Drucksache - 0267/III
Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Ist es zutreffend, dass
gegenwärtig Widersprüche gegen ALG2-Bescheide (Hartz IV) im Jobcenter Mitte
eine Bearbeitungsdauer von 30 Monaten benötigen? 2. Wurde im Jobcenter Mitte
der Einsatz von externen Juristen geprüft, um die Bearbeitungsdauer für
Widersprüche auf den gesetzlichen Rahmen von 6 Monaten zu reduzieren? Wenn ja,
mit welchem Ergebnis? 3. Welche Punkte genau
meint das Bezirksamt, wenn es in der Ausgabe der Berliner Morgenpost vom
04.04.2007 von einer "schwierigen Anfangszeit" spricht? In wieweit
ist diese schwierige Anfangszeit auf Versäumnisse des Bezirksamtes
zurückzuführen, in dem z.B. Raum- und Personalkapazitäten nicht ausreichend und
rechtzeitig organisiert wurden? 4. Ist dem Bezirksamt die
Statistik der Bundesagentur für Arbeit bekannt und welche Initiativen sind
aufgrund der statistischen Ergebnisse geplant, um einen Berg von überflüssigen
Klagen vor dem Sozialgericht aufgrund zu langer Bearbeitungsdauer zu begegnen? |
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