Drucksache - 0288/III  

 
 
Betreff: Alte Schönhauser Straße nicht dem motorisierten Durchgangsverkehr überlassen, Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Jaath für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
19.06.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Vorberatung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 20.06.2007
3. Beschluss vom 22.06.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.10.2007
5. Beschluss vom 19.10.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                  0288/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Alte Schönhauser Straße nicht dem motorisierten Durchgangsverkehr überlassen, Sicherheit im

Straßenverkehr erhöhen!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007 folgende Anregung (bzw. fol-gendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0288/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, die Alte Schönhauser Straße für den motorisierten Durchgangsverkehr durch ein Verbotsschild für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Zusatzzeichen Anlieger frei wieder zu schließen, das Vorfahrtsrechts in der Alten Schönhauser Straße zugunsten von „Rechts vor Links“ aufzuheben und Zebrastreifen einzurichten. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, prüfen zu lassen, ob eine Verkürzung der Grünphase von der Schönhauser Allee in die Alte Schönhauser Straße möglich ist.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 25.09.07 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes

als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Seit einigen Jahren wird an der Umsetzung des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes für die Spandauer Vorstadt von Seiten des Bezirksamtes Mitte in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gearbeitet. In diesem Zuge wurde die Kreuzung Rosa-Luxemburg-Straße, Torstraße, Schönhauser Allee, Alte Schönhauser Straße umgebaut. Dieser Umbau wurde vorgenommen, um den Verkehr um die Spandauer Vorstadt herumzuführen. Um eine Erschließung der Spandauer Vorstadt weiterhin zu gewährleisten, wurde die Sperrung der Alten Schönhauser Straße in Richtung Hackescher Markt aufgehoben. Die erneute Schließung der Alten Schönhauser Straße würde den Erschließungsverkehr lediglich in die umliegenden noch engeren Wohnstraßen verdrängen.

 

Gemäß § 45 Abs. 9 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bzw. Gefährdung erheblich übersteigt. Eine Sperrung der Alte Schönhauser Straße für den motorisierten Verkehr ausgenommen Anlieger kommt daher nach den Vorschriften der StVO nicht in Betracht.

 

Laut Auskunft der Verkehrslenkung Berlin VLB D ist jedoch die Änderung der Vorfahrtsregelung in der Alte Schönhauser Straße in „Rechts vor Links“ bereits im Anhörungsverfahren beim Polizeipräsidenten in Berlin. Ausgenommen hiervon ist die weiter bestehende Vorfahrtsregelung für die gelegentlichen Fahrten der Straßenbahn.

 

 

 

Aufgrund der gelegentlichen Fahrten der Straßenbahn ist die Anordnung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) in der Alte Schönhauser Straße nach den Vorschriften der StVO leider ausgeschlossen. Es ist von Seiten der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde jedoch geplant, im Bereich des Kinderspielplatzes Schendelpark die Verkehrszeichen Z 136 StVO (Achtung Kinder!) anzuordnen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen. Diese Maßnahmen befinden sich zurzeit ebenfalls im Anhörungsverfahren bei der Berliner Polizei.

 

Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist durch die zuständige Abteilung bei der Verkehrslenkung Berlin eine Überprüfung der Signalzeitenpläne für die oben genannte LZA geplant.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                     Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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