Drucksache - 0297/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII um 20% angehoben werden. Bis zum Erreichen einer solchen Erhöhung auf höherer Ebene führt das Bezirksamt selbständig eine einmalige Sonderbeihilfe von 100 Euro pro betroffenem neu eingeschultem Kind aus ALG-II-Bedarfsgemeinschaften für dessen Erstausstattung ein. Die Kosten übernimmt das Bezirksamt.
Begründung Schon seit Jahren machen Sozialhilfe-ExpertInnen geltend, dass die Regelsätze eine wirkliche Bedarfsdeckung nicht sicherstellen können. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Regelsätze um 20% angehoben werden müssten, um das Führen eines Lebens in Menschenwürde zu ermöglichen. In den Regelsätzen sind außerdem seit 01.01.2005 Pauschalen für fast alle einmaligen Bedarfe enthalten. Die Höhe der Regelsätze fußt auf der Einkommensverbrauchsstichprobe 1998, einer Untersuchung, die mittlerweile 9 Jahre alt ist und sämtliche Preissteigerungen, die seitdem stattgefunden haben, ausblendet. Insbesondere für Familien mit Kindern, die einen hohen wachstumsbedingten Bedarf haben, sind durch die bestehenden Regelungen stark benachteiligt. Auch wenn die Bezirksverordnetenversammlung damit eine Erhöhung der Regelsätze fordert, so verzichtet sie damit nicht auf eine grundlegende Kritik an den betroffenen Regelungen. Die Bezirksverordnetenversammlung fordert: Hartz IV muss weg.
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