Drucksache - 0270/III  

 
 
Betreff: Immobilien des Bezirks Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe WASGGruppe WASG
Verfasser:Engelhardt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 15.05.2007
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Werden die bezirkseigenen Gebäude mit dem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) im Rahmen der

Kosten- und Leistungsrechnung bewertet?

2. Mit welchem Wert werden die bezirkseigenen Gebäude beim Abschluss einer Feuerversicherung

versichert? Ist es der Wiederbeschaffungswert (Neuwert) oder der Wiederbeschaffungswert (Neuwert)

abzüglich der Abschreibung, der die Alterung der Gebäude berücksichtigt.

3. Werden die kalkulatorischen oder budgetunwirksamen Kosten auf Grundlage des Neuwertes

berechnet?

4. Auf welcher Entscheidungsgrundlage oder Anweisung werden die bezirkseigenen Gebäude mit dem

Neuwert bewertet. Gibt es hierzu eine verbindliche Vorgabe und von wem und wann wurde diese

erstellt?

5. Entspricht es der Tatsache, dass die kalkulatorischen Zinsen das kostenmäßige Äquivalent der

Kapitalbindung für den Bezirk darstellen sollen?

6. Entspricht es der Tatsache, dass der Neuwert keine adäquate Grundlage für eine Annäherung an den

Kapitalwert eines Gebäudes darstellt, weil die altersbedingte Abnutzung eines Gebäudes nicht

berücksichtigt wird ?

7. Wie ist es zu erklären, dass der Neuwert als Grundlage für die Berechnung eines kostenmäßigen

Äquivalents für die Kapitalbindung dient?

8. Führt die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen auf Grundlage des Neuwertes zu einer höheren

kalkulatorischen Kosten im Vergleich zu einer Berechnung der kalkulatorischen Zinsen auf Grundlage

Wiederbeschaffungswertes abzüglich der Abschreibung (Bauwert).

9. Für welche Zwecke wird üblicherweise der Bauwert, der Neuwert bzw. eine Bewertung nach DIN 276

vorgenommen? Was sagen diese Buchwerte nach Meinung des Bezirksamtes aus ?

10. Welche Auswirkungen haben die budgetunwirksamen Kosten für den Bezirkshaushalt?

11. Gibt es nach Meinung des Bezirksamtes auffällige Gebäude die zu einer übermäßig hohen Belastung

des Bezirkshaushaltes durch budgetunwirksame Kosten führen? Wenn ja welche und wie hoch sind

diese budgetunwirksamen Kosten und wie ist dies zu erklären? Gibt es die Möglichkeit auffällige

Gebäude neu und auf Basis einer anderen Grundlage zu bewerten, wenn ja wie ?

12. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine gerechtere Bewertung der Gebäude zu erreichen?

13. Welche Methode wird zur Bewertung einer kalkulatorischen Verzinsung üblicherweise in der

marktwirtschaftlichen Immobilienwirtschaft angewandt? Welche Auswirkung hat die unterschiedliche

Berechnungsgrundlage für bezirkseigene Gebäude im Vergleich zur Anmietung eines Gebäudes für den

Bezirk?

14. Welche Gebäude befinden sich im Fachvermögen des Bezirkes und wie hoch sind die jeweiligen

budgetunwirksamen Kosten?

15. Welche Gebäude wurden an den Liegenschaftsfonds des Landes Berlins in den letzten 3 Jahren

übergeben?

16. Welche Gebäude befinden sich derzeit noch im Finanzvermögen des Bezirkes und wie hoch ist der

Neuwert der Gebäude ? Beabsichtigt das Bezirksamt die Gebäude in das Fachvermögen zu

übernehmen?

17. Hält das Bezirksamt die derzeitige Berechnungsgrundlage der budgetunwirksamen Kosten für

zweckdienlich?

18. Was hat die derzeitige Berechnung der kalkulatorischen Kosten nach Meinung des Bezirksamtes aus

städtebaulicher Perspektive für Auswirkungen? Dies einerseits in Bezug auf ältere und

denkmalgeschützten Gebäude sowie andererseits hinsichtlich der öffentlichen Infrastruktur, wenn die

Bevölkerungsstruktur sich in den nächsten 10 bis 20 Jahren ändert ?

19. Gibt es den politischen Willen die öffentliche Infrastruktur und damit die öffentliche Daseinsfürsorge

für die nächsten Jahre zu sichern?

 

 
 

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