Drucksache - 0170/III  

 
 
Betreff: Männer setzen Zeichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.02.2007
2. Beschluss vom 16.02.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.05.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit und Personal

Bezirksbürgermeister

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0170/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

Männer setzen Zeichen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.02.07 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0170/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Bemühungen von TERRE DES FEMMES für die Einrichtung einer telefonischen Hotline zur Aufklärung über die Verbrechen Frauenhandel und Zwangsprostitution zu unterstützen und sich entsprechend bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen dafür einzusetzen.“

 

Hierzu wird berichtet:

 

Eine Nachfrage bei TERRE DES FEMMES, am 2.April 2007, hat ergeben, dass die Frauenrechtsorganisation eine solche Hotline zur Aufklärung zu Frauenhandel und Zwangsprostitution nicht plant.

Demzufolge hatte auch die zuständige Senatsverwaltung keine Kenntnis von diesen Plänen.

Die verschiedenen Hotlines die im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 in Deutschland zur Beratung von potentiellen Freiern zu Zwangsprostitution geschaltet waren, haben eine auffallend geringe Nachfrage gezeigt, so dass vermutet werden muss, dass ein solches Beratungsangebot nicht der geeignete Weg ist, Freier über diese Verbrechen aufzuklären.

 

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§13, Abs. 3  BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 
 

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