Drucksache - 0258/III  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für das Grundstück Brunnenstraße 160 Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 15.05.2007
2. Beschluss vom 25.05.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin. April 2007

Abt. Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Änderung der Sanierungsziele für das Grundstück Brunnenstraße 160

Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Änderung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt für das Grundstück Brunnenstraße 160.

- Änderung des derzeitigen Sanierungszieles – Errichtung eines Neubaus mit überwiegender Wohnnutzung in Errichtung eines Ärztehauses -

 

A) Begründung:
Der Rahmenplan als Konkretisierung der Sanierungsziele sieht für dieses Grundstück eine Neubebauung mit überwiegender Wohnnutzung vor.

Eine Ärzteinitiative sieht an diesem Standort eine konzentrierte Patientenbetreuung durch unterschiedliche Fachrichtungen vor, die sich unmittelbar aus dem Gebiet an diesem neuen Standort ansiedeln möchten.

Geplant ist die Nutzung als Ärztehaus für das 1.OG – 4.OG, im Erdgeschoss ist eine Apotheke geplant. Im 5.OG und 6.OG ist Wohnen vorgesehen.

Das Stadtplanungsamt und die Sanierungsverwaltungsstelle stimmen fachlich der Änderung des Sanierungszieles, der „Errichtung eines Neubaus mit überwiegender Wohnnutzung“ in Errichtung eines „Ärztehauses“ zu.

 

Die Betroffenenvertretung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stimmen dem Vorhaben im Grundsatz zu.

 

B) Rechtsgrundlage:

BauGB

BezVG
10.Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 18.11.1994/Senat von Berlin
 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

Berlin, den ..........................

 

 

Dr. HankeGothe 

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlage

  • Planungsunterlagen zum Bauvorhaben Ärztehaus Brunnenstraße 160
     

 

 
 

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