Drucksache - 2315/II  

 
 
Betreff: Vertiefte Berufsorientierung von Jugendlichen an den realen und vordringlichen Problem von Jugendlichen ausrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Dr. Stiller Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.06.2006 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 13.06.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter in Mitte und den Trägern der Jugendberufshilfe sicherzustellen, dass das Kooperationsprojekt zur vertieften Berufsorientierung von Jugendlichen folgende Bedingungen erfüllt:

1.       Die mit der Betreuung und Durchführung des Projektes zu beauftragenden Freien Träger sind durch eine öffentliche Ausschreibung zu ermitteln. Neben der Frage der Wirtschaftlichkeit darf nur die Qualität, das heißt die zu belegende Sachkunde und insbesondere das berufskundliche Fachwissen Vergabekriterium sein, nicht aber die Größe des Trägers oder das Bestreben, die Zuständigkeit für das Projekt in der Hand eines einzigen Freien Trägers zu bündeln.

2.       Vorhandene Projekte zur Berufsorientierung, die sich in der Praxis bewährt haben, sind fortzuführen und ggf. in das Kooperationsprojekt zu integrieren.

3.       Innerhalb des Projektes darf es keine Angebote zur Berufsorientierung und zur Berufsberatung geben, die bereits von anderen Institutionen oder Trägern in gleicher Qualität angeboten werden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese Angebote den Bedarf nicht decken.

4.       Die Eltern der am Projekt beteiligten Jugendlichen und ihre Rolle müssen bei den Inhalten und Zielen des Projektes integriert werden.

5.       Bei der Betreuung der Jugendlichen ist personelle Kontinuität sowie dauerhaft nur ein/eine Ansprechpartner/in für die Jugendlichen sicherzustellen.

6.       Es ist sicherzustellen, dass die Jugendlichen, die an der Maßnahme zur vertieften beruflichen Orientierung teilnehmen, möglichst oft und möglichst direkten Kontakt zu im Wettbewerb stehenden Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes haben.

7.       Es ist anzustreben, dass das Projekt einen messbaren Beitrag für mehr Ausbildungsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten von Jugendlichen mit schulischen oder persönlichen Defiziten leistet.

8.       Das Projekt ist kontinuierlich und zeitnah hinsichtlich der Qualität und des Erfolges seiner Trainingsmaßnahmen zu evaluieren. Sein Beitrag für eine verbesserte Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung ist darzustellen.

 

Begründung:

Die Situation Jugendlicher im Bezirk Mitte ist dadurch gekennzeichnet, dass viele von ihnen große Bildungsdefizite haben und 1/3 der Jugendlichen die Schule ohne Schulabschluss verlässt. Diese Situation lässt sich nicht durch berufsorientierende Maßnahmen lösen, vielmehr geht es darum durch aufsuchende Sozialarbeit Defizite der elterlichen Erziehung zu kompensieren, durch eine Regelausstattung der Real- und Hauptschulen mit Sozialpädagogen die Bildungsarbeit zu stabilisieren und die Bildungssituation wie die Zahl der Schulabschlüsse durch Ganztagsbetreuung im Oberschulbereich der Haupt- und Realschulen zu erhöhen, damit die Schulabgänger durch ihre Leistungen besser für die Konkurrenz um alarmierend zu wenig Ausbildungsplätze gerüstet sind. Berufskundliche Kenntnisse helfen da nur sehr bedingt.

Die vertiefte Berufsorientierung kann daher maximal ein sehr begrenzter Beitrag für die Lösung der Probleme von Jugendlichen sein. Angesichts des getroffenen Vereinbarungen zwischen den verschiedenen Institutionen und der finanziellen Festlegungen hinsichtlich der EU-Mittel, ist die Entwicklung eines gänzlich neuen und zielgenaueren Projekts zur Verbesserung der beruflichen Chancen von Jugendlichen aber nur schwer möglich. Es gilt daher den vorhandenen Ansatz so zu erweitern, dass ein maximaler und pädagogisch nachhaltiger Nutzen für Jugendlichen entsteht. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Durchführung des Projektes und die Betreuung der Jugendlichen so effizient, so transparent und so qualitätsvoll wie möglich erfolgt. Dazu tragen neben einer Ausschreibung und einer integrierten Elternarbeit insbesondere eine personelle Kontinuität und die Begrenzung auf einen/eine Ansprechpartner/in bei. Denn für eine gute schulische Ausbildung als auch den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ist Verlässlichkeit und Kontinuität beim Lernen und Arbeiten eine zentrale Voraussetzung. Genau daran mangelt es aber vielen Jugendlichen mit schulischen Defiziten. Eine personelle Diskontinuität auf Seiten eines Freien Trägers wäre hier absolut kontraproduktiv. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Berufsorientierung, die im luftleeren Raum und nicht mit einem konkreten Bezug zur realen Arbeitswelt stattfinden.

 

 
 

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