Drucksache - 0255/III  

 
 
Betreff: Änderung der Parkraumbewirtschaftung in den bestehenden Bewirtschftungsgebieten City-Ost (Parkzonen 1, 2, 3, 14, 15 und 29) hinsichtlich Gebührenhöhe und Bewirtschaftungszeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.05.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über  Änderung der Parkraumbewirtschaftung in den bestehenden Bewirtschaftungs-

gebieten City-Ost (Parkzonen 1, 2, 3, 14, 15 und 29) hinsichtlich Gebührenhöhe und Bewirtschaftungszeiten.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen :

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 beschlossen:

 

·        Die Anpassung der vorhandenen Bewirtschaftungszeiten an die Regelzeiten (Mo-Fr 9 -20 Uhr, Sa 9-18 Uhr) in den Zonen 3 und 14 sowie die Umsetzung längerer Bewirtschaftungszeiten (Mo- Sa 9-22 Uhr) in den Zonen 1, 2 und 15 als erster Teil vom "Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin“.
In der Zone 29 soll die vorhandene längere Bewirtschaftungszeit (Mo- So 9-24 Uhr) beibehalten werden.

·        Die Anpassung der derzeitigen Parkgebühren an die Gebührenordnung vom 18. Januar 2005 mit Einführung erhöhter Gebühren

 

-         von 0,50 €/Viertelstunde in den Zonen 1, 2, 3, 15 und 29; davon ausgenommen sind in der Zone 2 der Bereich Fischerinsel und der nördliche Teil der Zone 29 zwischen Torstraße und Auguststraße (Abgrenzungen siehe Anlage)

 

-     von 0,75 €/Viertelstunde in den Bereichen Unter den Linden/Friedrichstraße/
      Gendarmenmarkt und Alexanderplatz (Abgrenzungen siehe Anlage)

 

·        die Änderung der Abgrenzung zwischen den Zonen 29 und 14 im Bereich Karl-Liebknecht-Straße

·        die Änderung der Abgrenzung der Zone 2 bei Einführung der Parkzone Luisenstadt

·        die konkrete Realisierung der Änderungsmaßnahmen nach Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen und der Weiterentwicklung des
Überwachungskonzeptes zur Optimierung und Anpassung an die geänderten
Überwachungszeiten, möglichst zum 01.04.2007 spätestens zum 31.07.2007.

·        die Bereitstellung von 15 geschulten Überwachungskräften gemäß Überwachungskonzept

·        Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt beauftragt.

 

Begründung

Zwischen 1995 und 2002 wurden im Bezirk Mitte von Berlin die Parkzonen 1, 2, 3, 14, 15 und 29 eingerichtet. Nachheruntersuchungen in den Bestandsgebieten wurden erforderlich, da für die von SenStadt in 2000 übernommenen Zonen keine Daten vorlagen und für die Anfang 2002 eingerichtete Zone 29 eine Nachheruntersuchung zugesagt wurde, um die Effekte der Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Zonen festzustellen und ggf. Korrekturen in der Ausweisung vorzunehmen.

 

Die Notwendigkeit zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der bestehenden Parkraumbewirtschaftungszonen ergibt sich aus der erforderlichen Anpassung an die Dritte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung vom 18. Januar 2005 sowie aufgrund von Entwicklungen in den baulichen Strukturen und Nutzungsstrukturen. Weiterhin soll im Zuge der Erweiterung der Parkraumkulisse ein abgestimmtes, den Randbedingungen entsprechendes Gesamtkonzept ermöglicht werden.

Die Nachheruntersuchung in den Bestandsgebieten wurde im Auftrag des Bezirksamts von dem Planungsbüro Planungsgruppe Nord - Ingenieurgesellschaft für Stadt- und Verkehrsplanung - durchgeführt. Im Ergebnis der Untersuchungen, die bereits vorabgestimmt wurden mit den bezirklichen Ämtern, der Senatsverwaltung, und der Verkehrslenkung Berlin / VLB ist folgendes zusammenfassend festzustellen:

 

a)     Die Bewirtschaftung in den bestehenden Parkzonen hat sich bewährt und soll fortgeführt werden.

·        In der Spandauer Vorstadt ist die Parkraumnachfrage und der damit verbundene Parksuchverkehr seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung deutlich zurückgegangen.

·        Zur vormittäglichen Spitzenstunde ist ein Rückgang von 113% (vorher) auf 90% (nachher) zu verzeichnen.

·        In allen Bewirtschaftungszonen ist ausreichend Parkraum vorhanden. Die Befragung der Parkenden ergab, dass 93% in einem Umkreis von 300m zu ihrem Ziel einen Parkplatz finden.

·        Erhebliche Potentiale bestehen noch in den Parkhäusern und Tiefgaragen, die mit 29% im Schnitt wesentlich geringer als die Parkstände im Straßenraum ausgelastet sind.

·        Gebietsfremde Langzeitparker belegen nur noch zu einem geringen Teil (14%) die vorhandenen Stellplätze.

·        Die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung ist hoch. 75% der Besucher und 88% der Bewohner sind generell mit der Parkraumbewirtschaftung einverstanden.

·        Mit der Parkraumbewirtschaftung kann eine systematische Überwachung des ruhenden Verkehrs gewährleistet werden.

 

b)     Ziel der Weiterentwicklung der bestehenden Parkraumbewirtschaftungsgebiete ist die Optimierung der Parkregelungen unter Berücksichtigung der festgestellten Defizite und veränderter Rahmenbedingungen.
Dies kann durch Anpassungen der Gebührenhöhen und der Bewirtschaftungszeiten erreicht werden.

 

c)      Aufgrund der Nutzungsstrukturen sowie der festgestellten Parkraumnachfrage ist eine Differenzierung des Parkraumbewirtschaftungsgebietes City-Ost in mehrere Gebührenbereiche vorgesehen:

·        Die Beibehaltung der jetzigen Gebührenhöhe von 0,25 € / Viertelstunde ist für die bewirtschafteten Stellplätze in überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereichen angemessen (Zone 14 und überwiegend zum Wohnen genutzte Bereiche in den Zonen 2 und 29).

·        In den Zonen 1, 2, 3, 15 und 29 mit ihrer hohen Attraktivität überwiegt eine hohe Parkraumnachfrage unterschiedlicher Nutzergruppen. Die ÖPNV-Erschließung in diesen Zonen ist gut. Hier ist eine Gebührenhöhe von 0,50 € / Viertelstunde sinnvoll.

·        In den zentralen Geschäftsbereichen mit sehr hoher Attraktivität am Alexanderplatz sowie Unter den Linden/Friedrichstraße/ Gendarmenmarkt bestehen neben einer sehr guten ÖPNV-Erschließung alternative Parkangebote in Parkbauten, die es ermöglichen, den Straßenraum zu entlasten. Der Parkgebührenhöchstsatz von 0,75 € / Viertelstunde ist hier angemessen.

 

d)     Auch die Bewirtschaftungszeiten sollen an die Nutzungsstrukturen und -zeiten angepasst werden:

·        In den Zonen 3 und 14 sollen gemäß „Leitfaden Parkraumbewirtschaftung“ (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Berlin, Dezember 2004) die Bewirtschaftungszeiten an die geänderten Ladenöffnungszeiten angepasst werden (Mo - Fr
9 - 20 Uhr, Sa 9 - 18 Uhr).

·        Aufgrund von vielfältigen Abendveranstaltungen, die zu Nutzungskonkurrenzen mit den Bewohnern führen, und um Verdrängungseffekte aus den benachbarten Zonen Potsdamer Platz und Spandauer Vorstadt zu vermeiden, ist in den Zonen 1, 2 und 15 eine Verlängerung der Bewirtschaftungszeiten auf Mo - Sa 9 - 22 Uhr erforderlich.

·        Die Sonderregelung der Bewirtschaftungszeit in der Spandauer Vorstadt (Zone 29: Mo- So 9-24 Uhr) soll aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage zu den Abend- und Nachtstunden beibehalten werden.

 

e)     Die Änderung der Abgrenzung von Parkzonen ist zur Vermeidung von punktuellen Engpässen im Parkraumangebot erforderlich:

·        Im Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Dircksenstraße und Torstraße soll der Straßenraum vollständig der Zone 29 zugeschlagen werden, damit die Bewohner in den westlich angrenzenden Gebäuden Parkmöglichkeiten erhalten.

·        Der Bereich zwischen Spreekanal und Wallstraße der Zone 2 soll bei Einrichtung der Parkzone Luisenstadt dieser zugeschlagen werden, damit kein Stellplatzengpass durch die Einschränkung auf den eng umgrenzten Bereich entsteht.

 

 

 

f)        Mit der Weiterentwicklung des Überwachungskonzeptes aufgrund der geänderten Überwachungszeiten soll auch eine Optimierung der Überwachung erfolgen. Die Überwachung soll zur Unterbindung hoher Schwarzparkeranteile auf die identifizierten problematischen Bereiche konzentriert werden. In diesen Bereichen soll der Überwachungsrhythmus erhöht werden, während in konfliktarmen Bereichen der Überwachungsrhythmus reduziert werden kann.

 

g)     Erforderlicher Personalmehrbedarf:

Durch die Ausdehnung der Bewirtschaftungszeiten entsteht ein Personalmehrbedarf von 15 Überwachungskräften. In den dafür unter h) verwendeten Kostenansätzen pro Überwachungskraft des Wirtschaftsplans sind die jeweiligen Kostenanteile für eventuell erforderliche Koordinatoren und sonstiges Führungspersonal bereits enthalten. Inwiefern zusätzliche Koordinatoren erforderlich sind, muss bei der Erarbeitung des Überwachungskonzeptes (siehe f)) konkret ermittelt werden.

Nach Erkenntnissen der Abteilung Stadtentwicklung sind im zentralen Stellenpool unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen praktisch keine geeigneten Mitarbeiter für den Überwachungsdienst rekrutierbar. Vor dem selben Problem stehen mehrere Berliner Bezirke mit Erweiterungsprojekten der Parkraumbewirtschaftung. Daher ist es dringend erforderlich, durch die Beschäftigungsbehörde Abt. WiImmO eine Ausnahmegenehmigung zur Außeneinstellung bei SenFin zu beantragen. Bis zur positiven Bescheidung sollte übergangsweise mit dem vorhandenen Personal in der unter Punkt f) beschriebenen Weise gearbeitet werden. Hierbei sollte noch der Anregung aus der vom Bezirksamt eingesetzten AG Parkraumbewirtschaftung/-überwachung gefolgt werden, zur Optimierung des Schichtbetriebes eine Neueinteilung der Überwachungskräfte nach Überwachungszeiten vorzunehmen (z.B. eine Gruppe für die 9 bis 22 Uhr – Gebiete).

h)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Prognosen der erwarteten Einnahmen und Ausgaben basieren auf den umfangreichen Erhebungen in den Bestandsgebieten der Parkraumbewirtschaftung und den Erfahrungen der letzten Jahre. Hierbei wurde eher „konservativ“ gerechnet, d.h. bei erwarteten Einnahmenzuwächsen wurden die niedrigeren Werte angesetzt, Kostenzuwächse umfassend erfasst.

Bei der Einnahmeseite sind zum einen die Verlängerung der Bewirtschafungszeit, zum anderen die Erhöhung der Gebühren relevant. Es wird erwartet, dass bei höheren Gebühren sowohl die Auslastung der Stellplätze als auch der Anteil der Stellplatznutzer, der Gebühren entrichtet, zurückgeht. Folgende Annahmen werden hierbei getroffen:
- Rückgang der Auslastung bei 2€ um 10%, bei 3€ um 20%,
- Rückgang der Parkscheinnutzer bei 2€ um 20%, bei 3€ um 50%.

Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern sind erheblich und kommen insgesamt den Berliner Landeshaushalt positiv zugute. Sie werden durch die Überwachungskräfte der Bezirke erwirtschaftet. Allerdings ist die Aufteilung auf Bezirks- und Landeshaushalt zur Zeit noch nicht endgültig geklärt.

In den Gutachten wird ein Bezirksanteil von 82% an den Verwarnungs- und Bußgeldern angenommen, wie im Sommer 2006 mit der Abteilung Finanzen abgestimmt. Nach den aktuellen Mitteilung der Finanzverwaltung im Herbst 2006 verblieb 2005 ein Bezirksanteil von nur 10%. Der Rest wurde durch SenFin „abgeschöpft“. Wobei diese Betrachtung (10%) nicht den für das Land Berlin unbestreitbaren positiven Einnahmeeffekt berücksichtigt. Zahlreiche bezirkliche Erweiterungsprojekte von Parkzonen könnten so vordergründig „defizitär“ werden, da durch die historisch bedingte Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung Landeszuweisungen an die Bezirke notwendig sind, da es an bugetdeckenden Einnahmemöglichkeiten der Bezirke mangelt. Andererseits haben die Bezirke einen Großteil der Soziallasten zu tragen.

Höhere Einnahmen aus Bußgeldern für die Bezirke führen aber bei dem Verfahren  mit 10%-Bezirksanteil im Gegenteil zu reduzierten Überweisungen durch Sen Fin an den Bezirk, da SenFin 90% der Gelder abschöpft.

Die Bandbreite (min / max) ergibt sich aus verschiedenen Kostenansätzen aus dem Wirtschaftsplan 2005 und dem Wirtschaftsplan 2006-2007. Hierbei wird berücksichtigt, dass durch Optimierungen bzgl. Standort der Überwachungskräfte, Änderung der Schichtenpläne, Überprüfung der verschiedenen Ausgabeansätzen etc. in Zukunft Kostenersparnisse möglich sind.

 

i)        Zeitliche Umsetzung:

Es wird angestrebt, die Geltungszeiten- und Gebührenanpassung ab dem 01.04.2007 wirksam werden zu lassen. Das vom Bezirksamt beauftragte Bewirtschaftungsunternehmen hat zugesagt, die notwendigen Umstellungen an den Parkscheinautomaten bis zu diesem Zeitpunkt leisten zu können. Zur Personaleinstellung wird auf die Punkte f) und g) verwiesen.

Weiterhin muss festgehalten werden, dass bei einer Geltungszeiten- und Gebührenanpassung erst nach dem 31.07.2007 sonst vermeidbare Mehrkosten von ca. 30.000 € entstehen werden. Bis spätestens 31.07.2007 müssen ohnehin 442 Parkscheinautomaten (Altgeräte) auf die Vorgaben der Vierten Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung umgestellt sein. Die entstehenden Kosten von ca. 30.000 € müssten dann nur einmal bezahlt werden, da die zusätzlichen Änderungen am Betriebsprogramm zeitgleich programmiert werden könnten.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i.V. mit  § 36 BezVG

AZG, ZustKat Nr.10 Abs. 6 in Zusammenhang mit dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 25.02.1999

§ 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

(siehe Begründung h))

 

a.) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Zu erwartende Änderungen in den Einnahmen
(Saldo Bestand 2004/2005 - Prognose Konzept)

 

·        Gebühreneinnahmen aus Parkscheinautomaten                    + 807.850 €

 

·        Verwarnungs- und Bußgelder                                                    + 604.896 €

(82% Bezirksanteil / siehe Begründung h) )

 

·        Verwarnungs- und Bußgelder                                                    +  73.770 €

(10% Bezirksanteil / siehe Begründung h) )

 

 

Zu erwartende Änderungen in den Ausgaben
(Saldo Bestand 2004/2005 - Prognose Konzept)
 

·        Überwachungskosten (Variantenerläuterung siehe Begründung h)

 

günstigste Variante (I)                                                                  Anstieg um  629.190 €

(gemäß Wirtschaftsplan 2005, mit Kostenansatz 41.946 € pro

Überwachungskraft und Jahr, inklusive aller sonstigen Begleitkosten,

bei günstigen Randbedingungen, z.B. dezentrale Unterbringung der

Überwachungskräfte)

 

ungünstigste Variante (II)                                                              Anstieg um  826.800 €

(gemäß Wirtschaftsplan 2006-2007, mit Kostenansatz 55.120 € pro

Überwachungskraft und Jahr, inklusive aller sonstigen Begleitkosten,

bei ungünstigen Randbedingungen, z.B. zentrale Unterbringung der

Überwachungskräfte)

 

Zu erwartender Änderungen im Überschuss
(Saldo Bestand 2004/2005 - Prognose Konzept)

 

günstigste Variante (I)                                                       max. Anstieg um 768.803 €

(gemäß Wirtschaftsplan 2005)

 

ungünstigste Variante (II)                                                   mind. Anstieg um  54.820 €

(gemäß Wirtschaftsplan 2006-2007 unter

Berücksichtung von nur 10 % Bezirksanteil

an den Bußgeldern/ prozentualer Bezirksanteil

jeweils abhängig von Vorgaben SenFin)

 

 

b ) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
     
(siehe Begründung g))

 

Neubedarf 15 AngPRK

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung


 
 

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