Drucksache - 0183/III  

 
 
Betreff: Anbringung von Erläuterungsschildern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung und KulturBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.03.2007
2. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.08.2008

Das BA wird ersucht, die Anbringung von Erläuterungsschildern an Straßenschildern im Rahmen des Budgets der baulichen Unterhal

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0183/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Anbringung von Erläuterungsschildern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0183/III):

 

„Das BA wird ersucht, die Anbringung von Erläuterungsschildern an Straßenschildern im Rahmen des Budgets der baulichen Unterhaltung wieder aufzunehmen. Die BVV ist jährlich über die Anzahl der angebrachten Ergänzungsschilder zu informieren.“

 

Das Bezirksamt hat am 05.08.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Mittel der baulichen Straßenunterhaltung werden vorrangig zur Gefahrenabwehr, d.h. Beseitigung von Schadensstellen jeglicher Art/Form im öffentlichen Straßenland, verwendet.

 

Des Weiteren werden straßenverkehrsbehördliche, dauerhafte Anordnungen (Verkehrszeichen u.a.) vom Straßenbaulastträger ausgeführt sowie Umbauten und Verbesserungen der Straßen vorgenommen.

Ebenso sind die Straßenbrunnen als Vorsorgemaßnahme für den Katastrophenfall vorzuhalten. Aus den vorgenannten Gründen bleibt kaum Geld für die Beschaffung fehlender Erläuterungs-schilder im Etat übrig.

 

In 2007 standen aus den genannten Gründen keine Gelder mehr aus der baulichen Unterhaltung für die Ergänzung von fehlenden Erläuterungsschildern zur Verfügung. Da bereits für das laufende Haushaltsjahr 2008 ein Antrag auf Verstärkungsmittel zur Gefahrenabwehr und zur Schaffung der Verkehrssicherheit gestellt werden musste, wird auch in 2008 nicht mit neuen Erläuterungsschildern zu rechnen sein.

Dennoch wird sich das Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen seiner finanziellen Möglickei-keiten bemühen, weitere Schilder zu beschaffen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

Berlin,             

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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