Drucksache - 0313/III  

 
 
Betreff: Parkraumdruck auf Spree- und Fischerinsel mildern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Neuhaus Koch 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschluss vom 25.05.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2007
4. Beschluss vom 19.10.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                      0313/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Parkraumdruck auf Spree- und Fischerinsel mildern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0313/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der erhöhte Parkraumdruck durch die im Zuge der Neugestaltung des Petrikirchplatzes und der Friedrichsgracht wegfallenden Stellplätze für die Anwohner auf der Spree- und der Fischerinsel ausgeglichen oder abgemildert werden kann.

 

Es ist begrüßenswert, dass durch die archäologischen Arbeiten und die Neugestaltung die städtebaulichen Wurzeln der Bürgerstadt Cölln wieder erkennbar werden. Gleichwohl wird der augenscheinlich schon heute bestehende Parkraumdruck in diesem Stadtraum verstärkt. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch die Ausweisung von Anwohnerparkzonen, die Verlängerung der Parkraumbewirtschaftungszeiten in die späten Abendstunden, die Ausweitung der Anwohnerparkberechtigungen auf Teilgebiete der angrenzenden Parkraumbewirtschaftungszonen und die Anhebung der Parkgebühren eine Verminderung des Parkraumdrucks zur Entlastung der Anwohner erreicht werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei den im Bereich zwischen Alexanderplatz, Schloßplatz und Gendarmenmarkt häufig stattfindenden Großveranstaltungen in den betroffenen Gebieten eine erhöhte Nachfrage nach Parkplätzen besteht.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 09.10.2007 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abteilung II und X, hat dem Bezirksamt die Daten und Stellplatzbilanzen zu den geplanten Straßenumbauten im Rahmen des Bebauungsplanes I-218 geliefert. Diese wurden durch das Bezirksamt nochmals verglichen mit den Daten aus dem Parkraumbewirtschaftungsgutachten zu den Bestandsgebieten (Planungsgruppe Nord PGN im Auftrag des Bezirksamtes Mitte von Berlin: "Bestandsaufnahme und Nachheruntersuchung zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte", Kassel 2006, Endbericht und Anlagenband Analyseergebnisse).

 

Die Ergebnisse sind folgende:

 

Durch die Neugestaltung der Friedrichsgracht mit breiteren Gehwegen auf der Wasserseite (Spreekanal) entfallen die bisherigen 26 Gehwegstellplätze. Auf der Häuserseite werden allerdings Parktaschen für 11 Stellplätze neu gebaut.

 

Auf dem Petriplatz und dem dazwischenliegenden Teil der Brüderstraße entfallen 150 Stellplätze durch die Neugestaltung. Allerdings entstehen dadurch auch 33 Stellplätze in der Scharrenstraße und 8 Stellplätze in den Planstraßen 1 und 2.

 

 

                                                                        - 2 -

 

Durch den Umbau der Breiten Straße entstehen sogar statt vorher 65 dann 85 Stellplätze und 20 Fahrradstellplätze. Es ist auch angedacht, die nach Umnutzung nicht mehr notwendigen Sicherheitshalteverbote in der Brüderstraße und der Neumannsgasse aufzuheben. Damit kämen weiter 50 Stellplätze hinzu.

 

Insgesamt ergibt sich dann in der Bilanz von wegfallenden und neu gebauten Stellplätzen ein Verlust von 64 Stellplätzen. Es ist auch darauf zu verweisen, dass es in dem neuen Baublock an der Gertraudenstraße / Fischerinsel eine öffentlich zugängliche Tiefgarage mit 159 Stellplätzen gibt (1€ /h statt 2€/h in der Parkraumbewirtschaftungszone am Petriplatz), die nach unseren Erhebungen des Bezirksamtes nur zwischen 16 und 19 % ausgelastet sind!

 

Die Daten aus dem Gutachten betreffen für die Fragestellung die beiden Teilverkehrszellen 252 (Zone 2 / vom Schloßplatz bis zur Gertraudenstraße zwischen den Spreearmen) und 254 (Fischerinsel). In den beiden Teilverkehrszellen gibt es jeweils knapp 500 Stellplätze im öffentlichen Straßenland. Der Parkraumdruck ist allerdings nach den Daten bei weitem geringer (50 bis 72 % Auslastung in der TZ 252 und 73 bis 84 % in der TZ 254) als in den Gebieten in der übrigen Friedrichsstadt, insbesondere um den Gendarmenmarkt. Allerdings treten punktuell Überlastungen auf, einmal im Bereich der Wohnhäuser in der Friedrichsgracht und auf dem Parkplatz Fischerinsel 1 und 2. Auf der Fischerinsel wurde aber ein Großteil der Parkplätze für die Eigentümer / Mieter privatisiert, so dass im öffentlichen Straßenland nicht mehr so viele vorhanden sind.

 

Von den vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zum 31.07.07 folgende umgesetzt:

 

-                      Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten bis 22 Uhr in beiden Bereichen

-                      Erhöhung der Parkgebühr auf 2€/h im Bereich des Petriplatzes

 

Für die Friedrichsgracht wird vom Straßen- und Grünflächenamt Bewohnerparken vorgeschlagen. Dies wird von der Straßenverkehrsbehörde zurzeit bei der sich in Erarbeitung befindlichen polizeilichen Anordnung für die neue Straße geprüft. Ähnliches wird für den Parkplatz Fischerinsel 1 - 2 geprüft. Hier ist allerdings zu beachten, dass es wohl die Bewohner selber sind, die den Parkdruck erzeugen, und somit eine reine Bewohnerzone keine Wirkung erzeugen würde.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13  i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                     Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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