Drucksache - 1959/II
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Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie bei Ausschreibungen zur Reinigung von
Schulgebäuden sicherzustellen ist, dass eine ausreichende Feuchtreinigung der
Schulräume erfolgt. Für Klassenräume ist möglichst eine tägliche, mindestens
aber eine Feuchtreinigung alle zwei Schultage festzuschreiben. Sollten für die
Reinigung von Schulen längerfristige Verträge vorliegen, die dieser Forderung
nicht entsprechen, wird das Bezirksamt ersucht, die Verträge mit dem oben
genannten Ziel nachzuverhandeln. Erledigungsfrist: 16.02.2006 |
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