Drucksache - 0296/III  

 
 
Betreff: Entbürokratisierung konsequent vorantreiben! Einführung von zeitlichen Befristungen auf Beschlüsse des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (Beschlüsse) des Bezirksamtes und der Bezirksverordnetenversammlung grundsätzlich zu befristen. Nach Ablauf der 5-jährigen Frist können diese nur bei nachgewiesener Notwendigkeit und Angemessenheit verlängert werden. Ausnahmeregelungen von dieser Frist müssen schriftlich begründet und mit der BVV abgestimmt werden.

 

Ausgenommen von der neuen Regelung sind Beschlüsse, die auf Grundlage von EU-Richtlinien oder Bundes- oder Landesvorgaben basieren, Planfeststellungen bzw. Aspekte des Bestandsschutzes sowie Beschlüsse, die per definitionem befristet sind.

 

Begründung:

 

In den vergangenen Jahren wurden im Bezirk Mitte vereinzelt alte Beschlußlagen und Normen kritisch diskutiert und aufgrund mangelnder Relevanz abgeschafft. Da eine Bewertung des regulativen Gesamtbestandes im Bezirk (leider) nicht realisierbar ist, müssen alternative Schritte zum Bürokratieabbau gewählt werden:

Die Befristung der bezirklichen Beschlüsse stellt dabei ein kostengünstiges und effektives Instrument dar, um die Regulierungsflut einzudämmen und gleichzeitig bedarfsorientierte und notwendige Beschlüsse zu erlassen, die sich nach einer fünfjährigen Frist dem Realitätscheck stellen müssen. So wird gleichzeitig die Beweislast bei der Erlassung neuer Normen umgedreht, so daß die Notwendigkeit der Beschlüsse nunmehr von dem Bezirksamt bzw. der Mehrheit in der BVV erörtert werden muß.

Indem alle Beschlüsse grundsätzlich auf fünf Jahre befristet werden wird es möglich, zum Einen den tatsächlichen Nutzen der Norm in der Anwendung herauszufinden, und bei negativem Befund die Beschlüsse auslaufen zu lassen. Zum Anderen besteht selbstverständlich die Möglichkeit einer Verlängerung bzw. von Ausnahmeregelungen, was allerdings einer schriftlichen Begründung zur Rechtfertigung vor der BVV bedarf.

Durch solch eine Befristung, die sich in einigen Bundesländern bereits erfolgreich bewährt hat, wird erreicht, daß der Bezirk deutlich bürokratieärmer wird, sehr zur Freude aller von Überbürokratisierung betroffenen Bürger und Unternehmen.

 

 
 

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