Drucksache - 0302/III  

 
 
Betreff: Aufbau einer provisorischen Waisenbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Hobrack 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschluss vom 25.05.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0302 / III

Mitte von Berlin

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Aufbau einer provisorischen Waisenbrücke

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0302/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Bau einer provisorischen Fußgängerbrücke an der Stelle der früheren Waisenbrücke auf privatwirtschaftlicher Finanzierungsbasis möglich ist.“

 

Das Bezirksamt hat am    04.09.2007 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, hat o.g. Beschluss an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. X PI E, mit der bitte um Prüfung und Stellungnahme übersandt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nahm zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Historie

In den Jahren 1892 bis 1984 wurde die damals bestehende hölzerne Jochbrücke durch eine massive Gewölbebrücke über drei Felder ersetzt., Die 20,4 m breite und 77,0 lange Brücke war in den Ansichtsflächen mit rotem Mainsandstein verblendet, die Pfeilerköpfe waren aufwändig gestaltet.

Nach der Sprengung des südlichen Brückenfeldes am Ende des Zweiten Weltkrieges, errichtete man eine 5,50 m breite Notbrücke. Die wegen der zerstörten Jannowitzbrücke einzige Spreequerung in diesem Bereich wurde 1949 auf 9 m verbreitert. Sie überführte bis 1954 auch die Trümmerbahn aus dem Stadtinneren zum Friedrichshain.

Der von der Schifffahrt lange geforderte Abbruch der Waisenbrücke erfolgte 1960. Nur die Widerlager sind heute noch erkennbar.

 

Planungsabsichten

Sowohl die „Planungsempfehlung für das Klosterviertel“ aus dem Jahr 1992, das „Planwerk Innenstadt“ (1999) als auch die „Bereichsentwicklungsplanung Bezirk Mitte“ (2004) sehen eine Spreequerung an altem Ort vor. Alle Planwerke gehen von einer Straßenbrücke in Verlängerung der Waisenbrücke aus.

 

                                                                        - 2 -

 

Planrechtliche Voraussetzung / Zuständigkeit

Trotz Abriss der Brücke wurde die Straßenfläche über der Spree nicht entwidmet, so dass formal Planungsrecht besteht. Beim Neubau sind Belange der Bundeswasserstraße zu berücksichtigen (WaStrG § 10).

Der Entwurf, Bau und die Erhaltung des Ingenieurbauwerkes obliegt gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz § 4 (1) und ZustKat AZG Nr. 10 (9) der Hauptverwaltung (hier: SenStadt, Abteilung X – Tiefbau).

 

Haushaltswirtschaftliche Voraussetzungen / Zuständigkeit

Die Maßnahme ist derzeit nicht in der Investitionsplanung des Landes enthalten. Dazu ist im Vorfeld die Erarbeitung der verkehrlichen Begründung und die Kosten-Nutzen-Untersuchung zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit notwendig. Die Durchführung dieser Untersuchungen obliegt (wegen der Zugehörigkeit zum „Zentralen Bereich“) gem. ZustKat AZG Nr. 10(2) der Hauptverwaltung (hier: SenStadt, Abt. VII).

 

Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

Der Wiederaufbau einer Brücke an Stelle der ehemaligen Waisenbrücke wird durch den Bezirksstadtrat Mitte unterstützt.

Es wird deshalb vorgeschlagen, vorbereitende Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit durch SenStadt – Abt. VII zu initiieren. Mit dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit kann die Maßnahme dann in die I-Planung 2010/2011 angemeldet werden und/oder Zuschüsse z. B. der EU aus dem EFRE für Investitionen (12 20 / 346 97) aus der Initiative JESSICA beantragt werden.

Angesichts der Nähe zu den stadtgeschichtlich bedeutenden Quartieren Molkenmarkt, Klosterviertel und Köllnischem Park sollte anschließend zur Gestaltung der Brücke ein konkurrierendes Verfahren ausgelobt werden (zust.: SenStadt, Abt. II D).“

 

Vom Straßen- und Grünflächenamt wird empfohlen, nach der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgeschlagenen Verfahrensweise vorzugehen.

 

Rechtsgrundlage:    § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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