für
eine Teilfläche des Grundstückes Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße
2-4 und Feldzeugmeisterstraße 18 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wurde mit
Bezirksamtsbeschluss vom 30.5.1989 aufgestellt. Mit Bezirksamtsbeschluss vom
28.5.1996 wurde die Geltungsbereichseinschränkung beschlossen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst nunmehr die nördliche
Teilfläche des Grundstückes Perleberger Straße 61A, 61B, 62, 62A, Kruppstraße
2-4 und Feldzeugmeisterstraße 18 – Flur 42, Flurstück 190/3. Zielsetzung war die
Stabilisierung des vorhandenen Wohnquartiers im Norden der Lehrter Straße sowie
die Defizite im Bereich Grünflächenversorgung und Infrastruktur abzubauen. Inhaltlich sollte die
Festsetzung eines öffentlichen Spielplatzes sowie eines Allgemeinen
Wohngebietes erfolgen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes befindet sich im Geltungsbereich des Baunutzungsplanes,
der für diesen Bereich gemischtes Gebiet mit der Baustufe V/3 festsetzt.
Bauvorhaben innerhalb der o.g. Grundstücke können somit entsprechend beschieden
werden. Ein davon abweichendes Planungskonzept liegt derzeit nicht vor; eine
Notwendigkeit zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes wird derzeit auch nicht
gesehen. Der Neubau des im Bebauungsplan festgesetzten Kinderspielplatzes wird
aus Kostengründen aufgegeben; der Erwerb der Fläche ist nicht finanzierbar. Das Planungserfordernis
für einen Bebauungsplan ist somit entfallen. II-168 für die Grundstücke
Eichhornstraße 1-2, Schellingstraße 1-8, Reichpietschufer 20-30 und einen
Abschnitt der Eichhornstraße und der ehemaligen Potsdamer Straße im Bezirk
Mitte, Ortsteil Tiergarten Begründung zur
Einstellung: Der Bebauungsplan II-168 (Titel
wurde nicht formuliert) im Bezirk Mitte,
Ortsteil Tiergarten wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 19.05.1992 aufgestellt. Zielsetzung war die
planungsrechtliche Sicherung einer baulichen Erweiterung der Staatsbibliothek
in Richtung Süden bis zum Reichpietschufer. Anlass für diesen
Erweiterungswunsch war die veränderte stadträumliche Lage der Staatsbibliothek
– aus Mauerrandlage wieder ins Stadtzentrum - und ihre gewachsene Bedeutung für
die wiedervereinigte Gesamtstadt. Der östliche Teil dieser
geplanten Erweiterung wurde mit dem Bebauungsplan II-B5 am 28.06.1994 als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bibliothek und Anlagen für
kulturelle Zwecke“ bereits festgesetzt. Nunmehr hat die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Bebauungsplan 1-35 eingeleitet
(Aufstellungsbeschluss vom 09.05.05), dessen Geltungsbereich das gesamte
Kulturforum umfasst. Der Bebauungsplanentwurf 1-35 beinhaltet zum einen die
geplante Erweiterung der Staatsbibliothek und stellt darüber hinaus die
Staatsbibliothek mit den anderen übergeordneten Kultureinrichtungen
(Philharmonie, Kammermusiksaal, Gemäldegalerie, Nationalgalerie,
Musikinstrumentenmuseum...) in einen Gebietszusammenhang. Zielsetzung des
Bebauungsplanes 1-35 ist die Gestaltung eines übergeordneten Kultur-Ensembles,
das durch die Umgestaltung der öffentlichen Räume und Plätze und baulichen
Arrondierungen seinem Namen „Kulturforum“ gerecht wird. Der Bebauungsplan II-168 wird
durch den Bebauungsplan 1-35 vollständig überplant und muss daher eingestellt
werden. II-170 für das Gelände
zwischen Tiergartenstraße, östlicher Grenze der Grundstücke Tiergartenstraße
30-32 und Grundbuch von Tiergartenviertel Blatt 1034, Köbisstraße und
Klingelhöferstraße sowie für eine Teilfläche der Tiergartenstraße und der
Klingelhöferstraße und für einen Abschnitt der Tiergartenstraße im Bezirk
Mitte, Ortsteil Tiergarten Begründung zur
Einstellung: Der Bebauungsplan II-170
wurde gemeinsam mit den Bebauungsplänen II-171 bis II‑175 mit
Bezirksamtsbeschluss vom 02.03.1993 aufgestellt. Zielsetzung dieser 6
Bebauungspläne war die Schaffung von Planungsrecht für das Diplomatenviertel,
das durch Kriegseinwirkung und Mauerfall weitgehend brachgefallen war. Das
damalige Planungsrecht (teilweise unbeplanter Innenbereich, teilweise
Außenbereich) stand einer - der stadträumlichen Lage und Bedeutung des Gebietes
entsprechenden - Bebauung entgegen. Die benachbarten
Bebauungspläne II-171 bis II-175 wurden im Zeitraum von 1997 bis 1999 zügig
festgesetzt, nahezu gleichzeitig siedelten sich Botschaften, Landesvertretungen
und Parteien-Stiftungen an und es begann eine rege Bautätigkeit. Jedoch der Bebauungsplan
II-170 konnte wegen Unklarheiten zur Entwicklung des Grundstücks
Tiergartenstraße 33 nicht weitergeführt werden. Im Bebauungsplanentwurf,
Stand Sept. 1997 (Beteiligung des Träger öffentlicher Belange) wurde dieses
Grundstück noch als öffentliche Parkanlage ausgewiesen. In den folgenden Jahren
wurde das Grundstück Tiergartenstraße 33 an Saudi-Arabien verkauft, das darauf
seine Botschaft auf Grundlage des § 34 BauGB errichtete. Zwischenzeitlich wurde auch
das Eckgrundstück Tiergartenstraße 35 / 34a mit der Konrad-Adenauer-Stiftung
auf Grundlage des § 34 BauGB bebaut. Nunmehr sind Art und Maß
der baulichen Nutzung und die Eigentumsverhältnisse für alle Grundstücke
geklärt, das Planerfordernis für den Bebauungsplan II-170 ist somit entfallen. II-182 für die Grundstücke
Lübecker Straße 20, Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44 und Perleberger
Straße 45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit Begründung zur
Einstellung: Der Bebauungsplan lI-182 für
die Grundstücke Lübecker Straße 20, Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44
und Perleberger Straße 45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wurde mit
Bezirksamtsbeschluss-Nr. 696/95 vom 19.9.1995 aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf
II-182 diente der Sicherung der sanierungsrechtlichen Ziele innerhalb des
Sanierungsgebietes Tiergarten-Turmstraße. Im Zusammenhang mit der von der
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen in Aussicht gestellten Aufhebung
der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets beabsichtigte das Bezirksamt,
den im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses erweiterten und neu gestalteten
Spielplatz auf dem Grundstück Lübecker Straße 20 planungsrechtlich zu sichern. Für das angrenzende
Grundstück Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44, dem durch seine Lage im
Kreuzungsbereich die Straßenzüge Perleberger Straße und Lübecker Straße eine
besondere stadtbildprägende Bedeutung zukommt, sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung der Sanierungsziele durch Aufstockung und
Ergänzung des vorhandenen Gebäudes geschaffen werden. Der Spielplatz auf dem
Grundstück Lübecker Straße 20 wurde hergestellt. Das Grundstück befindet sich
im Besitz des Landes Berlin; im Fachvermögen vom Straßen- und Grünflächenamt
des Bezirkes Mitte von Berlin. Auf dem Grundstück lastet keinerlei
Veränderungsdruck. Das Wohngebäude auf dem
Grundstück Lübecker Straße 21 / Perleberger Straße 44-45 wurde entsprechend der
Sanierungsziele umgestaltet. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes befindet sich im Geltungsbereich des Baunutzungsplanes,
der für diesen Bereich gemischtes Gebiet mit der Baustufe V/3 festsetzt.
Bauvorhaben innerhalb der o.g. Grundstücke können somit entsprechend beschieden
werden. Ein davon abweichendes Planungskonzept liegt derzeit nicht vor; eine
Notwendigkeit zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes wird derzeit auch nicht
gesehen. Der o.g. Spielplatz ist im Bestand vorhanden. Das Planungserfordernis
für einen Bebauungsplan ist somit entfallen. Aus den o.g. Gründen
wird der Bebauungsplanentwurf lI-182 eingestellt. Die Erarbeitung eines
Bebauungsplanes für den Geltungsbereich oder für Teile des Geltungsbereiches
bei einer geänderten Konzeption oder der Notwendigkeit einer städtebaulichen
Neuordnung aufgrund tatsächlichen Veränderungsdruckes ist jederzeit möglich. II-B7 für das Gelände
zwischen Kurfürstenstraße, Olof Palme-Platz, Budapester Straße, Lützowufer und
Schillstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten Begründung zur
Einstellung: Der Bebauungsplan lI-B7 für
das Gelände zwischen Kurfürstenstraße, Olof Palme-Platz, Budapester Straße, Lützowufer
und Schillstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wurde mit
Bezirksamtsbeschluss-Nr. 752/99 vom 26.10.1999 aufgestellt. Durch die veränderte
großräumige Situation von Berlin stellt Tiergarten Süd einen Teil des
Verflechtungsbereiches zwischen den beiden Innenstadtkernen Mitte und
Breitscheidtplatz dar. Insbesondere im Zusammenhang mit der Neubebauung am
Potsdamer Platz ist dieser Bereich in eine exponierte Lage gerückt. In den einzelnen Blöcken
liegt eine weitgehende Durchmischung von Wohnen und Dienstleistung vor. Das
geltende Planungsrecht, das die Wohngebäude bis auf die Ausnahme im Block 220
als Kerngebiet festsetzt, bietet dem Wohnen keinen ausreichenden
Bestandsschutz. Die Erforderlichkeit des
Bebauungsplanes ergab sich aus dem Ziel des Bezirks einer Veränderung in diesem
Gebiet entgegenzuwirken und die Wohnfunktion zu stabilisieren. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes wird im Flächennutzungsplan entlang der Budapester Straße /
Kurfürstenstraße als Gemischte Baufläche M1 und für den übrigen Bereich als
Gemischte Baufläche M2 dargestellt. Der im Jahre 1999 befürchtete
Veränderungsdruck ist in dieser Form nicht eingetreten, so dass aus heutiger
Sicht vorläufig kein Handlungsbedarf besteht. Aus den o.g. Gründen
wird der Bebauungsplanentwurf lI-B7 eingestellt. Die Erarbeitung von
Bebauungsplänen für Teile des Geltungsbereiches bei einer geänderten Konzeption
oder der Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung aufgrund tatsächlichen
Veränderungsdruckes ist jederzeit möglich. III-221 für
die Grundstücke Brunnenstraße 105-109 und 109A (teilweise) im Bezirk Mitte,
Ortsteil Gesundbrunnen Begründung zur Einstellung: Der Bebauungsplan III-221 für
die Grundstücke Brunnenstraße 105-109 und 109A (teilweise) im Bezirk Mitte
(Ortsteil) Gesundbrunnen wurde mit BA-Beschluss Nr. 882 vom 7.9.1999
aufgestellt. Veranlassung zum Zeitpunkt
der Aufstellung war, das Gelände südlich des Bahnhofes Gesundbrunnen einer dem
Standort angemessenen Nutzung zuzuführen sowie die Sicherung einer öffentlichen
Wegebeziehung zwischen dem Mauerpark und dem Humboldthain. Dieses Planungsziel konnte
zwischenzeitlich auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts, dem
Baunutzungsplan, realisiert werden, so dass die Notwendigkeit für die
Weiterführung des Verfahrens entfallen ist. Das B-Planverfahren wird
eingestellt. III-B5 für die Grundstücke Brunnenstraße
53-57/Bernauer Straße 81 (teilweise) und Stralsunder Straße 61 (teilweise),
Brunnenstraße 63-65/Demminer Straße 3-4 (teilweise), Brunnenstraße 66,
Brunnenstraße 69-71, Demminer Straße 31, 32, Brunnenstraße 72-75/Lortzingstraße
1-4/Putbusser Straße 52 (teilweise), Brunnenstraße 77-81/Lortzingstraße 40-42
(teilweise), Brunnenstraße 82-83/Putbusser Straße 43-45 A (teilweise),
Brunnenstraße 84, 85-86/Rügener Straße 1-3 (teilweise), Brunnenstaße 87,
Brunnenstraße 90-92/Rügener Straße 25, 26, Brunnenstraße 93-102/Ramlerstraße
1-3 (teilweise), Brunnenstraße 112-118, Voltastraße 31-36, Usedomer Straße 1-3,
Usedomer Straße 4/7/Wattstraße 10-13/Voltastraße 26-28 (teilweise) sowie
Brunnenstraße 119-127, Stralsunder Straße 14-17 und Usedomer Straße 32-35 im
Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen Begründung zur Einstellung: Der B-Plan III-B5 für die Grundstücke Brunnenstraße 53-57/Bernauer Straße 81 (teilweise) und Stralsunder Straße 61 (teilweise), Brunnenstraße 63-65/Demminer Straße 3-4 (teilweise), Brunnenstraße 66, Brunnenstraße 69-71, Demminer Straße 31, 32, Brunnenstraße 72-75/Lortzingstraße 1-4/Putbusser Straße 52 (teilweise), Brunnenstraße 77-81/Lortzingstraße 40-42 (teilweise), Brunnenstraße 82-83/Putbusser Straße 43-45 A (teilweise), Brunnenstraße 84, 85-86/Rügener Straße 1-3 (teilweise), Brunnenstaße 87, Brunnenstraße 90-92/Rügener Straße 25, 26, Brunnenstraße 93-102/Ramlerstraße 1-3 (teilweise), Brunnenstraße 112-118, Voltastraße 31-36, Usedomer Straße 1-3, Usedomer Straße 4/7/Wattstraße 10-13/Voltastraße 26-28 (teilweise) sowie Brunnenstraße 119-127, Stralsunder Straße 14-17 und Usedomer Straße 32-35 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen wurde mit BA-Beschluss Nr. 699 vom 15.12.1987 beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanentwurfs ist mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 137 vom 2. März 1993 präzisiert und beschlossen worden. Veranlassung zum Zeitpunkt
der Aufstellung war die starke Zunahme von Anträgen auf Genehmigung für
Spielhallen und Videotheken in angestammten gewerblich und geschäftlich
genutzten Bereichen, die zu einer ungesteuerten Verdrängung vorhandener
Nutzungen und daraus resultierenden städtebaulichen Missständen
(Trading-Down-Effekte) führten. Zwischenzeitlich hat sich
diese Entwicklung stabilisiert, so dass in diesem Zusammenhang kein
städtebauliches Erfordernis mehr für die Weiterführung des B-Planverfahrens
besteht. Der B-Plan III-B5 soll
eingestellt werden. Rechtsgrundlage: §
15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
den Dr. Hanke Gothe
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Legende
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