Drucksache - 0093/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .
September 2009 Abt. Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt Tel.: 9018 44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0093/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
- über WLAN in den für
Publikumsverkehr geöffneten bezirklichen Gebäuden Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat mit Drucksache Nr. 0093/III folgende
Anregungen an das Bezirksamt beschlossen: Das Bezirksamt wird
ersucht, zu prüfen, ob in den dem Publikum zugänglichen Bereichen
Verbindungspunkte für kabellosen lnternetzugang (HotSpots) geschaffen werden
können, dabei ist eine Kooperation mit privaten lnternetanbietern anzustreben,
wie dies bereits in vielen gastronomischen Einrichtungen und bei anderen
lnstitutionen betrieben wird. Darüber
hinaus ist zu prüfen, ob nicht zunehmend durch den Einsatz von WLAN teure
Kabelverbindungen in den Dienstgebäuden trotz datenschutzrechtlicher Bedenken
obsolet werden können. Hierzu
wird berichtet: a.)
Nach dem Zwischenbericht an die BVV vom 20.09.2007 wurde die Anregung der BVV,
Drucksache Nr. 0093/III, weiterführend geprüft. Eine Umsetzung konnte jedoch
aus folgenden Gründen als nicht realisierbar eingeschätzt werden: Nach
Abfrage von Providern konnte als einziges die Deutsche Telekom AG einen Vertrag
über den Aufbau und den Betrieb von WLAN - HotSpots bei Kooperationspartnern
vorlegen. Die
Deutsche Telekom AG verlangt für die Bereitstellung eines HotSpots einen
Einmalbetrag in Höhe von 1.950,00 € pro Standort. Die
Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate und der Verlängerungszeitraum 12
Monate. Laut
Vertrag hat das Bezirksamt Mitte von Berlin eine Reihe von Bedingungen zu
erfüllen, dazu gehören: Die
Funktionsfähigkeit des HotSpots hängt unter anderem von den örtlichen,
baulichen und technischen Gegebenheiten ab und kann durch die Telekom AG erst
bei Inbetriebnahme endgültig festgestellt werden. Das heißt, das Bezirksamt
Mitte von Berlin stellt die Flächen unentgeltlich zur Verfügung und stellt an
den vereinbarten Flächen die elektrische Energie für die Installation, den
Betrieb und die Instandhaltung auf eigene Kosten bereit. Weiterhin hat das
Bezirksamt Mitte die erforderliche LAN-Anbindung zwischen dem Router und den
Accesspoints mit Netzwerkkabeln (mind. Cat.5) einschließlich der erforderlichen
Kabelanschlüsse mit Western – Stecker oder Netzwerkdosen auf eigene Kosten
bauseitig bereitzustellen. Das
Bezirksamt Mitte stellt sicher, dass der Zugang zu den technischen
Einrichtungen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt wird. Hierfür
sind zusätzliche Aufwendungen nötig, die nicht vorhanden sind. Der
Kooperationspartner versichert gegenüber der Deutschen Telekom AG, dass alle
vereinbarten Rechte und Pflichten eingehalten werden und ersetzt der Deutschen
Telekom AG jegliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden. Das
Bezirksamt gewährleistet während der Laufzeit dieses Vertrags dem vereinbarten
Standort keine Infrastruktur für öffentlich zugängliche WLAN –Dienste
einzurichten oder einrichten zu lassen. Die
von der Deutschen Telekom AG geforderten vertraglichen Regelungen widersprechen
eindeutig der Anweisung für Werbung, Handel, Sammlungen und politische
Betätigung in und mit den Einrichtungen des Landes Berlins. Dies
würde auch bedeuten, dass andere Anbieter, wie zum Beispiel die Wall AG, die
mit ihren Terminals kostenlos telefonieren, im Internet surfen, mit der Webcam
ein Bild machen und direkt per E-Mail versenden, interaktiv Informationen zur
Stadt, zu Verkehrsverbindungen, Veranstaltungen und Einkaufsmöglichkeiten
anbieten, für die Vertragslaufzeit nicht mehr genutzt werden dürfen. Es
wird laut Vertrag eine Marketingkooperation mit folgendem Inhalt abgeschlossen: Die
Vertragspartner vereinbaren, dass der Kooperationspartner nach seinen
Möglichkeiten die Gewinnung von WLAN – Nutzern aktiv unterstützt. Er erlaubt im
Bereich seiner Einrichtung das Auslegen von Informations- Flyern und
Produktbeschreibungen, alles gut sichtbar im jeweiligen Nutzungsbereich und in
gegenseitiger Abstimmung mit der Deutschen Telekom AG. Der
Kooperationspartner verpflichtet sich, alle öffentlich wirksamen Maßnahmen,
welche die Kooperation betreffen, zuvor mit der Deutschen Telekom AG
abzustimmen und nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Deutsche Telekom AG
zu verwenden. Eine
derartige Zusage kann schon auf Grund bestimmter Grundsätze in rechtlichen
Anweisungen (keine Bevorzugung bestimmter Branchen oder Anbieter) nicht
erfolgen. Auch steht der personelle Aufwand für die Betreuung und Überwachung
unserer Pflichten bezüglich dieses Kooperationsvertrages in keinem Verhältnis
mit dem zu erwartenden Nutzen. Bei
diesem Kooperationsvertrag handelt es sich um eine kommerzielle Vermarktung von
HotSpots und nicht um einen kostenlosen Zugang ins Internet. Auch
ist ein Missbrauch jeglicher Art durch die Nutzer des HotSpots nicht
ausgeschlossen. Wegen
der oben genannten Vertragsbedingungen muss der Abschluss eines derartigen
Vertrages abgelehnt werden. b.)
Grundlage und damit Planungsbasis für die Datennetze in der öffentlichen Verwaltung
stellt das Verkabelungshandbuch des IT-Dienstleistungszentrums Berlin dar. Auf
Grund dieser Standards werden Verwaltungsgebäude mit einer strukturierten
Gebäudeverkabelung ausgerüstet, die den im Verkabelungshandbuch festgelegten
Normen/Regelungen und dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
entsprechen. Dadurch wird langfristig gesichert, dass das Daten-/Telefonnetz
allen wichtigen Ansprüchen genügt. Die
strukturierte Verkabelung besteht aus Kupferleitungen verschiedener Kategorien
(je nach Leistungsanforderung) und Lichtwellenleitern. Für die Verbindung zwischen
Gebäuden sind zusätzlich leistungsfähige, genehmigungspflichtige,
gebündelte Drahtlosverbindungen (Richtfunk bzw. Infrarot-Laser-Link)
realisiert. Die
Ausführung von Gebäudeverkabelungen im Bereich von öffentlich zugänglichen
Funkfrequenzen im WLAN Bereich werden im Verkabelungshandbuch nicht betrachtet. Bei
der WLAN-Technik handelt es sich um öffentliche Frequenzen. Dies erhöht
einerseits das Gefährdungspotenzial (je nach geplantem Einsatzzweck und
Einsatzumgebung können die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erheblich sein),
andererseits teilen sich Nutzer/innen die vorhandene Bandbreite, wodurch
derzeit die erforderlichen Bandbreiten auch gar nicht per WLAN kostengünstig angeboten
werden können. Beim
Aufbau eines drahtlosen Netzes ist ein erheblicher Planungsaufwand notwendig,
um die für einen professionellen Einsatz erforderliche Stabilität,
Übertragungsqualität und Sicherheit zu erreichen. Diese genannten Eigenschaften
erfüllen öffentlich zugängliche Funknetze (WLAN) nicht in dem von uns
geforderten Maße. Fazit: Ein Vertrag zur Nutzung eines HotSpots in den für das Publikum zugänglichen Bereichen des Bezirksamtes kann aus den genannten Gründen nicht abgeschlossen werden. Generell lässt sich sagen, dass größere Netze, wie z.B. die
Rathausnetze, nicht effizient per WLAN "verkabelt" werden können.
Lediglich teilweise Ergänzungen oder Übergänge mit WLAN sind sinnvoll. Die
Gründe liegen in der besseren zentralen Administration, Flexibilität und
Leistungsfähigkeit kabelgebundener Netze. Der Sicherheitsaspekt ist auch sehr wichtig, denn der Zugang
zu Netzen per WLAN ist einfacher und damit unsicherer als bei drahtgebundenen
Netzen (insbesondere bei mobiler Technik). Daneben erfolgen noch immer in
kurzen Abständen Änderungen bei den Protokoll-Standards. Aus Performance-,
Stabilitäts- und Sicherheitsgründen ist eine Ablösung kabelgebundener Netze
durch WLAN-Technik nicht vorgesehen. Rechtsgrundlage: § 13. i.V.m § 36 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a)Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den
23.09.09.................... Dr. Christian Hanke Carsten
Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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