Drucksache - 2158/II
Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass an den weiterführenden Schulen des Bezirks durch
die Bundesagentur für Arbeit Informationsblätter verteilt werden, die bezüglich
der im SGB III festgeschriebenen Berufsberatung für Jugendliche zwischen
Jugendlichen von ALG II empfangenen und Jugendlichen von nicht ALG II
empfangenen Eltern unterscheiden? 2.
Wenn
ja, teilt das Bezirksamt die Ansicht, dass diese Unterscheidung gesetzlich
unzulässig ist? 3.
Wie
bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass Jugendliche von ALG II empfangenen
Eltern ausschließlich durch die Jobcenter zu ihren beruflichen Möglichkeiten
beraten werden sollen, obwohl die Jobcenter im Gegensatz zur Arbeitsagentur
über keine für diese Tätigkeit im Rahmen eines dreijährigen Studiums fachlich
und psychologisch ausgebildeten Berufsberater/innen verfügt? 4.
Welche
Maßnahmen wird das Bezirksamt bis wann unternehmen, um diese deutschlandweit
einzigartige Diskriminierung von Jugendlichen aufgrund ihrer sozialen Herkunft
dauerhaft zu unterbinden? |
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