Drucksache - 0253/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin .
Februar 2007 Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Dorotheenstadt,
Friedrich-Wilhelm-Stadt, Parlaments- und Regierungsviertel, Hauptbahnhof. Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner
Sitzung am 17.04.2007 beschlossen:
Begründung: Die Auswirkungen einer
räumlichen Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung wurden im Auftrag des
Bezirksamts von der CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH gutachterlich
geprüft. Demnach wird die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im o.g. Gebiet
wie folgt begründet: a) Notwendigkeit für
eine Parkraumbewirtschaftung:
b) Bewirtschaftungszeiten:
c) Gebührenbereiche:
d) Zeitplanung der
Umsetzung:
e) Erforderlicher Personalmehrbedarf
Dieser
Verwaltungsmehraufwand wird durch Gebühreneinnahmen aus Bewohnerparkausweisen
und Ausnahmegenehmigungen gedeckt. Diese Annahme wird durch den Produkt-
Vergleichsbericht 2005 der Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt, der für den
Bezirk Mitte mittlere Stückkosten für Bewohnervignetten von 28,36 € angibt. Die
Gebühr für eine einjährige Bewohnervignette liegt bei rund 30 €. f) Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben:
Einnahmen
aus Verwarn- und Bußgeldern sind erheblich und kommen insge-samt den Berliner
Landeshaushalt positiv zugute. Sie werden durch die Überwachungskräfte der
Bezirke erwirtschaftet. Allerdings ist die Aufteilung auf Bezirks- und
Landeshaushalt zur Zeit noch nicht endgültig geklärt. Höhere
Einnahmen aus Bußgeldern für die Bezirke führen aber bei dem Verfahren mit 10%-Bezirksanteil im Gegenteil zu
reduzierten Überweisungen durch Sen Fin an den Bezirk, da SenFin 90% der Gelder
abschöpft. Die Bandbreite (min / max) ergibt sich aus verschiedenen Kostenansätzen
aus dem Wirtschaftsplan 2005 und dem Wirtschaftsplan 2006-2007. Hierbei wird
berücksichtigt, dass durch Optimierungen bzgl. Standort der Überwachungskräfte,
Änderung der Schichtenpläne, Überprüfung der verschiedenen Ausgabeansätzen etc.
in Zukunft Kostenersparnisse möglich sind. Rechtsgrundlage: § 15 i.V. mit § 36 BezVG AZG, ZustKat
Nr.10 Abs. 6 in Zusammenhang mit dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 25.02.1999 § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG), §
6 Straßenverkehrsordnung (StVO) Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben (Variantenerläuterungen siehe Be- gründung f)): Zu erwartende Änderungen in den Einnahmen ·
Gebühreneinnahmen
aus Parkscheinautomaten +
1.569.093 € ·
Verwarnungs-
und Bußgelder (82%) +
479.136 € ·
Verwarnungs-
und Bußgelder (10%) + 58.431 € Zu
erwartende Änderungen in den Ausgaben (Saldo
Bestand
2004/2005 - Prognose Konzept)
·
Überwachungskosten Variante (I) Anstieg
um 922.812 € (gemäß Wirtschaftsplan 2005, mit Kostenansatz
41.946 € pro Überwachungskraft und Jahr, inklusive aller sonstigen
Begleitkosten, bei günstigen Randbedingungen, z.B. dezentrale
Unterbringung der Überwachungskräfte)
ungünstigste Variante (II) Anstieg
um 1.212.640 € (gemäß Wirtschaftsplan 2006-2007,
mit Kostenansatz 55.120 € pro Überwachungskraft
und Jahr, inklusive aller sonstigen Begleitkosten, bei ungünstigen
Randbedingungen, z.B. zentrale Unterbringung der Überwachungskräfte) günstigste Variante (III) Anstieg
um 679.644 € (gemäß
Produktvergleichsbericht SenFin) ·
Bewirtschaftungskosten Anstieg
um 287.616 € Zu
erwartender Änderungen im Überschuss (Saldo
Bestand 2004/2005- Prognose Konzept) ·
Variante (I) Anstieg
um 837.801 € (gemäß
Wirtschaftsplan 2005) ·
Ungünstigste Variante
(II) mind.
Anstieg um 127.268 € (gemäß
Wirtschaftsplan 2006-2007 unter Berücksichtung von nur
10 % Bezirksanteil an den Bußgeldern/
prozentualer Bezirksanteil
jeweils abhängig von Vorgaben
SenFin) ·
Günstigste Variante
(III) max.
Anstieg um 1.080.969 € (gemäß
Produktvergleichsbericht SenFin für
das Jahr 2005) b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: (siehe Begründung e)) Neubedarf von 32 AngPRK (Überwachungskräfte) in der
Abteilung Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt und 0,34 Vollzeitstellen in der
Abteilung Soziales und Bürgerdienste für die Erteilung von Bewohner- und
Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen. Berlin, den
.......................... Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung
Anlage |
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