Drucksache - 0301/III  

 
 
Betreff: Beruhigter Verkehr durch die Perleberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Diedrich für die Fraktion Neuhaus 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
19.06.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 20.06.2007
3. Beschluss vom 22.06.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2007
5. Beschluss vom 19.10.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0301/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Beruhigter Verkehr durch die Perleberger Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0301/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Verkehr durch die Perleberger Straße umweltfreundlicher und sicherer für den Fußgänger- und Fahrradverkehr zu gestalten.

In den Überlegungen sollen u.a. einbezogen werden:

-          generelles Tempo 30

-          temporäres Tempo 30 zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr

-          Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen

-          Bauliche Maßnahmen, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erzwingen

-          Verstärkte Verkehrskontrollen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht darzustellen, ob und in welcher Form das Bezirksamt den Bitten der Bewohner der Perleberger Straße nachkam, Daten über die tägliche KFZ-Menge, die Schadstoffbelastung und die Lärmbelästigung (siehe Bürgerfragestunde am 22.03.2007) zur Verfügung zu stellen.“

 

Das Bezirksamt hat am 09.10.2007 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Perleberger Straße ist Bestandteil des Hauptverkehrsnetzes. Deshalb liegen Beschränkungen der Geschwindigkeit im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin. Laut Auskunft der VLB wurden alle Hauptverkehrsstraßen im Rahmen des Projektes „Belastungsschwerpunkte des Kfz-bedingten Nachtlärms und Abwägung der Einführung von Tempo 30 nachts“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erforderlich ist und die Vorraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung vorliegen.

 

Aufgrund der hohen Anzahl belasteter Hauptverkehrsstraßen-Abschnitte und der damit verbundenen Konflikte zwischen Lärmschutz und Verkehr wurde ein „Tempo 50-Anforderungsnetz“ entwickelt, das für die Sicherstellung des nächtlichen Verkehrs mit Tempo 50 vorzuhalten ist. Dieses sollte die Hauptrelationen der nächtlichen Verkehrsnachfrage abbilden und den Anforderungen des ÖPNV und des Versorgungsverkehrs entsprechen. Das entwickelte Tempo 50- Anforderungsnetz stellt die auf Hauptverkehrsstraßen gebündelte Abwicklung des nächtlichen Verkehrs mit Tempo 50 sicher.

                      2

 

Zusammenfassend sind nachfolgend die für die Abwägung der Einführung von Tempo 30 nachts gewählten Kriterien aufgelistet:

 

  • Abschnitte auf dem Tempo 50-Anforderungsnetz: Lärm (nachts) > 65 dB(A) in Wohngebieten und Mischgebieten;
  • Abschnitte auf dem übrigen Hauptverkehrsstraßennetz: Lärm (nachts) > 60 dB(A) in Wohngebieten und 65 dB(A) in Mischgebieten;
  • Anzahl der Betroffenen / 100 m > 50;
  • keine Metrolinien;
  • weniger als 100 Busse und 50 Straßenbahnen pro Nacht.

 

Im Rahmen dieser Vorauswahl ist die Perleberger Straße nicht für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ausgewählt worden.

 

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat mit Schreiben vom 02.03.2007 für den Radverkehr einen Angebotsstreifen in der Perleberger Straße zwischen Strom- und Quitzowstraße angeordnet. Nach Ausführung dieser Maßnahme verbleibt in der Perleberger Straße jeweils ein Fahrstreifen pro Fahrrichtung für den Kfz-Verkehr. Diese Maßnahme wird zu einer Verkehrsberuhigung und zu einer verbesserten Verkehrssituation für den Fahrradverkehr führen.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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