Drucksache - 0253/III  

 
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Dorotheenstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, Parlaments- und Regierungsviertel, Hauptbahnhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.05.2007

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                             . Februar 2007

Abteilung Stadtentwicklung                                                 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Dorotheenstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, Parlaments- und Regierungsviertel, Hauptbahnhof.

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.04.2007 beschlossen:

 

  • die Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in den Bereichen Dorotheenstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, Parlaments- und Regierungsviertel sowie im Umfeld des Hauptbahnhofs durch die Einrichtung zweier Parkraumbewirtschaftungszonen (östlicher Teil der zukünftigen Parkraumzone II und Parkraumzone III im Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung im Bezirk Mitte von Berlin) gemäß den Abgrenzungen der Abbildung 1
  • die Bewirtschaftung in den Zeiten Montag bis Samstag 9-22 Uhr
  • eine Gebührenhöhe von 0,50 € je Viertelstunde
  • die konkrete Realisierung der Parkraumbewirtschaftung nach Vorliegen aller straßenverkehrsbehördlichen Einzelanordnungen, Erteilung der Bewohnerparkausweise, Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen und Entwicklung eines Überwachungskonzepts.
  • die Bereitstellung von 32 geschulten Überwachungskräften gemäß Überwachungskonzept
  • die Einrichtung von zusätzlich 0,34 Vollzeitstellen in der Abteilung  Soziales und Bürgerdienste zur Ausgabe der Vignetten und Ausnahmegenehmigungen
  • Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt und der Abteilung Soziales und Bürgerdienste beauftragt.

 

 

Begründung:

Die Auswirkungen einer räumlichen Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung wurden im Auftrag des Bezirksamts von der CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH gutachterlich geprüft. Demnach wird die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im o.g. Gebiet wie folgt begründet:

 

a) Notwendigkeit für eine Parkraumbewirtschaftung:

 

  • Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung steht im Einklang mit den verkehrs- und umweltpolitischen Zielen der Senatsverwaltung (siehe Stadtentwicklungsplan Verkehr und Luftreinhalteplan des Landes Berlin) und erfolgt nach Abstimmung mit den anderen beteiligten Dienststellen.
  • Das Gebiet weist eine hohe Nutzungsmischung aus beschäftigungsintensiven Einrichtungen (Parlamentsgebäude, Charité), gastronomischen und kulturellen Einrichtungen, Handel und Dienstleistung auf.
  • Dementsprechend kritisch ist die Situation im ruhenden Verkehr. Die Auslastung der vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum liegt bei über 100 %. Der hohe Parkdruck wird wesentlich von Beschäftigten verursacht. Der Kurzparkbedarf von Besuchern und Kunden kann nicht angemessen befriedigt werden.
  • Die Parkraumbewirtschaftung ist ein geeignetes Instrument, um die Parkchancen der Bewohner, Besucher und Kunden zu erhöhen. Der Parkdruck und der Parksuchverkehr werden verringert. Die vorhandene Beeinträchtigung des Gebiets durch gebietsfremde Dauerparker wird weitestgehend vermieden. Mit der Maßnahme wird außerdem eine systematische Ordnung und Überwachung des ruhenden Verkehrs gewährleistet.

 

b) Bewirtschaftungszeiten:

 

  • Die Erhebungen zeigen, dass im genannten Gebiet auch nach 20 Uhr hoher Parkdruck und starke Konkurrenz zwischen Besuchern, Bewohnern und Beschäftigten auftritt. Dies ist sowohl auf die Nachfrage in diesen Gebieten selbst zurückzuführen (Gastronomie, Theater) als auch auf Verdrängungseffekte aus der benachbarten Spandauer Vorstadt, die bis 24 Uhr bewirtschaftet wird. Auch im Umfeld des Hauptbahnhofs ist nach dessen Eröffnung abendlicher Parkdruck feststellbar. Daher ist eine Bewirtschaftung bis 22 Uhr erforderlich.

 

c) Gebührenbereiche:

 

  • Das Gebiet zwischen Friedrichstraße und Hauptbahnhof ist eine zentrale Lage mit hohem Parkdruck, komplexen Nachfrageüberlagerungen und sehr guter Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Laut Parkgebühren-Ordnung ist dort der erhöhte Gebührensatz von 0,50 € je Viertelstunde angemessen.

 

d) Zeitplanung der Umsetzung:

 

  • Im Gegensatz zu den übrigen Parkzonen (die auch einzeln eingerichtet werden können) wäre bei den Parkzonen II und III eine Einrichtung zu unterschiedlichen Zeitpunkten nicht sinnvoll, da das Parlaments- und Regierungsviertel und der Hauptbahnhof in jedem Fall gemeinsam betrachtet werden sollten. Deshalb ist die zeitgleiche Einrichtung der Parkraumzone III und des östlichen Teils der Parkraumzone II (Hauptbahnhof) notwendig.
  • Es wird eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses unter Berücksichtigung der Maßgabe der Prioritätenliste angestrebt, wobei aufgrund des notwendigen Vorlaufs eine Einführung möglichst im Herbst 2007 anzustreben ist, spätestens im Frühjahr 2008.

 

e) Erforderlicher Personalmehrbedarf

 

  • Durch die Ausdehnung der Bewirtschaftungszeiten entsteht ein Personalmehrbedarf von 32 Überwachungskräften. In den dafür verwendeten Kostenansätzen pro Überwachungskraft des Wirtschaftsplans sind die jeweiligen Kostenanteile für eventuell erforderliche Koordinatoren und sonstiges Führungspersonal bereits enthalten. Inwiefern zusätzliche Koordinatoren erforderlich sind, muss bei der Erarbeitung des Überwachungskonzeptes konkret ermittelt werden.
    Nach Erkenntnissen der Abteilung Stadtentwicklung sind im zentralen Stellenpool unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen praktisch keine geeigneten Mitarbeiter für den Überwachungsdienst rekrutierbar. Vor dem selben Problem stehen mehrere Berliner Bezirke mit Erweiterungsprojekten der Parkraumbewirtschaftung. Daher ist es dringend erforderlich, durch die Beschäftigungsbehörde Abt. WiImmO eine Ausnahmegenehmigung zur Außeneinstellung bei SenFin zu beantragen.
  • Für die Erteilung der Bewohnervignetten ist ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,17 Vollzeitstellen in der Abteilung Soziales und Bürgerdienste notwendig. Für die Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen ist ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,17 Vollzeitstellen in der Abteilung Soziales und Bürgerdienste notwendig, insgesamt ist also ein Mehrbedarf von 0,34 Vollzeitstellen erforderlich.

Dieser Verwaltungsmehraufwand wird durch Gebühreneinnahmen aus Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen gedeckt. Diese Annahme wird durch den Produkt- Vergleichsbericht 2005 der Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt, der für den Bezirk Mitte mittlere Stückkosten für Bewohnervignetten von 28,36 € angibt. Die Gebühr für eine einjährige Bewohnervignette liegt bei rund 30 €.

 

f) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  • Die Prognosen der erwarteten Einnahmen und Ausgaben basieren auf den umfangreichen Erhebungen in den Bestandsgebieten der Parkraumbewirtschaftung und den Erfahrungen der letzten Jahre. Hierbei wurde eher „konservativ“ gerechnet, d.h. bei erwarteten Einnahmenzuwächsen wurden die niedrigeren Werte angesetzt, Kostenzuwächse umfassend erfasst.

Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern sind erheblich und kommen insge-samt den Berliner Landeshaushalt positiv zugute. Sie werden durch die Überwachungskräfte der Bezirke erwirtschaftet. Allerdings ist die Aufteilung auf Bezirks- und Landeshaushalt zur Zeit noch nicht endgültig geklärt.
In den Gutachten wird ein Bezirksanteil von 82% an den Verwarnungs- und Bußgeldern angenommen, wie im Sommer 2006 mit der Abteilung Finanzen abgestimmt. Nach den aktuellen Mitteilung der Finanzverwaltung im Herbst 2006 verblieb 2005 ein Bezirksanteil von nur 10%. Der Rest wurde durch SenFin „abgeschöpft“. Wobei diese Betrachtung (10%) nicht den für das Land Berlin unbestreitbaren positiven Einnahmeeffekt berücksichtigt. Zahlreiche bezirkliche Erweiterungsprojekte von Parkzonen könnten so vordergründig „defizitär“ werden, da durch die historisch bedingte Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung Landeszuweisungen an die Bezirke notwendig sind, da es an bugetdeckenden Einnahmemöglichkeiten der Bezirke mangelt. Andererseits haben die Bezirke einen Großteil der Soziallasten zu tragen.

Höhere Einnahmen aus Bußgeldern für die Bezirke führen aber bei dem Verfahren  mit 10%-Bezirksanteil im Gegenteil zu reduzierten Überweisungen durch Sen Fin an den Bezirk, da SenFin 90% der Gelder abschöpft.

Die Bandbreite (min / max) ergibt sich aus verschiedenen Kostenansätzen aus dem Wirtschaftsplan 2005 und dem Wirtschaftsplan 2006-2007. Hierbei wird berücksichtigt, dass durch Optimierungen bzgl. Standort der Überwachungskräfte, Änderung der Schichtenpläne, Überprüfung der verschiedenen Ausgabeansätzen etc. in Zukunft Kostenersparnisse möglich sind.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i.V. mit  § 36 BezVG

AZG, ZustKat Nr.10 Abs. 6 in Zusammenhang mit dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 25.02.1999

§ 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben (Variantenerläuterungen siehe Be-  

    gründung f)):

 

Zu erwartende Änderungen in den Einnahmen
(Saldo Bestand 2004/2005 - Prognose Konzept)

 

·        Gebühreneinnahmen aus Parkscheinautomaten                                + 1.569.093 €

 

·        Verwarnungs- und Bußgelder (82%)                                                    + 479.136 €

 

·        Verwarnungs- und Bußgelder (10%)                                                    +  58.431 €

 

Zu erwartende Änderungen in den Ausgaben (Saldo
Bestand 2004/2005 - Prognose Konzept)
 

 

·        Überwachungskosten

Variante (I)                                                                                         Anstieg um  922.812 €

(gemäß Wirtschaftsplan 2005, mit Kostenansatz 41.946 € pro

Überwachungskraft und Jahr, inklusive aller sonstigen Begleitkosten,

bei günstigen Randbedingungen, z.B. dezentrale Unterbringung der

Überwachungskräfte)

   

                                                                                                                                            

ungünstigste Variante (II)                                                                  Anstieg um 1.212.640 €

(gemäß Wirtschaftsplan 2006-2007, mit Kostenansatz 55.120 € pro

Überwachungskraft und Jahr, inklusive aller sonstigen Begleitkosten,

bei ungünstigen Randbedingungen, z.B. zentrale Unterbringung der

Überwachungskräfte)

 

günstigste Variante (III)                                                                     Anstieg um  679.644 €

(gemäß Produktvergleichsbericht SenFin)

·        Bewirtschaftungskosten                                                             Anstieg um  287.616 €

 

Zu erwartender Änderungen im Überschuss

(Saldo Bestand 2004/2005- Prognose Konzept)

 

·        Variante (I)                                                                                   Anstieg um 837.801 €

     (gemäß Wirtschaftsplan 2005)

 

·        Ungünstigste Variante (II)                                               mind. Anstieg um 127.268 €

     (gemäß Wirtschaftsplan 2006-2007 unter

     Berücksichtung von nur 10 % Bezirksanteil

     an den Bußgeldern/ prozentualer Bezirksanteil

     jeweils abhängig von Vorgaben SenFin)

 

·      Günstigste Variante (III)                                                   max. Anstieg um 1.080.969 €

     (gemäß Produktvergleichsbericht SenFin

     für das Jahr 2005)

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

    (siehe Begründung e))

 

Neubedarf von 32 AngPRK (Überwachungskräfte) in der Abteilung Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt und 0,34 Vollzeitstellen in der Abteilung Soziales und Bürgerdienste für die Erteilung von Bewohner- und Betriebsvignetten und Ausnahmegenehmigungen.

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

Anlage

 

 
 

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