Drucksache - 0282/III  

 
 
Betreff: Sondernutzungsgenehmigung in der Kompetenz des Bezirks (II) hier: Nachfrage zur schriftlichen Beantwortung der Großen Anfrage "Wie steht es um die Umsetzung des BVV-Beschlusses Drucksache 0057/III" (Drs.-Nr. 0203/III vom 13.03.2007)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 15.05.2007
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Nach der dankenswerten Aufklärung über Teile der Koalitionsvereinbarung für die Legislaturperiode 2006 – 2011 der nach den Wahlen im September 2006 gebildeten Regierungskoalition von SPD und Die Linkspartei.PDS (Die Linke) fragen wir das Bezirksamt:

 

1. Kann das Bezirksamt u. U. „selbstkritisch“ nachvollziehen, dass die Beantwortung der Anfrage nur rudimentär Rückschlüsse darauf zulässt, wie sich das Bezirksamt praktisch im Sinne des BVV Beschlusses Drucksache 0057/III gegenüber dem Senat von Berlin eingesetzt und positioniert hat?

 

2. Sind die Ausführungen in der Beantwortung: „Insofern liegt es auf der Hand, dass innerhalb der Senatsebene eine Konzentration der Zuständigkeit erforderlich ist, um den Abstimrnungsaufwand für den Bezirk zu reduzieren.“ dahingehend auszulegen, dass das Bezirksamt, entgegen der Beschlusslage der BVV, die Entziehung der Sondernutzungsgenehmigungen für den zentraler Bereich Berlins zwischen Siegessäule und Alexanderplatz einschließlich der zentralen Plätze (z.B. Pariser Platz, Bebelplatz, Gendarmenmarkt) und der Plätze rund um den Hauptbahnhof begrüßt?

 

3. Warum ist das Bezirksamt der Auffassung, das es in der praktischen Umsetzung „auf der Hand liegt, dass innerhalb der Senatsebene eine Konzentration der Zuständigkeit erforderlich ist, um den Abstimrnungsaufwand für den Bezirk zu reduzieren“, wo sich doch die Anzahl der sich abzustimmenden Beteiligten und politischen Spitzen auf der Senatsebene nicht reduziert und die eigentliche Arbeit (Erstellung der Genehmigungsbescheide) weiterhin beim Bezirk Mitte verbleibt?

 

4. Wie weit ist der Einsatz des Bezirksamtes für einen „Positiv-Negativ-Katalog für Sondernutzungen für die zentralen Orte zwischen Alex und Hauptbahnhof“ sowie ein übergeordnetes Konzept für die Weihnachtsmärkte, Stichwort „Winterzauber“ und eine diesbezügliche Abstimmung mit dem Senat gediehen?

 

 
 

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