Drucksache - 1895/II
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Text der Gedenktafel
am Friedhof Wilsnacker Straße dahingehend geändert wird, dass der dort ruhenden
Angehörigen der SS, der Wehrmacht und des Volkssturms nicht, wie es jetzt der
Fall ist, als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht wird. Begründung: In der Beantwortung der mündlichen Anfrage zu diesem Thema gab der Bezirksbürgermeister in der letzten BVV-Sitzung die Auskunft, dass in den Augen des Bezirksamtes Angehörige der SS und der Wehrmacht im Zusammenhang des von den deutschen Faschisten geführten Zweiten Weltkrieges und der von ihnen ausgeübten Terrorherrschaft nicht als Opfer, sondern als Täter zu betrachten seien und dass es auch nicht die Absicht der Initiatoren der Gedenktafel gewesen sei, Angehörige von SS und Wehrmacht zu Opfern zu machen. Leider muss
der aufmerksame Leser der Gedenktafel und der erläuternden Schautafeln am
Eingang des Friedhofes genau diesen Eindruck gewinnen. Die Überschrift der
Gedenktafel lautet: „Friedhof Wilsnacker Straße. Für die Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft“. Dass die Überschrift sich gleichermaßen auf alle
Personen, die auf dem Friedhof begraben wurden, bezieht, geht aus dem ersten
Satz des Textes der Gedenktafel hervor: „Hier liegen über 300 Menschen
begraben, die gegen Ende des Zweiten Weltkrieges im Umkreis des Friedhofes ums
Leben kamen.“ Die dritte
der Schautafeln, welche den Titel „Die Toten dieses Friedhofes“ trägt, führt
auf, um welche Personengruppen es sich den über 300 Menschen handelt: „Die
größte Gruppe stellen mit ca. 89 Personen Soldaten, SS- und
Volkssturmangehörige.“ Auf der vierten Schautafel „Lebensbilder und
Todesursachen“ sind mindestens vier männliche Personen in Uniform zu erkennen.
Auf sie, so muss der Leser schließen, bezieht sich auch der Text der
Gedenktafel selbst, wo es heißt: „Sie starben bei Kampfhandlungen.....“ Gedenktafel
und Schautafel bilden einen beabsichtigten und untrennbaren Kontext, durch den
die 89 umgekommenen Angehörigen der SS, der Wehrmacht und des Volkssturms unter
dem Opferbegriff der Gedenktafel subsumiert werden. Damit widerspricht der Text
der Gedenktafel der vom Bezirksamt geäußerten Position und ist um der
historischen Wahrheit und des Gedenkens der wirklichen Opfer des deutschen
Faschismus willen in dieser Form nicht tragbar. Der
Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des
Antrages (0 Jastimmen, 11 Neinstimmen, 1 Enthaltung). |
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