Drucksache - 1859/II  

 
 
Betreff: Erhalt der Beratungsstelle für Sehbehinderte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Wildenhein-Lauterbach David 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
26.05.2005 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.08.2005 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.02.2006 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 17.05.2005
2. Version vom 30.05.2005
3. Version vom 15.08.2005
4. Version vom 07.02.2006
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.04.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                      Datum  16. März 2010

Abt. Gesundheit und Personal                                     Tel.:      32200

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 1859/II

Mitte von Berlin 

                                               

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Erhalt der Beratungsstelle für Sehbehinderte

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.05.2005 folgende  Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen

(Drucksache Nr. 1859/II)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz  noch einmal nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der geplanten Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) die Beratungsstelle für Sehbehinderte in  bezirklicher Anbindung im Bezirk Mitte für ganz Berlin erhalten bleibt.“

 

Hierzu wird berichtet:

 

In der BVV am 25.08.2005 wurde in einem Zwischenbericht mitgeteilt, dass das Bezirksamt sich in der für die Standortentscheidungen ausschlaggebenden Sitzung der Lenkungsrunde im Sinne des BVV-Ersuchens für die Erhaltung der Beratungsstelle für Sehbehinderte im Bezirk Mitte eingesetzt hat und einen entsprechenden Beschluss im Lenkungsausschuss herbeiführen konnte.

 

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstreformgesetzes am 1. Juli 2006 und der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst am

1. April 2008 wurde festgelegt, dass die Beratungsstelle für sehbehinderte Menschen im Bezirk Mitte als Teil des Zentrums für sinnesbehinderte Menschen ihre Aufgaben für ganz Berlin wahrnimmt.

 

  Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

 

 

Berlin, den 16. März 2010

 

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                     

 

 

 
 

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