Drucksache - 1855/II
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, bei der Änderung von Sanierungszielen die
diesbezüglichen Regelungen für die Sanierungsgebiete Rosenthaler- und Spandauer
Vorstadt (BA-Beschluss Nr. 174 vom 17.10.2000 & BVV-Beschluss Drs. Nr. 319
/ IV vom 9.11.2000) in allen Sanierungsgebieten von Mitte anzuwenden. Begründung: Im Jahr
2000 wurden für die Sanierungsgebiete im Ortsteil Mitte (Spandauer Vorstadt,
Rosenthaler Vorstadt) „Verfahren zur Änderung von Sanierungszielen im
Zusammenhang mit Anträgen gem. § 144 (1) 1. BauGB und zur Erarbeitung und
Beschlussfassung von Blockkonzepten“ beschlossen. Diese sich in der
Vergangenheit bewährten Verfahrensregelungen sollen auch für die
Bürgerbeteiligung in allen Sanierungsgebieten des Bezirks Mitte gelten. |
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