Drucksache - 0255/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über Änderung der Parkraumbewirtschaftung in
den bestehenden Bewirtschaftungs- gebieten City-Ost (Parkzonen
1, 2, 3, 14, 15 und 29) hinsichtlich Gebührenhöhe und Bewirtschaftungszeiten. Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen : Das Bezirksamt hat in seiner
Sitzung am 17.04.2007 beschlossen: ·
Die Anpassung der vorhandenen Bewirtschaftungszeiten an
die Regelzeiten (Mo-Fr 9 -20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) in den Zonen 3 und 14 sowie die
Umsetzung längerer Bewirtschaftungszeiten (Mo- Sa 9-22 Uhr) in den Zonen 1, 2
und 15 als erster Teil vom "Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung im
Bezirk Mitte von Berlin“. · Die Anpassung der derzeitigen Parkgebühren an die Gebührenordnung vom 18. Januar 2005 mit Einführung erhöhter Gebühren
- von 0,50 €/Viertelstunde in den Zonen 1, 2, 3, 15 und 29; davon ausgenommen sind in der Zone 2 der Bereich Fischerinsel und der nördliche Teil der Zone 29 zwischen Torstraße und Auguststraße (Abgrenzungen siehe Anlage) -
von 0,75 €/Viertelstunde in den Bereichen Unter den
Linden/Friedrichstraße/ · die Änderung der Abgrenzung zwischen den Zonen 29 und 14 im Bereich Karl-Liebknecht-Straße · die Änderung der Abgrenzung der Zone 2 bei Einführung der Parkzone Luisenstadt ·
die konkrete Realisierung der Änderungsmaßnahmen nach
Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen und der
Weiterentwicklung des · die Bereitstellung von 15 geschulten Überwachungskräften gemäß Überwachungskonzept · Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt beauftragt. Begründung Zwischen 1995 und 2002
wurden im Bezirk Mitte von Berlin die Parkzonen 1, 2, 3, 14, 15 und 29
eingerichtet. Nachheruntersuchungen in den Bestandsgebieten wurden
erforderlich, da für die von SenStadt in 2000 übernommenen Zonen keine Daten
vorlagen und für die Anfang 2002 eingerichtete Zone 29 eine Nachheruntersuchung
zugesagt wurde, um die Effekte der Besonderheiten im Vergleich zu den anderen
Zonen festzustellen und ggf. Korrekturen in der Ausweisung vorzunehmen. Die Notwendigkeit zur
Fortschreibung und Weiterentwicklung der bestehenden
Parkraumbewirtschaftungszonen ergibt sich aus der erforderlichen Anpassung an
die Dritte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung vom 18. Januar 2005
sowie aufgrund von Entwicklungen in den baulichen Strukturen und
Nutzungsstrukturen. Weiterhin soll im Zuge der Erweiterung der Parkraumkulisse
ein abgestimmtes, den Randbedingungen entsprechendes Gesamtkonzept ermöglicht
werden. Die Nachheruntersuchung in
den Bestandsgebieten wurde im Auftrag des Bezirksamts von dem Planungsbüro
Planungsgruppe Nord - Ingenieurgesellschaft für Stadt- und Verkehrsplanung -
durchgeführt. Im Ergebnis der Untersuchungen, die bereits vorabgestimmt wurden
mit den bezirklichen Ämtern, der Senatsverwaltung, und der Verkehrslenkung
Berlin / VLB ist folgendes zusammenfassend festzustellen: a)
Die Bewirtschaftung
in den bestehenden Parkzonen hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. · In der Spandauer Vorstadt ist die Parkraumnachfrage und der damit verbundene Parksuchverkehr seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung deutlich zurückgegangen. · Zur vormittäglichen Spitzenstunde ist ein Rückgang von 113% (vorher) auf 90% (nachher) zu verzeichnen. · In allen Bewirtschaftungszonen ist ausreichend Parkraum vorhanden. Die Befragung der Parkenden ergab, dass 93% in einem Umkreis von 300m zu ihrem Ziel einen Parkplatz finden. · Erhebliche Potentiale bestehen noch in den Parkhäusern und Tiefgaragen, die mit 29% im Schnitt wesentlich geringer als die Parkstände im Straßenraum ausgelastet sind. · Gebietsfremde Langzeitparker belegen nur noch zu einem geringen Teil (14%) die vorhandenen Stellplätze. · Die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung ist hoch. 75% der Besucher und 88% der Bewohner sind generell mit der Parkraumbewirtschaftung einverstanden. · Mit der Parkraumbewirtschaftung kann eine systematische Überwachung des ruhenden Verkehrs gewährleistet werden. b)
Ziel
der Weiterentwicklung
der bestehenden Parkraumbewirtschaftungsgebiete ist die Optimierung der
Parkregelungen unter Berücksichtigung der festgestellten Defizite und
veränderter Rahmenbedingungen. c)
Aufgrund
der Nutzungsstrukturen sowie der festgestellten Parkraumnachfrage ist eine
Differenzierung des Parkraumbewirtschaftungsgebietes City-Ost in mehrere Gebührenbereiche
vorgesehen: · Die Beibehaltung der jetzigen Gebührenhöhe von 0,25 € / Viertelstunde ist für die bewirtschafteten Stellplätze in überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereichen angemessen (Zone 14 und überwiegend zum Wohnen genutzte Bereiche in den Zonen 2 und 29). · In den Zonen 1, 2, 3, 15 und 29 mit ihrer hohen Attraktivität überwiegt eine hohe Parkraumnachfrage unterschiedlicher Nutzergruppen. Die ÖPNV-Erschließung in diesen Zonen ist gut. Hier ist eine Gebührenhöhe von 0,50 € / Viertelstunde sinnvoll. · In den zentralen Geschäftsbereichen mit sehr hoher Attraktivität am Alexanderplatz sowie Unter den Linden/Friedrichstraße/ Gendarmenmarkt bestehen neben einer sehr guten ÖPNV-Erschließung alternative Parkangebote in Parkbauten, die es ermöglichen, den Straßenraum zu entlasten. Der Parkgebührenhöchstsatz von 0,75 € / Viertelstunde ist hier angemessen. d)
Auch
die Bewirtschaftungszeiten sollen an die Nutzungsstrukturen und -zeiten
angepasst werden: ·
In den Zonen 3 und 14 sollen gemäß „Leitfaden
Parkraumbewirtschaftung“ (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin,
Dezember 2004) die Bewirtschaftungszeiten an die geänderten Ladenöffnungszeiten
angepasst werden (Mo - Fr · Aufgrund von vielfältigen Abendveranstaltungen, die zu Nutzungskonkurrenzen mit den Bewohnern führen, und um Verdrängungseffekte aus den benachbarten Zonen Potsdamer Platz und Spandauer Vorstadt zu vermeiden, ist in den Zonen 1, 2 und 15 eine Verlängerung der Bewirtschaftungszeiten auf Mo - Sa 9 - 22 Uhr erforderlich. · Die Sonderregelung der Bewirtschaftungszeit in der Spandauer Vorstadt (Zone 29: Mo- So 9-24 Uhr) soll aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage zu den Abend- und Nachtstunden beibehalten werden. e)
Die
Änderung der Abgrenzung von Parkzonen ist zur Vermeidung von punktuellen
Engpässen im Parkraumangebot erforderlich: · Im Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Dircksenstraße und Torstraße soll der Straßenraum vollständig der Zone 29 zugeschlagen werden, damit die Bewohner in den westlich angrenzenden Gebäuden Parkmöglichkeiten erhalten. · Der Bereich zwischen Spreekanal und Wallstraße der Zone 2 soll bei Einrichtung der Parkzone Luisenstadt dieser zugeschlagen werden, damit kein Stellplatzengpass durch die Einschränkung auf den eng umgrenzten Bereich entsteht. f)
Mit
der Weiterentwicklung des Überwachungskonzeptes aufgrund der geänderten
Überwachungszeiten soll auch eine Optimierung der Überwachung erfolgen. Die
Überwachung soll zur Unterbindung hoher Schwarzparkeranteile auf die
identifizierten problematischen Bereiche konzentriert werden. In diesen
Bereichen soll der Überwachungsrhythmus erhöht werden, während in konfliktarmen
Bereichen der Überwachungsrhythmus reduziert werden kann. g)
Erforderlicher
Personalmehrbedarf: h)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Höhere
Einnahmen aus Bußgeldern für die Bezirke führen aber bei dem Verfahren mit 10%-Bezirksanteil im Gegenteil zu
reduzierten Überweisungen durch Sen Fin an den Bezirk, da SenFin 90% der Gelder
abschöpft. Die
Bandbreite (min / max) ergibt sich aus verschiedenen Kostenansätzen aus dem
Wirtschaftsplan 2005 und dem Wirtschaftsplan 2006-2007. Hierbei wird
berücksichtigt, dass durch Optimierungen bzgl. Standort der Überwachungskräfte,
Änderung der Schichtenpläne, Überprüfung der verschiedenen Ausgabeansätzen etc.
in Zukunft Kostenersparnisse möglich sind. i)
Zeitliche
Umsetzung: Rechtsgrundlage: § 15 i.V. mit § 36 BezVG AZG, ZustKat
Nr.10 Abs. 6 in Zusammenhang mit dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 25.02.1999 § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG), §
6 Straßenverkehrsordnung (StVO) Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: (siehe Begründung h)) a.)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben Zu erwartende Änderungen in den Einnahmen ·
Gebühreneinnahmen
aus Parkscheinautomaten +
807.850 € ·
Verwarnungs-
und Bußgelder +
604.896 € (82% Bezirksanteil / siehe
Begründung h) ) ·
Verwarnungs-
und Bußgelder + 73.770 € (10% Bezirksanteil / siehe
Begründung h) ) Zu
erwartende Änderungen in den Ausgaben
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