Drucksache - 2359/II
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Wird
das Bezirksamt nach der Zerstörung von Wohnungseinrichtungen in der
Brunnenstraße 183 gegenüber dem Erwerber die Wiederherstellung der
Bewohnbarkeit der Wohnungen verlangen? 2.
Wird
das Bezirksamt im Weigerungsfall des Erwerbers, die Sicherheit und die
Bewohnbarkeit der Wohnungen wieder herzustellen, mittels Ersatzvornahme selber
die entsprechenden Maßnahmen veranlassen? 3.
Hat
das Bezirksamt für die nun sanierungsbetroffenen Bewohner ein
Sozialplanverfahren eingeleitet oder die im Auftrag des Bezirksamts tätige
Mieterberatung mit der mietrechtlichen Beratung beauftragt? |
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