Drucksache - 2315/II
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat, der
Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter in Mitte und den Trägern der
Jugendberufshilfe sicherzustellen, dass das Kooperationsprojekt zur vertieften
Berufsorientierung von Jugendlichen folgende Bedingungen erfüllt: 1.
Die
mit der Betreuung und Durchführung des Projektes zu beauftragenden Freien
Träger sind durch eine öffentliche Ausschreibung zu ermitteln. Neben der Frage
der Wirtschaftlichkeit darf nur die Qualität, das heißt die zu belegende
Sachkunde und insbesondere das berufskundliche Fachwissen Vergabekriterium
sein, nicht aber die Größe des Trägers oder das Bestreben, die Zuständigkeit
für das Projekt in der Hand eines einzigen Freien Trägers zu bündeln. 2.
Vorhandene
Projekte zur Berufsorientierung, die sich in der Praxis bewährt haben, sind
fortzuführen und ggf. in das Kooperationsprojekt zu integrieren. 3.
Innerhalb
des Projektes darf es keine Angebote zur Berufsorientierung und zur
Berufsberatung geben, die bereits von anderen Institutionen oder Trägern in
gleicher Qualität angeboten werden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese
Angebote den Bedarf nicht decken. 4.
Die
Eltern der am Projekt beteiligten Jugendlichen und ihre Rolle müssen bei den
Inhalten und Zielen des Projektes integriert werden. 5.
Bei
der Betreuung der Jugendlichen ist personelle Kontinuität sowie dauerhaft nur
ein/eine Ansprechpartner/in für die Jugendlichen sicherzustellen. 6.
Es ist
sicherzustellen, dass die Jugendlichen, die an der Maßnahme zur vertieften
beruflichen Orientierung teilnehmen, möglichst oft und möglichst direkten
Kontakt zu im Wettbewerb stehenden Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes haben. 7.
Es ist
anzustreben, dass das Projekt einen messbaren Beitrag für mehr
Ausbildungsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten von Jugendlichen mit
schulischen oder persönlichen Defiziten leistet. 8.
Das
Projekt ist kontinuierlich und zeitnah hinsichtlich der Qualität und des
Erfolges seiner Trainingsmaßnahmen zu evaluieren. Sein Beitrag für eine
verbesserte Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung ist
darzustellen. Begründung: Die Situation Jugendlicher
im Bezirk Mitte ist dadurch gekennzeichnet, dass viele von ihnen große Bildungsdefizite
haben und 1/3 der Jugendlichen die Schule ohne Schulabschluss verlässt. Diese
Situation lässt sich nicht durch berufsorientierende Maßnahmen lösen, vielmehr
geht es darum durch aufsuchende Sozialarbeit Defizite der elterlichen Erziehung
zu kompensieren, durch eine Regelausstattung der Real- und Hauptschulen mit
Sozialpädagogen die Bildungsarbeit zu stabilisieren und die Bildungssituation
wie die Zahl der Schulabschlüsse durch Ganztagsbetreuung im Oberschulbereich
der Haupt- und Realschulen zu erhöhen, damit die Schulabgänger durch ihre
Leistungen besser für die Konkurrenz um alarmierend zu wenig Ausbildungsplätze
gerüstet sind. Berufskundliche Kenntnisse helfen da nur sehr bedingt. Die
vertiefte Berufsorientierung kann daher maximal ein sehr begrenzter Beitrag für
die Lösung der Probleme von Jugendlichen sein. Angesichts des getroffenen
Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Institutionen und der finanziellen
Festlegungen hinsichtlich der EU-Mittel, ist die Entwicklung eines gänzlich
neuen und zielgenaueren Projekts zur Verbesserung der beruflichen Chancen von
Jugendlichen aber nur schwer möglich. Es gilt daher den vorhandenen Ansatz so
zu erweitern, dass ein maximaler und pädagogisch nachhaltiger Nutzen für
Jugendlichen entsteht. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die
Durchführung des Projektes und die Betreuung der Jugendlichen so effizient, so
transparent und so qualitätsvoll wie möglich erfolgt. Dazu tragen neben einer
Ausschreibung und einer integrierten Elternarbeit insbesondere eine personelle
Kontinuität und die Begrenzung auf einen/eine Ansprechpartner/in bei. Denn für
eine gute schulische Ausbildung als auch den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ist
Verlässlichkeit und Kontinuität beim Lernen und Arbeiten eine zentrale
Voraussetzung. Genau daran mangelt es aber vielen Jugendlichen mit schulischen
Defiziten. Eine personelle Diskontinuität auf Seiten eines Freien Trägers wäre
hier absolut kontraproduktiv. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Berufsorientierung,
die im luftleeren Raum und nicht mit einem konkreten Bezug zur realen
Arbeitswelt stattfinden. |
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