Drucksache - 0090/III  

 
 
Betreff: Stärkung des Quartiers Sprengelkiez - Schließung der Tegeler Straße an der Fennstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Koch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Vorberatung
16.01.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda vertagt   
13.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda vertagt   
22.05.2007 
6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.12.2006
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 22.05.2007
3. Beschluss vom 25.05.2007
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2007
6. Beschluss vom 19.10.2007
7. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.12.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0090/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Stärkung des Quartiers Sprengelkiez – Schließung der Tegeler Straße an der Fennstraße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0090/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht zu prüfen, wie die Tegeler Straße wirksam vom Durchgangs-verkehr entlastet werden kann. Hierzu wird das Bezirksamt ersucht, insbesondere folgende Maß-nahmen zu prüfen:

 

1.  Die Schließung der Tegeler Straße an der Fennstraße für die Einfahrt des motorisierten Indi-vidualverkehrs

 

2.       Verkehrsleitende Maßnahmen, insbesondere die Anpassung der Ampelphasen an den Kreuzungen Fennstraße/Heidestraße/Friedrich-Krause-Ufer und Friedrich-Krause-Ufer/ Putlitzbrücke“

 

 

Das Bezirksamt hat am 08.12.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Dem Antrag die Tegeler Straße an der Fennstraße zu schließen wurde aufgrund folgender straßenverkehrsbehördlicher Bedenken nicht stattgegeben:

 

„Nur über die Tegeler Straße kann das Quartier Sprengelkiez aus östlicher Richtung erschlossen werden. Eine Schließung würde nicht vertretbare Umwege für den Zielverkehr, also auch die Bewohner und Gewerbetreibenden, im Sprengelkiez verursachen (Fennstr. – Friedrich-Krause-Ufer – Föhrer Brücke – Nordufer oder Fennstr. – Müllerstr. – Burgsdorfstr.). Darüber hinaus würde der umgeleitete Zielverkehr in den Sprengelkiez die anderen Straßen des Kiezes zusätzlich belasten.

 

Des Weiteren führt durch die Tegeler Straße die BVG-Buslinie 147. Diese stellt für die Bewohner, insbesondere Senioren und Schulkinder des Sprengelkiezes eine wichtige ÖPNV-Verbindung dar, die durch die Sperrung der Tegeler Straße an der Fennstraße ersatzlos entfallen würde.“

 

Laut Stellungnahme der Polizeidirektion 3 wurde bei Verkehrskontrollen in 2008 zwar eine Überschreitungsrate über dem Berliner Durchschnitt festgestellt, wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitungen bildeten aber die Ausnahme. Der Großteil der Überschreitungen bewegte sich in einem Geschwindigkeitsbereich von 40 km/h. Besondere bzw. verstärkte Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden nicht für erforderlich gehalten. Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt weiterhin im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung. Die Unfallstatistik der letzten drei Jahre für den Straßenzug Tegeler Straße – Sprengelstraße war laut Polizeidirektion 3 unauffällig.

 

                                                                        - 2 -

 

 

Es wurden zwei Unfälle mit als Fußgänger beteiligten Kindern erfasst, wobei jeweils plötzliches Hervortreten auf die Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten als Unfallursache erachtet wurde. Die verkehrliche Maßnahme „Sperrung der Tegeler Straße an der Fennstraße wird daher auch von der Polizeidirektion 3 für nicht erforderlich gehalten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bzw. Gefährdung erheblich übersteigt. Entsprechende Verhältnisse liegen im Sprengelkiez nicht vor.

 

Der Schließung der Tegeler Straße an der Fennstraße für die Einfahrt des motorisierten Individualverkehrs kann daher von Seiten der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde nach wie vor nicht zugestimmt werden.

 

Die vorgeschlagenen verkehrsleitenden Maßnahmen im Rahmen der Wegweisung und durch Umstrukturierung der Fahrspuren und Anpassung von Ampelphasen in den umliegenden Verkehrsknoten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin und wurden den zuständigen Sachgebieten der VLB vorgetragen.

 

Der für die Wegweisung zuständige Bereich VLB C 2 sieht keine Möglichkeiten durch dort zu veranlassende verkehrliche Maßnahmen den Durchgangsverkehr durch den Sprengelkiez zu beeinflussen. An beiden angrenzenden Knoten fehlen die wegweisungswürdigen Ziele, die den Verkehr in das Friedrich-Krause-Ufer leiten könnten.

Der für die Lichtsignalanlagen zuständige Bereich VLB B 21 hat jedoch zumindest die verkehrlichen Gegebenheiten am Knoten Perleberger Str./ Heidestraße – Friedrich-Krause-Ufer dahingehend angepasst, dass der aus der Heidestraße kommende Verkehr als bevorzugte Fahrtrichtung nicht mehr das Rechtsabbiegen in die Perleberger Straße angeboten bekommt, sondern das Geradeausfahren in das Friedrich-Krause-Ufer. Somit wird zumindest der aus der Heidestraße kommende Verkehr zukünftig um den Sprengelkiez herumgeleitet und das Wohngebiet entlastet. Weitere Umbaumaßnahmen der angrenzenden Knoten hat die VLB zurückgestellt, bis bezüglich der Entwicklung der Heidestraße Planungssicherheit besteht.

 

Laut Einschätzung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der VLB und der Polizeidirektion 3 ist diese verkehrliche Maßnahme geeignet, die verkehrlichen Verhältnisse im Sprengelkiez zu entlasten. Weitere verkehrliche Maßnahmen sind daher bis zur baulichen Schließung der Tegeler Straße durch den S-Bahnbau nicht erforderlich.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin,    den 08.12.2009       

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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