Drucksache - 0244/III  

 
 
Betreff: WBM-Mieter vor überzogenen Forderungen schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Koch Urchs 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 20.03.2007
2. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                             15. August 2007

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                                    42662

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0244 / III

Mitte von Berlin  

                                               

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über WBM-Mieter vor überzogenen Forderungen schützen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.3.2007 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0244/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH dafür zu verwenden, dass die WBM-GmbH Mieterhöhungsverlangen zurückzieht, die das Ziel haben, mittels eines Parteiengutachtens die nach dem Berliner Mietspiegel zulässige Miethöhe deutlich zu überschreiten.

 

Ebenfalls wird das Bezirksamt ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die WBM GmbH zukünftig für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB (Vergleichsmiete) ausschließlich den in Berlin geltenden qualifizierten Mietspiegel – Berliner Mietspiegel – heranzieht.

 

Das Bezirksamt hat am ............................ beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten, im Rahmen der dortigen Einflussmöglichkeiten auf das Vorgehen der Geschäftsführung der WBM GmbH einzuwirken. Das Bezirksamt hat darüber hinaus  die Geschäftsführung der WBM GmbH gebeten, das Vorgehen in dieser Sache zu überdenken und die Mietenpolitik im Nicolaiviertel auf die von der Bezirksverordnetenversammlung gewünschte Basis von Vergleichsmieten zu stellen.

Mit Schreiben vom 15.06.07 macht die  WBM GmbH deutlich, dass sie dem Anliegen des Bezirksamtes Mitte nicht entsprechen wird: „ Grundsätzlich sehen wir den Berliner Mietspiegel als guten Maßstab für unsere Bestände , passende Mieten ermitteln zu können. In begründeten Ausnahmefällen muss uns aber soviel Handlungsfreiheit zugestanden werden, dass wir auch zu anderen anerkannten Bewertungswerkzeugen (Sachverständigengutachten -  d.R,)  greifen können“.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verweist in ihrem Antwortschreiben auf ihre Position , wonach alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften den qualifizierten Berliner Mietspiegel zur Begründung ihrer Mieterhöhungsverlangen regelmäßig heranziehen und nicht auf Gutachten zurückgreifen sollten. Dies sei auch im Aufsichtsrat der WBM so erörtert worden.

 

 

Darüber hinaus hat der Senat am 03.07.07 ein „Gesamtkonzept für die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin“ beschlossen. Darin ist u.a. vorgesehen, dass sich Mieterhöhungen ausschließlich an der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Berliner Mietspiegel orientieren.

Den entsprechenden Schriftverkehr fügen wir als Anlage bei.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

      keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

    keine

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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