Drucksache - 0345/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .
Mai 2007 Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
- über Fortsetzung
der Herausgabe der Sanierungszeitung „stadt.plan.mitte“ bis zur Aufhebung des
Sanierungsgebietes Rosenthaler Vorstadt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.05.2007 beschlossen: Die Herausgabe der Sanierungszeitung „stadt.plan.mitte“
wird bis zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Rosenthaler Vorstadt fortgesetzt. Begründung: Seit
1994 wird die Sanierungsdurchführung im Rahmen der Regelungen des § 137
Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Sanierungszeitung begleitet, die die
gesetzliche Aufforderung zur Information der Betroffenen sicherstellt. In
dieser Zeit hatten sich die einzelnen Sanierungszeitungen (Blickwinkel im
ehemaligen Bezirk Tiergarten und Sanierungsbeilage im Altbezirk Mitte) zu
anerkannten Foren der Stadterneuerung entwickelt. Nach der Bezirksfusion wurden
die Zeitungen der ehemaligen Bezirke Tiergarten und Mitte zusammengeführt und
auch die Sanierungsgebiete des ehemaligen Bezirk Wedding erhielten eine
Sanierungszeitung (stadt.plan.mitte/moabit/wedding). Wie schon die Jahre zuvor
sollte die Sanierungszeitung für die Gebiete Spandauer und Rosenthaler Vorstadt
als Einleger in die Stadtteilzeitung „Scheinschlag“ vertrieben werden, was auch
so in der Rahmenvereinbarung vom 27.7./2.8.2002 festgelegt wurde. Mit
dem „Scheinschlag“ ergaben sich ab dem Jahr 2003 folgende Probleme: Dem
„Scheinschlag“ der Ausgabe 8/2003 lag ein Einleger der „anarchosyndikalistischen
Zeitung DA“ bei. Dieser Einleger führte zu verschiedenen Anfragen aus der BVV
(Gr. Anfrage der Fraktion der CDU vom 11.11.2003/DS 1077/II). Es
wurde gefordert, der Zeitung zu kündigen. Eine Prüfung des Rechtsamtes
(Schreiben RA AL vom 11.12.2003) ergab, dass dies nicht möglich sei. Der
Vorgang führte allerdings zu der Änderung der Rahmenvereinbarung vom
08./24.09.2004, die ermöglichen sollte, in ähnlich gelagerten Fällen eine
Kündigung auszusprechen. In
der Ausgabe „Scheinschlag“ (nicht der Sanierungsbeilage stadt.plan.) November
2004 löste ein Artikel, der zu einer Spende gegen „Opfer rassistischer
Polizeigewalt“ aufrief, erneut Anfragen und Anträge aus der Fraktion der CDU
(Antrag vom 11.01.2005, DS 1647/II) aus. Die
Forderung lautete, sich vom „Scheinschlag“ zu trennen. Die Stellungnahme des
Rechtsamtes allerdings sagte aus, der Artikel sei „nach presserechtlichen
Kriterien ... nicht zu beanstanden.“ - 2 - Diese beiden Vorfälle führten schließlich zum BVV-Beschluss, DS 1647/II vom 26.05.2005, nachdem der Vertrag mit dem „Verein zur Begleitung öffentlicher Diskussion in den Innenstadtbezirken“ (VBD) über den 31.08.2007 nicht verlängert werden soll. Inzwischen
ist die Situation durch die bereits erfolgten Aufhebungen aller
Sanierungsgebiete in den Alt-Bezirken Wedding
und Tiergarten so, dass nur noch die Zeitung „stadt.plan.mitte“ für die
Sanierungsgebiete Spandauer und Rosenthaler Vorstadt erscheint. Um
der Informationspflicht gemäß § 137 BauGB nachzukommen, einen geregelten
Abschluss der beiden Gebiete zu ermöglichen und insbesondere die allseitig als
positiv eingeschätzte Arbeit des „stadt.plan.mitte“ bis zur Aufhebung des
letzten Sanierungsgebietes, der Rosenthaler Vorstadt, sicher zu stellen, soll: -
die Rahmenvereinbarung
zur Erstellung der Zeitung auf die Redakteurin des „stadt.plan.mitte“ übertragen werden, die die
Erstellung dieser Zeitung bis Januar/Februar 2009 (voraussichtliche
Gebietsaufhebung Rosenthaler Vorstadt lt. Senatverwaltung für Stadtentwicklung)
übernehmen soll -
der „stadt.plan.mitte“
völlig unabhängig und nicht als Einleger in einer anderen Zeitung erscheinen. Diese
Lösung ist im Hinblick auf die Kürze der verbleibenden Laufzeit der Zeitung und
die mit der durch die bevorstehende Aufhebung des Sanierungsgebietes Spandauer
Vorstadt im Januar/Februar 2008 (lt. Senatverwaltung für Stadtentwicklung) verbundenen ständig sinkenden
Auflagenhöhe die angebrachteste. Rechtsgrundlage: -
BauGB/Besonderes
Städtebaurecht -
§ 137 Baugesetzbuch
(BauGB) -
9. und 10.Verordnung
über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten -
BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: 33.000,00 € zum
Kapitel 4610, Titel 89331, Untertitel
000 für 2007 b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
den ......................... Dr.
Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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