Drucksache - 0183/III
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Wir bitten zur
Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0183/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Anbringung von Erläuterungsschildern Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
22.03.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0183/III): „Das BA wird ersucht, die Anbringung
von Erläuterungsschildern an Straßenschildern im Rahmen des Budgets der
baulichen Unterhaltung wieder aufzunehmen. Die BVV ist jährlich über die Anzahl
der angebrachten Ergänzungsschilder zu informieren.“ Das Bezirksamt hat am 05.08.2008 beschlossen,
der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Die Mittel der
baulichen Straßenunterhaltung werden vorrangig zur Gefahrenabwehr, d.h.
Beseitigung von Schadensstellen jeglicher Art/Form im öffentlichen Straßenland,
verwendet. Des Weiteren
werden straßenverkehrsbehördliche, dauerhafte Anordnungen (Verkehrszeichen
u.a.) vom Straßenbaulastträger ausgeführt sowie Umbauten und Verbesserungen der
Straßen vorgenommen. Ebenso sind die
Straßenbrunnen als Vorsorgemaßnahme für den Katastrophenfall vorzuhalten. Aus
den vorgenannten Gründen bleibt kaum Geld für die Beschaffung fehlender
Erläuterungs-schilder im Etat übrig. In 2007 standen
aus den genannten Gründen keine Gelder mehr aus der baulichen Unterhaltung für
die Ergänzung von fehlenden Erläuterungsschildern zur Verfügung. Da bereits für
das laufende Haushaltsjahr 2008 ein Antrag auf Verstärkungsmittel zur
Gefahrenabwehr und zur Schaffung der Verkehrssicherheit gestellt werden musste,
wird auch in 2008 nicht mit neuen Erläuterungsschildern zu rechnen sein. Dennoch wird sich das Straßen- und
Grünflächenamt im Rahmen seiner finanziellen Möglickei-keiten bemühen, weitere
Schilder zu beschaffen. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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