Drucksache - 1987/II  

 
 
Betreff: Einrichtungen nach § 16 KJHG - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Dr. Stiller Bertermann Schauer-Oldenburg für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.09.2005 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 20.09.2005

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1.     Inwieweit ist die Zusage des zuständigen Stadtrates für Jugend, Dr. Heuer, im Stadtteilplenum Moabit West, Einrichtungen nach § 16 KJHG im Bezirk Mitte zu etablieren, umgesetzt?

 

2.     Wie viel Einrichtungen sind in welchen Teilen Mittes vorgesehen? Haben dabei sozial schwache Regionen Vorzug, um durch Verhaltensprävention die Stärkung der Erziehungskraft der Eltern zu fördern?

 

3.     Welche Träger sind ausgesucht worden und wie war das Auswahlverfahren?

 

4.     Werden Schwerpunkte dem § 16 KJHG entnommen oder wird der gesamte § 16 umgesetzt?  

 

5.     Ist vorgesehen, dass Träger neben der bisherigen Arbeit den § 16 KJHG zusätzlich umsetzen sollen?

 

 

 
 

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