Drucksache - 0090/III
![]() |
![]() |
|
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0090/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Stärkung des Quartiers
Sprengelkiez – Schließung der Tegeler Straße an der Fennstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0090/III): „Das Bezirksamt Mitte wird ersucht
zu prüfen, wie die Tegeler Straße wirksam vom Durchgangs-verkehr entlastet
werden kann. Hierzu wird das Bezirksamt ersucht, insbesondere folgende
Maß-nahmen zu prüfen: 1. Die Schließung der Tegeler Straße an der
Fennstraße für die Einfahrt des motorisierten Indi-vidualverkehrs 2. Verkehrsleitende
Maßnahmen, insbesondere die Anpassung der Ampelphasen an den Kreuzungen
Fennstraße/Heidestraße/Friedrich-Krause-Ufer und Friedrich-Krause-Ufer/
Putlitzbrücke“ Das Bezirksamt hat am 08.12.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Dem Antrag die Tegeler Straße an der Fennstraße zu schließen wurde aufgrund folgender straßenverkehrsbehördlicher Bedenken nicht stattgegeben: „Nur über die Tegeler Straße kann das Quartier Sprengelkiez
aus östlicher Richtung erschlossen werden. Eine Schließung würde nicht
vertretbare Umwege für den Zielverkehr, also auch die Bewohner und
Gewerbetreibenden, im Sprengelkiez verursachen (Fennstr. –
Friedrich-Krause-Ufer – Föhrer Brücke – Nordufer oder Fennstr. – Müllerstr. –
Burgsdorfstr.). Darüber hinaus würde der umgeleitete Zielverkehr in den
Sprengelkiez die anderen Straßen des Kiezes zusätzlich belasten. Des Weiteren führt durch die Tegeler Straße die BVG-Buslinie
147. Diese stellt für die Bewohner, insbesondere Senioren und Schulkinder des
Sprengelkiezes eine wichtige ÖPNV-Verbindung dar, die durch die Sperrung der
Tegeler Straße an der Fennstraße
ersatzlos entfallen würde.“ Laut Stellungnahme der Polizeidirektion 3 wurde bei
Verkehrskontrollen in 2008 zwar eine Überschreitungsrate über dem Berliner
Durchschnitt festgestellt, wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
bildeten aber die Ausnahme. Der Großteil der Überschreitungen bewegte sich in
einem Geschwindigkeitsbereich von 40 km/h. Besondere bzw. verstärkte Maßnahmen
zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden nicht für erforderlich gehalten. Die
Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt weiterhin im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsüberwachung. Die Unfallstatistik der letzten drei Jahre für den
Straßenzug Tegeler Straße – Sprengelstraße war laut Polizeidirektion 3
unauffällig. -
2 - Es wurden zwei Unfälle mit als Fußgänger beteiligten Kindern
erfasst, wobei jeweils plötzliches Hervortreten auf die Fahrbahn ohne auf den
Fahrzeugverkehr zu achten als Unfallursache erachtet wurde. Die verkehrliche
Maßnahme „Sperrung der Tegeler Straße an der Fennstraße wird daher auch von der
Polizeidirektion 3 für nicht erforderlich gehalten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO
(Straßenverkehrs-Ordnung) sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur
dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur
angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bzw.
Gefährdung erheblich übersteigt. Entsprechende Verhältnisse liegen im
Sprengelkiez nicht vor. Der Schließung der Tegeler Straße an der Fennstraße für die Einfahrt des motorisierten Individualverkehrs kann daher von Seiten der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde nach wie vor nicht zugestimmt werden. Die vorgeschlagenen
verkehrsleitenden Maßnahmen im Rahmen der Wegweisung und durch Umstrukturierung
der Fahrspuren und Anpassung von Ampelphasen in den umliegenden Verkehrsknoten
fallen in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin und wurden den
zuständigen Sachgebieten der VLB vorgetragen. Der für die Wegweisung zuständige
Bereich VLB C 2 sieht keine Möglichkeiten durch dort zu veranlassende
verkehrliche Maßnahmen den Durchgangsverkehr durch den Sprengelkiez zu
beeinflussen. An beiden angrenzenden Knoten fehlen die wegweisungswürdigen
Ziele, die den Verkehr in das Friedrich-Krause-Ufer leiten könnten. Der für die Lichtsignalanlagen
zuständige Bereich VLB B 21 hat jedoch zumindest die verkehrlichen
Gegebenheiten am Knoten Perleberger Str./ Heidestraße – Friedrich-Krause-Ufer
dahingehend angepasst, dass der aus der Heidestraße kommende Verkehr als
bevorzugte Fahrtrichtung nicht mehr das Rechtsabbiegen in die Perleberger
Straße angeboten bekommt, sondern das Geradeausfahren in das
Friedrich-Krause-Ufer. Somit wird zumindest der aus der Heidestraße kommende Verkehr
zukünftig um den Sprengelkiez herumgeleitet und das Wohngebiet entlastet.
Weitere Umbaumaßnahmen der angrenzenden Knoten hat die VLB zurückgestellt, bis
bezüglich der Entwicklung der Heidestraße Planungssicherheit besteht. Laut Einschätzung der bezirklichen
Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der VLB und der Polizeidirektion 3
ist diese verkehrliche Maßnahme geeignet, die verkehrlichen Verhältnisse im
Sprengelkiez zu entlasten. Weitere verkehrliche Maßnahmen sind daher bis zur
baulichen Schließung der Tegeler Straße durch den S-Bahnbau nicht erforderlich. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
den 08.12.2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |