Drucksache - 1982/II
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Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Kann
sich das Bezirksamt noch schwach an die BVV-Beschlüsse 1196 / 99 und 1197 / 99
(Ziffer 2) erinnern? 1.
Sieht
das Bezirksamt bei den genannten Grundstücks- / Wohnungsverkäufen die
Grundsätze der Beschlüsse des Berliner Angeordnetenhauses vom 9.6.1994 erfüllt,
in denen es prioritär heißt, dass der „Verkauf vorzugsweise an den oder die in
der Wohnung wohnenden Mieter, und nur, wenn diese einen Kauf innerhalb einer
angemessenen Frist ablehnen, ...“ der Verkauf auch an Dritte erfolgen kann? |
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