Drucksache - 0057/III  

 
 
Betreff: Kompetenz der Sondernutzungsgenehmigungen für den Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Wirtschaft und ArbeitBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen Hortig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.12.2006
2. Beschluss vom 22.12.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.05.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0057/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kompetenz der Sondernutzungsgenehmigungen für den Bezirk Mitte

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0057/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass weiterhin die Kompetenz bezüglich der Sondernutzungsgenehmigungen für den Gesamtbezirk Mitte beim Bezirksamt Mitte verbleibt.“

 

 

 

Das Bezirksamt hat am 28.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien SPD/Die Linke hat zwischenzeitlich den Ge-setzentwurf des Senats zur Verlagerung von Zuständigkeiten für die Erteilung von Sonder-nutzungserlaubnissen abgelehnt. Weitere Aktivitäten des Senats in dieser Angelegenheit sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine

 

 

Berlin, 28.10.2008

 

 

Dr. HankeGothe

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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