Drucksache - 1959/II  

 
 
Betreff: Mindeststandard bei der Reinigung von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Dr. Stiller Bertermann Porzelt von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.08.2005 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
15.09.2005 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
25.10.2005 
49. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2005 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 16.08.2005
2. Version vom 16.09.2005
3. Version vom 26.10.2005
5. Version vom 18.11.2005

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie bei Ausschreibungen zur Reinigung von Schulgebäuden sicherzustellen ist, dass eine ausreichende Feuchtreinigung der Schulräume erfolgt. Für Klassenräume ist möglichst eine tägliche, mindestens aber eine Feuchtreinigung alle zwei Schultage festzuschreiben. Sollten für die Reinigung von Schulen längerfristige Verträge vorliegen, die dieser Forderung nicht entsprechen, wird das Bezirksamt ersucht, die Verträge mit dem oben genannten Ziel nachzuverhandeln.

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 16.02.2006

 

 
 

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