Drucksache - 0301/III
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(Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0301/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Beruhigter Verkehr durch
die Perleberger Straße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
21.06.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0301/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, die
geeignet sind, den Verkehr durch die Perleberger Straße umweltfreundlicher und
sicherer für den Fußgänger- und Fahrradverkehr zu gestalten. In den Überlegungen
sollen u.a. einbezogen werden: -
generelles
Tempo 30 -
temporäres
Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr -
Geschwindigkeitsreduzierung
in sensiblen Bereichen -
Bauliche
Maßnahmen, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erzwingen -
Verstärkte
Verkehrskontrollen. Das Bezirksamt wird ersucht
darzustellen, ob und in welcher Form das Bezirksamt den Bitten der Bewohner der
Perleberger Straße nachkam, Daten über die tägliche KFZ-Menge, die
Schadstoffbelastung und die Lärmbelästigung (siehe Bürgerfragestunde am
22.03.2007) zur Verfügung zu stellen.“ Das Bezirksamt hat am 09.10.2007
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die Perleberger Straße ist Bestandteil des
Hauptverkehrsnetzes. Deshalb liegen Beschränkungen der Geschwindigkeit im
Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin. Laut Auskunft der VLB wurden
alle Hauptverkehrsstraßen im Rahmen des Projektes „Belastungsschwerpunkte des
Kfz-bedingten Nachtlärms und Abwägung der Einführung von Tempo 30 nachts“ durch
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft, ob eine Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erforderlich ist und die
Vorraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung vorliegen. Aufgrund der hohen Anzahl belasteter
Hauptverkehrsstraßen-Abschnitte und der damit verbundenen Konflikte zwischen
Lärmschutz und Verkehr wurde ein „Tempo 50-Anforderungsnetz“ entwickelt, das
für die Sicherstellung des nächtlichen Verkehrs mit Tempo 50 vorzuhalten ist.
Dieses sollte die Hauptrelationen der nächtlichen Verkehrsnachfrage abbilden
und den Anforderungen des ÖPNV und des Versorgungsverkehrs entsprechen. Das
entwickelte Tempo 50- Anforderungsnetz stellt die auf Hauptverkehrsstraßen
gebündelte Abwicklung des nächtlichen Verkehrs mit Tempo 50 sicher. 2 Zusammenfassend sind nachfolgend die für die Abwägung der
Einführung von Tempo 30 nachts gewählten Kriterien aufgelistet:
Im Rahmen dieser Vorauswahl ist die Perleberger Straße nicht
für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
ausgewählt worden. Die bezirkliche
Straßenverkehrsbehörde hat mit Schreiben vom 02.03.2007 für den Radverkehr
einen Angebotsstreifen in der Perleberger Straße zwischen Strom- und
Quitzowstraße angeordnet. Nach Ausführung dieser Maßnahme verbleibt in der
Perleberger Straße jeweils ein Fahrstreifen pro Fahrrichtung für den
Kfz-Verkehr. Diese Maßnahme wird zu einer Verkehrsberuhigung und zu einer
verbesserten Verkehrssituation für den Fahrradverkehr führen. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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