Drucksache - 0006/III  

 
 
Betreff: Soziale Stadterneuerung sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Neuhaus Koch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 14.11.2006

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1.         Welche Auswirkungen auf die Stadterneuerungspraxis im Bezirk Mitte von Berlin hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai diesen Jahres, nach dem Mietobergrenzen in der sanierungsrechtlichen Genehmigungspraxis unzulässig sind?

2.         Bedeutet das Urteil das Aus für die soziale Stadterneuerung im Bezirk?

3.         Wie beabsichtigt das Bezirksamt der Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung entgegen zu wirken?

4.         Wie viele sanierungsrechtliche Genehmigungsverfahren sind seit dem 30. Januar 2004 durchgeführt worden?

5.         Wie viele dieser Genehmigungsverfahren wurden mit einem städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, wie viele durch einen Genehmigungsbescheid?

6.         In wie vielen Genehmigungsverfahren wurden Mietobergrenzen im Gegenzug für zusätzliche Leistungen des Bezirksamts vereinbart?

7.         Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil für bereits abgeschlossene Genehmigungsverfahren?

8.         Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass nunmehr der frühzeitigen Information von Mietern im Vorfeld von Baumaßnahmen eine noch größere Bedeutung zu kommt und die enge Zusammenarbeit mit Betroffenenvertretungen, dem Sanierungsbeauftragten und der beauftragten Mieterberatungsgesellschaft hierbei entscheidend ist?

 

 
 

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