Drucksache - 0275/III  

 
 
Betreff: "Haus der Weisheit" in Berlin-Moabit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 15.05.2007
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der deutsch-arabische Kulturverein „Haus der Weisheit“ seit rund zwei Jahren in der Moabiter Turmstraße eine Moschee betreibt und sich aus der Nutzung der Räum­lich­keiten durch den Verein inzwischen ein Nachbarschaftsstreit entwickelt hat?
  2. Zur Entstehung dieses Nachbarschaftsstreits fragen wir:
    1. War dem Bezirksamt bekannt, dass die Erteilung einer Baugenehmigung für die Bebauung des Parkplatzes an der Turmstraße (zwischen Beusselstraße und Waldstraße) den bisherigen Haupteingang zu den Räumen des Vereins „Haus der Weisheit“ unbenutzbar macht?
    2. Insbesondere fragen wir: war der Verein „Haus der Weisheit“ bei der Erteilung der Bauge­neh­mi­gung für die Bebauung des Parkplatzes an der Turmstraße involviert worden?
  3. Zum Gegenstand des Nachbarschaftsstreits fragen wir:
    1. Ist es grundsätzlich möglich, dem Mieter einer Immobilie Wegerechte eines früheren Mieters zu übertragen bzw. zur Nutzung zu überlassen, obwohl Sinn und Zweck der früheren Wege­rechte (z.B. Anfahrt für Geldtransporter und/oder BSR) nicht mehr mit der aktuellen Sachlage übereinstimmen?
    2. Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass das (nächtliche) Schließen von Hoftoren maß­geb­lich zur Erhöhung der  Sicherheit in Häusern beiträgt?
  4. Zur Nutzung der angemieteten Räume durch den Verein „Haus der Weisheit“ fragen wir:
    1. Bestehen für die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten in der Turmstraße erteilte Auflagen, um z.B. den Brandschutz, Sanitäreinrichtungen und Fluchtwege zu gewährleisten - sind diese Auf­lagen erfüllt worden und wird die Ein­hal­tung der Auflagen durch das Bezirksamt kon­trolliert?
    2. Ist die Nutzung der angemieteten Vereinsräume, z.B. als Moscheeraum, mit einer Teil­neh­mer­zahl von bis zu 400 Personen grundsätzlich möglich und bedarf dazu es einer Anmeldung und/oder Genehmigung durch das Amt?
    3. Insbesondere fragen wir: wie viele Personen können die Räumlichkeiten des Vereins gleich­zeitig nutzen?
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Nachbarschaftsstreit zwischen dem Verein „Haus der Weisheit“ (mit Sitz in der Turmstraße) und angrenzenden Nachbarn (insbesondere aus der Waldstraße) mit schwerwiegenden Lärmbelästigungen und Störungen der Nachtruhe einhergeht?

 

 
 

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